AVR/Bereitschaftsdienst/Gehalt

23. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Eric Draven
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AVR/Bereitschaftsdienst/Gehalt

Hallo Allerseits,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der im Titel genannten Begriffe und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ich arbeite nebenn meinem Studium bei der Caritas als Nachtdienstwächter auf 450€ Basis. Das ganze wird als Bereitschaftsdienst eingestuft. Meine Kollegen und ich vermuten das wir zu wenig Gehalt bekommen. Leider blicke ich nicht durch die gesetzlichen Regelungen zumal der Arbeitgeber auch noch kirchlicher Natur ist und da ja wohl ein eigenes Arbeitsrecht gilt?!?
Wir arbeiten die Woche über (Mo-Do) in der Einrichtung von 18 - 7 Uhr und am Wochenende je 7 - 18 Uhr und 18 - 7 Uhr.
Von Mo - Do erhalten wir Pauschal 39€+16€ Zuschlag also 55€. Wir dürfen offiziell von 23 - 6 Uhr schlafen. Sind aber auch in dieser Zeit im Bereitschaftsdienst. Wäre die erste Frage ob es eine Rolle spielt ob man schlafen darf/kann bezogen auf den Bereitschaftsdienst? Zweite Frage paßt das so mit der Vergütung? Dritte Frage wäre dann wie das ab 2015 mit dem Mindestlohn von 8,50 aussieht.
Ich wollte mich erstmal "kurz" fassen understmal nur über den Wochenlohn schreiben. Wenn der nicht paßt dann wirds am Wochenende mit dem Gehalt auch nicht stimmen. Führe das dann gern noch näher aus wollte nur erstmal vorfühlen ob sich hier jemand damit auskennt. DAnke schonmal im Voraus.

lg
Eric

Zusatz: Das merkwürde ist das letztes Jahr dieser Job noch kein Bereitschaftsdienst war und uns gesagt wurde das wir in die Lohngruppe der Pförtner eingestuft werden was uns 10,xx€ Stundenlohn gebracht hätte. Aber da die Bewohner des Hauses seit Anfang des Jahres ein Schlüssel haben wurden wir als Bereitschaftsdienst eingestuft und bekommen eben jetzt die Pauschalen. Falls wir mal Überstunden machen oder Mitarbeitertreffen haben bekommen wir auch die 10,xx€ die Stunde. Da paßt doch was nicht. Wird der Bereitschaftsdienst nicht anteilig vom normalen Stundenlohn bezahlt?

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du hast einen Arbeitsvertrag auf 450 € Basis . Dieser Vertrag ist die Grundlage . Zum anderen gibt es den AVR , und wo es denn AVR gibt, wird auch eine Mitarbeitervertretung nicht weit sein.

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