Ab wann liegt eine Nebenbeschäftigung vor?

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
stimpson
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann liegt eine Nebenbeschäftigung vor?

Liebe Leute,

habe ein Problem mit meinen Nebenbeschäftigungen.

Ich bin Auszubildender im öffentlichen Dienst und übe diverse Tätigkeiten nebenbei aus.

Meine Frage ist, ab wann eine Nebenbeschäftigung überhaupt vorliegt und in wie weit sie dann meldepflichtig ist? Wenn ich 4-6 mal im Jahr als technischer Helfer bei einer Fernsehproduktionsfirma aushelfe zum Beispiel, ist das tatsächlich eine Nebenbeschäftigung?

Wenn ich als Berater einer anderen Firma Honorare kassiere, muss ich diese meinem Arbeitgeber angeben, oder lässt sich das vermeiden?

Last but not least: Wenn ich mein Jahreseinkommen aus diesen Nebentätigkeiten beim Finanzamt anmelde, kriegt mein Arbeitgeber dann Wind davon?

Nur zur Info: Ich will keine krummen Dinger drehen und tue nichts, was in Konkurrenz zu meiner eigentlichen Tätigkeit steht, hintergehe niemanden, bin nicht im sittenwidrigen Gewerbe unterwegs, alles koscher.
Ich habe als Azubi nur keine Lust, diese Tätigkeiten anzumelden, weil mir dieses nervtötende Gebohre des öffentlichen Arbeitgebers einfach zu sehr in meine Privatsphäre schneidet und ihn ja eigentlich nix angeht, soweit ich bei ihm gute Arbeit leiste und gute Schulnoten erbringe. Beides ist bei mir zweifelsohne überdurchnittlich vorhanden und attestierbar.
Dazu befürchte ich, dass mir durch ein eventuelles Verbot der NT eine Menge Spaß, Geld und vor allem gute Bschäftigungschancen für die Zeit nach der Ausbildung flöten gehen.

Ich bitte um Eure Hilfe und bedanke mich im Vorraus

Stimpson

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"Weiß nix, kann nix, bin nix."




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Hallo stimpson,

Was gilt denn für ein Tarifvertrag? BAT? TVÖD?

MfG

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#2
 Von 
stimpson
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich mit der Ausbildung begonnen habe (September letztes Jahr) galt noch BAT, hat sich dann ja aber geändert. Ich bin mir nicht sicher, aber wird wohl nach BAT sein.

-----------------
"Weiß nix, kann nix, bin nix."

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Da du es nicht genau weißt und ich erst recht nicht, solltest du dich kundig machen, was nun für dich gilt.
Sowohl im BAT als auch im TVÖD sind Bestimmungen zur Nebenbeschäftigung zu finden. Und beide sind im Internet einsehbar.

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#4
 Von 
stimpson
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin nach BAT beschäftigt!
Konnte aber keinen entsprechenden Passus finden.
Hast Du eine Idee?

Danke&Gruß

Stimpson

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

quote:
Konnte aber keinen entsprechenden Passus finden.


Dann frag ich mich, wo du geschaut hast.

-> http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/2003/11__Nebentaetigkeit__Id__68119__de.html

MfG

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#6
 Von 
stimpson
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, das habe ich auch gefunden.

>>Für die Nebentätigkeit des Angestellten finden die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung<<

Was das im Einzelnen zu bedeuten hat: keine Ahnung.
Ich kann mir da leider keine Antworten auf meine Fragen herleiten. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich dumm anstelle.

gRuß

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Siehe allgemein §§ 65 , 66 BBG

Ob es noch irgendwelche Sonderregelungen für die Beamten bei deinem Arbeitgeber gibt ... keine Ahnung.

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