Hallo,
mein Arbeitsvertrag
läuft zum 30.11.2011 aus. Zu 90% wird dieser verlängert. Bis wann sollte ich mich spätestens arbeitssuchend melden? Ich will und kann ja nicht im Fall der Fälle auf soziale Leistungen verzichten.
Gruß
-----------------
""
Ab wann arbeitslos melden?
Ist schon zu spät, da man sich mindestens 3 Monate vorher arbeitssuchend melden muss.
sprich 31.08.11
-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sofort arbeitssuchend melden, und erklärnen, wieso es zur Verspätung kam. Dann dürfte es gut sein.
wirdwerden
-----------------
""
Es ist dringend zu empfehlen, die Meldung persönlich zu machen, erst recht aufgrund der Verspätung.
-----------------
""
Kann ich das nur persönlich tun?
Besteht dann kein Anspruch mehr auf ALG bzw. ALG II?
-----------------
""
Natürlich nur persönlich, wie sonst? Also, ab zum Amt, und zwar sofort.
wirdwerden
-----------------
""
quote:
Kann ich das nur persönlich tun?
Das geht mittlerweile auch telefonisch oder per e-mail. Ob eine Sperre abwenden kann, wenn man persönlich dort aufschlägt ist eher fraglich und hängt mehr von der tageslaune der Sachbearbeiter ab.
quote:
Besteht dann kein Anspruch mehr auf ALG bzw. ALG II?
Doch, der Anspruch bleibt erhalten. Bei zu später Meldung kann eine Sperrzeit von einer Woche ausgesprochen werden. Sollte man Bedürftig sein, dann muss/kann man für die eine Woche gleichzeitig ALG2 beantragen.
Wir drückem mal die Daumen, dass es tatsächlich weiter geht.
die eine woche sperrzeit wäre schon so gut wie sicher,
da beisst die maus keinen faden ab
aber höchstwahrscheinlich wird ja doch verlängert ....
-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
quote:
Natürlich nur persönlich, wie sonst?
Erfahrungsgemäß schriftlich per Einschreiben-Rückschein, besser noch per Zustellung durch Boten der auch den Inhalt des Schreibens bezeugen kann.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
@Harry van Sell,
man kann sich nicht per Einschreiben arbeitssuchend melden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25750/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Verspaetete-Meldung/Verspaetete-Meldung-Nav.html :
"Als Arbeitnehmer/-in müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.
Um die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie sich beispielweise auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801-555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) oder online über die JOBBÖRSE (www.arbeitsagentur.de) arbeitsuchend melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Meldung ist jedoch immer, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen."
Ohne Termin keine Arbeitssuchendmeldung und keine Arbeitslosmeldung.
-----------------
""
Statt in einem Forum rumzudiskutieren hätte ein Blick bei der Arbeitsagentur gereicht und dort kann man sich bei "Meine JOBBÖRSE" anmelden und arbeitssuchend melden.
-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten