Liebe Leute,
habe ein Problem mit meinen Nebenbeschäftigungen.
Ich bin Auszubildender im öffentlichen Dienst und übe diverse Tätigkeiten nebenbei aus.
Meine Frage ist, ab wann eine Nebenbeschäftigung überhaupt vorliegt und in wie weit sie dann meldepflichtig ist? Wenn ich 4-6 mal im Jahr als technischer Helfer bei einer Fernsehproduktionsfirma aushelfe zum Beispiel, ist das tatsächlich eine Nebenbeschäftigung?
Wenn ich als Berater einer anderen Firma Honorare kassiere, muss ich diese meinem Arbeitgeber angeben, oder lässt sich das vermeiden?
Last but not least: Wenn ich mein Jahreseinkommen aus diesen Nebentätigkeiten beim Finanzamt anmelde, kriegt mein Arbeitgeber dann Wind davon?
Nur zur Info: Ich will keine krummen Dinger drehen und tue nichts, was in Konkurrenz zu meiner eigentlichen Tätigkeit steht, hintergehe niemanden, bin nicht im sittenwidrigen Gewerbe unterwegs, alles koscher.
Ich habe als Azubi nur keine Lust, diese Tätigkeiten anzumelden, weil mir dieses nervtötende Gebohre des öffentlichen Arbeitgebers einfach zu sehr in meine Privatsphäre schneidet und ihn ja eigentlich nix angeht, soweit ich bei ihm gute Arbeit leiste und gute Schulnoten erbringe. Beides ist bei mir zweifelsohne überdurchnittlich vorhanden und attestierbar.
Dazu befürchte ich, dass mir durch ein eventuelles Verbot der NT eine Menge Spaß, Geld und vor allem gute Bschäftigungschancen für die Zeit nach der Ausbildung flöten gehen.
Ich bitte um Eure Hilfe und bedanke mich im Vorraus
Stimpson
-----------------
"Weiß nix, kann nix, bin nix."
Ab wann liegt eine Nebenbeschäftigung vor?
Hallo stimpson,
Was gilt denn für ein Tarifvertrag? BAT? TVÖD?
MfG
Als ich mit der Ausbildung begonnen habe (September letztes Jahr) galt noch BAT, hat sich dann ja aber geändert. Ich bin mir nicht sicher, aber wird wohl nach BAT sein.
-----------------
"Weiß nix, kann nix, bin nix."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da du es nicht genau weißt und ich erst recht nicht, solltest du dich kundig machen, was nun für dich gilt.
Sowohl im BAT als auch im TVÖD sind Bestimmungen zur Nebenbeschäftigung zu finden. Und beide sind im Internet einsehbar.
Bin nach BAT beschäftigt!
Konnte aber keinen entsprechenden Passus finden.
Hast Du eine Idee?
Danke&Gruß
Stimpson
quote:
Konnte aber keinen entsprechenden Passus finden.
Dann frag ich mich, wo du geschaut hast.
-> http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/2003/11__Nebentaetigkeit__Id__68119__de.html
MfG
Okay, das habe ich auch gefunden.
>>Für die Nebentätigkeit des Angestellten finden die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung<<
Was das im Einzelnen zu bedeuten hat: keine Ahnung.
Ich kann mir da leider keine Antworten auf meine Fragen herleiten. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich dumm anstelle.
gRuß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten