Abbruch eines Praktikums bei mündlichem Vertrag

24. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
DonKing1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbruch eines Praktikums bei mündlichem Vertrag

Hey Leute,

Ich habe eine Frage zu einem aktuellen Thema, was mich beschäftigt.

Ich mache seit 2,5 Wochen ein freiwilliges Praktikum (nach meinem abgeschlossenen Masterstudium). Ich habe das Praktikum nur angetreten um Beziehungen in die Branche aufzubauen. Die Bezahlung ist nicht gut und das Praktikumszeugnis wird meinen Lebenslauf auch nicht essentiell aufpeppen.

Nach den 2,5 Wochen kann ich mir nun ein Bild von meinen Tätigkeiten machen und merke, dass mir das Praktikum rein garnichts bringen wird. Meine Tätigkeiten sind reine Hilfsjobs, ich lerne so gut wie nichts dazu und Networking kann ich auch nicht betreiben da ich nur vorm PC sitze und keinen Kundenkontakt habe.

Ich habe mich im Vorhinein vom Namen der Firma und leeren Versprechungen blenden lassen.

Ich möchte dies am Montag bei meinem Chef ansprechen, nach anderen Tätigkeiten fragen und falls er mir diese nicht konkret anbieten kann das Praktikum abbrechen.

Jetzt zur rechtlichen Frage: ich habe bisher KEINEN Vertrag unterschrieben. Mündlich wurde die Dauer des Praktikums und die Vergütung besprochen. Zur Kündigungsfrist, Probezeit etc. fiel kein Wort.

Welche Kündigungsfristen gelten in diesem Fall? Können Sie mich zwingen zur Arbeit zu erscheinen? Hat jmd Erfahrungen in so einem Thema?

Vielen Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

@flottegabi
... mit 'fristlos' lieber vorsichtig umgehen

Ansonsten wäre doch das Allererste, den AG auf die Diskrepanz zwischen Zusagen und Ist-Zustand hinzuweisen und Vertragserfüllung zu fordern. Vielleicht kommst du so ganz elegant zu der erwünschten Trennung.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten wäre doch das Allererste, den AG auf die Diskrepanz zwischen Zusagen und Ist-Zustand hinzuweisen und Vertragserfüllung zu fordern. Vielleicht kommst du so ganz elegant zu der erwünschten Trennung.

Ohne schriftlicher Vertrag könnte es aber strittig werden, welche Zusagen genau gemacht wurden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte dies am Montag bei meinem Chef ansprechen, nach anderen Tätigkeiten fragen und falls er mir diese nicht konkret anbieten kann das Praktikum abbrechen.


Tun Sie das. Der Chef kann ja gerne versuchen, zu beweisen, Sie hätten einen Vertrag.

Aber für durchsetzbare Verträge gibt es nunmal die Schriftform, und die hält üblicherweise der Arbeitgeber ein indem er einen Vertrag formuliert. Für Arbeitnehmer gibt es das Nachweisgesetz, das der AG zu erfüllen hat.

1x Hilfreiche Antwort

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