Hallo Gemeinde und Ratgebende,
Von meiner Mutter erfuhr ich soeben dass der Arbeitgeber
einer Klinik den Arbeitern keinen Freizeitausgleich mehr zulässt, ab 20
Überstunden wird dann ausgezahlt.
- Würde diese Entscheidung nicht dazu führen dass die Belastung pro Arbeiter steigt? Würde der Freizeitausgleich eigentlich noch ausreichen nach geltenden Regelungen?
- Darf der Arbeitgeber so etwas alleine entscheiden, wenn der Bedarf und die Versorgung der Patienten gewährleistet ist, bzw. alles begründbar ist?
- Darf der Arbeitnehmer mitreden oder liegt der Schlüssel im Arbeitsvertrag, oder woanders?
Bisher konnte man alle Überstunden abfeiern. Die Stationen sind zwar besetzt aber ob die Kapazität ausreicht weiß ich nicht, ich vermute Stellenkürzungen im voraus, also Personalmangel, der mit weniger Freizeit ausgeglichen werden soll, so wie überall werden Stellen mit günstigen Arbeitern aus dem Ausland besetzt oder Nicht-Fachkräfte mit niedrigerem Lohn eingestellt, die aber trotzdem auch nicht so viel Leisten wie Fachkräfte.
Leider habe ich nicht all diese Fragen stellen können, da meine Mutter jetzt schon schläft und zuvor nur kurz angebunden war. Die Zeichen der Erschöpfung sind jetzt schön länger zu vernehmen, und die jüngeren sind schon jetzt nicht mehr so leistungsfähig wie meine 20 Jahre ältere Mutter. Und dann noch die Kürzung der Freizeit ist wie ein Schlag mit dem Knüppel in die Kniekehlen der Arbeiterklasse. Krankheitstage sind nicht selten aber nicht immer wegen Krankheit, es sei denn Erschöpfung zählt dazu, Burnout tut es zwar aber noch ist es nicht soweit.
Welche Infos brauchen Sie um das alles zu beleuchten?
Bedanke mich.
Freundliche Grüße
Alias: Frontal
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Ab 20 Überstunden kein Freizeitausgleich mehr.
21. Januar 2014
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Frage vom 21. Januar 2014 | 01:55
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 29x hilfreich)
Ab 20 Überstunden kein Freizeitausgleich mehr.
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#1
Antwort vom 21. Januar 2014 | 08:04
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
An einer Klinik sollte es einen Betriebsrat geben, der bei diesen Fragen sicher mitzusprechen hat. Linie Betriebsrat hat der einzelne Arbeitnehmer kein Mitspracherecht.
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#2
Antwort vom 23. Januar 2014 | 22:34
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 29x hilfreich)
Danke wird soeben erfragt, wir haben sowas btw auch nicht wirklich, das macht hier alles eine Person...Sowas ist nicht überall vorhanden...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Januar 2014 | 22:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
quote:
- Darf der Arbeitnehmer mitreden oder liegt der Schlüssel im Arbeitsvertrag, oder woanders?
Vielleicht..., was steht da genau zu Überstunden und deren Bezahlung?
Und was genau ist diese eine Person, die sowas wie den BR macht?
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