Aberkennung von Urlaubstagen

17. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pephirecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Aberkennung von Urlaubstagen

Guten Tag,

Vorgeschichte: Ich habe Juni meinen Job bei meiner Firma gekündigt und werde nun zum Ende des Jahres (dank 6 Monaten Kündigungsfrist) fertig. Meinen verbleibenden Urlaub habe ich in den letzten Wochen komplett beantragt und dieser wurde mir auch genehmigt.

Gestern habe ich eine Email von meinem Chef erhalten, dass vertraglich nur 30 Urlaubstage im Jahr vereinbart sind, ich aber 40 beantragt (und bestätigt) bekommen habe. Dies sei so nicht richtig, ich solle doch meine Urlaubsanträge entsprechend anpassen.

Jetzt ist es aber so das die zusätzlichen 10 Tage von 2014 übernommen wurden. Dies wurde in einem Email Verkehr vereinbart. Dieser Email-Verkehr fand nicht mit meinem Chef statt, sondern mit einem weiteren Mitarbeiter an den ich "Urlaubsanträge richten kann".

Vor dem Hintergrund das die Firma noch keinen Ersatz für mich gefunden hat versucht man mich jetzt so lange zu halten wie möglich. Aus dem Grund bestreitet mein Chef jetzt diese Abmachung, da sie nicht direkt mit ihm getroffen wurde.

Für mich hat der weitere Mitarbeiter (welcher schon nicht mehr bei der Firma tätig ist) aber in diesem Fall die gleiche Entscheidungsgewalt, da mir offiziel kommuniziert wurde das ich mich bei "Urlaubsanträgen an ihn richten kann".

Ist meine Einschätzung richtig? Macht es Sinn mit diesem Fall zu einem Anwalt zu gehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Für mich hat der weitere Mitarbeiter (welcher schon nicht mehr bei der Firma tätig ist) aber in diesem Fall die gleiche Entscheidungsgewalt, da mir offiziel kommuniziert wurde das ich mich bei "Urlaubsanträgen an ihn richten kann".

Kann man das mit der "gleichen Entscheidungsgewalt" beweisen?
Würde der weitere Mitarbeiter (welcher schon nicht mehr bei der Firma tätig ist), das auch so vor Gericht bestätigen?

Zitat:
Macht es Sinn mit diesem Fall zu einem Anwalt zu gehen?

Sie wissen, dass es im Arbeitsrecht keine Erstattung von Anwaltskosten gibt?
D.h. Sie bleiben auf den Anwaltskosten sitzen - such wenn sie letztendlich recht haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pephirecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo drkabo,

danke für die Antwort!

Das mit der gleichen Entscheidungsgewalt kann ich nicht beurteilen, es wurde mir aber, auch von Seiten meines Chefs, so kommuniziert, das auch der Mitarbeiter über Urlaubsanträge entscheiden kann.
Ja, der Mitarbeiter würde das so vor Gericht bestätigen.

Können Sie ungefähr einschätzen in welcher Höhe sich die Kosten für einen Anwalt in einem solchen Fall ungefähr belaufen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, diese greift aber auf Grund der Wartezeit erst ab März 2016...


-- Editiert von Pephirecht123 am 17.11.2015 11:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Nur weil ein Mitarbeiter über Urlaubsanträge (Genehmigung/Ablehnung) entscheiden kann bedeutet das nicht, dass er auch entscheiden kann, ob Urlaubstage in das nächste Jahr übernommen werden dürfen oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Können Sie ungefähr einschätzen in welcher Höhe sich die Kosten für einen Anwalt in einem solchen Fall ungefähr belaufen?


http://rvg.pentos.ag/

Bei "Gegenstandswert/Streitwert" den Bruttolohn für die 10 Tage eingeben.
Und bei "Einigungsgebühr VV1000" die Voreinstellung von "1,5" auf "0" ändern.
Sonst alle Voreinstellungen so lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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