Ab wann zählen Überstunden ?

24. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann zählen Überstunden ?

Hhy Ihr Lieben !

Heute bin ich wieder mit einer anderen fragen bei euch !

Und zwar: Ab wann zählen eigentlich Überstunden und darf der Chef das selber bestimmen ?
Wenn ich zb meine 8 Stunden voll habe und bleibe noch 15 Minuten länger weil noch etwas erledigt werden musste, stehen mir dann sofort die 15 Minuten zu ?
Denn bei meinem Arbeitsplatz läuft das anders was ich auch extrem frech finde, man wird schon extrem über den Tisch gezogen !
Dort bekommt man erst die Minuten bzw Stunden wenn man 30 Minuten länger gemacht hat, Stempel ich also bei 29:50 Minuten ab, bekomme ich die 29M NICHT als Überstunde angerechnet und werden sofort gestrichen, ch finde es eine Bodenlose frechheit die Mitarbeiter zu zwingen 30 Minuten bleiben zu müssen nur damit ich meine Minuten bzw Stunden angerechnet bekomme.
Ein Gespräch mit dem Chef hat nix bewirkt, doch wie sieht das ganze Rechtlich aus ? Dürfen die einfach entscheiden ab wann es als Überminuten/Stunden zählt ? Darf der Chef einfach zeiten streichen die unter 30 Minuten sind ?
Wenn dies nicht der fall sein sollte, werde ich dagegen vorgehen ... Mittlerweile schreibe ich ein Tagebuch mit meinen Zeiten und fotografiere das ganze, egal ob ich die 30 Minuten habe oder nicht, ich lasse das dann unterschreiben und dann steht mir das zu, egal was die dort sagen, richtig ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ich bin ganz bei dir, wenn es darum geht, dass Arbeitszeiten minutengenau erfasst werden sollen - wozu hat man denn Zeiterfassung sonst. Allerdings ist nicht jede Minute mehr Arbeit gleich "Überstunde".

Aber es gilt zu unterscheiden: Die wirklichen Überstunden sind dadurch definiert, dass sie ausdrücklich angeordnet sind oder sich aus der Natur der Sache heraus ergeben müssen. Die Zeiten, in denen du aus irgendwelchen Gründen länger bleibst, sind Plusstunden. Bestenfalls. Denn eins ist mal sicher: Arbeitnehmer können ihre vereinbarten Arbeitszeiten höher setzen.

-- Editiert von blaubär+ am 24.04.2021 09:50

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

... das wäre übrigens eine schöne Aufgabe für einen BR, bei euch zu einer besser zufrieden stellenden Praxis zu kommen. Andererseits habe ich noch immer gefunden, dass AN durchaus kreativ mit vorgegebenen Dingen umzugehen verstehen.
Hin und wieder hört man auch von Firman, dass AG gar nicht wollen, dass AN länger bleiben - sie sind der Meinung, dass die Arbeit in der vorgegebenen Wochenarbeitszeit in aller Regel gut zu erledigen ist.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ich sehe gerade, dass ich deine eigentliche Frage noch gar nicht beantwortet habe:
1. Echte Überstunden, die angeordneten, zählen aber der ersten Minute.
2. Bei Plusstunden kann der AG eigene Regeln aufstellen - insofern wird die 30-Min-Regel eher nicht anzugreifen sein.

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
Wenn ich noch 15 Minuten länger bleibe weil noch etwas erledigt werden musste, stehen mir dann sofort die 15 Minuten zu ?


Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind, müssen sie als Überstunden vergütet werden.

"Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden in Zukunft zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet und sie vielmehr weiterhin entgegennimmt.
Hiervon ausgehend sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Arbeitgeber hier spätestens am Ende des jeweiligen Monats von den geleisteten Überstunden wusste. Er konnte auch nicht beweisen, dass er daraufhin Gegenmaßnahmen unternommen hat, um diese Mehrstunden in Zukunft zu unterbinden.
Damit waren die Überstunden zu vergüten."

"weil noch etwas erledigt werden musste" bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Zusatzarbeit zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen war.

Entscheidend für die Qualifikation als Überstunden ist deshalb, ob diese Arbeitszeit geduldet ( = ohne Gegenmaßnahmen hingenommen ) worden ist.

RK

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