Hallo,
Ich wurde gekündigt und habe einen Abwicklungsvertrag unterschrieben.
In dem steht ich bekomme ein Abfindung in Höhe von €1500 brutto zu netto.
Was heißt das genau?
Den ich habe letzten Freitag 1318€ überwiesen bekommen.
Hier ist das Problem dass das normale Gehalt zum 15. Überwiesen ist. Ich aber nur eine einzige Zahlung bekommen und die fällt von gedachten 2000€ recht klein aus, wo doch Abfindung und Gehalt nicht zusammen überwiesen werden darf oder?
Abfindung + Gehalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Auf die Abrechnung schauen. Mag sein, dass die Abfindung erst noch überwiesen wird.
2. Keine Dinge unterschreiben, die man nicht versteht.
Zitat:In dem steht ich bekomme ein Abfindung in Höhe von €1500 brutto zu netto.
Stand das wirklich so im Abwicklungsvertrag? Das ist eher ungewöhnlich, weil üblicherweise entweder konkret Bruttobeträge vereinbart werden oder evtl. auch gar nichts dabei steht.
Im Übrigen kann man Ihre Fragen noch nicht beantworten. Was stand denn zur Fälligkeit der Abfindung im Abwicklungsvertrag? Wann wurde des Arbeitsverhältnis beendet?
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Hi,
Habe in einer zeitarbeitsfirma gearbeitet,da die Kinder aber oft krank waren,wusste ich das ich bald gekündigt werde .
War für mich auch nicht das Problem weil ich eh was anderes machen wollte.
30.04. Wurde es beendet.
Bei Punkt 4. Abfindung
"Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gemäß & 3 9, 10 KSchG in Verbindung mit & 3 Nr.9 EStG in Höhe von € 1500 brutto für Netto. "
Und die schon überwiesenen Betrag kann nicht mein normaler Lohn sein, der wäre doppelt so hoch wie sonst.
Auf die Abrechnung und restlichen Papiere warte ich auch schon seit Tagen.
Normaler weise wäre sie auch schon da.
-- Editiert von fb441862-28 am 20.05.2016 11:12
-- Editiert von fb441862-28 am 20.05.2016 11:14
Zitat"Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gemäß & 3 9, 10 KSchG in Verbindung mit & 3 Nr.9 EStG in Höhe von € 1500 brutto für Netto. " :
Oh ha, da hat aber auf AG-Seite jemand ein Uraltformular erwischt. § 3 Nr. 9 EStG gibt es nämlich nicht mehr bzw. nicht mehr in der Form, wie sich der AG das wohl vorgestellt hat. Jetzt beschäftigt sich § 3 Nr. 9 EStG nämlich mit Erstattungen nach SGB VIII und das hat rein gar nichts mit Abfindungen zu tun. Das war nur bis zum 31.12.2005 der Fall. Da hieß es nämlich noch: "Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 7.200 Euro. Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 9.000 Euro, hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 11.000 Euro." Im Übrigen geht es in § 3 EStG um steuerfreie Einnahmen.
Wenn der AG so doof ist und nach so langer Zeit noch brutto für netto vereinbart, dann muss er sich m.E. auch daran festhalten lassen und schuldet eine Abfindung von 1.500,00 € netto.
Zitat30.04. Wurde es beendet. :
Dann wäre die Abfindung in jedem Fall, mangels weiterer Regelung, auch fällig, sprich hätte dann mit dem letzten Abrechnungslauf gezahlt werden können.
ZitatUnd die schon überwiesenen Betrag kann nicht mein normaler Lohn sein, der wäre doppelt so hoch wie sonst. :
Auf die Abrechnung und restlichen Papiere warte ich auch schon seit Tagen.
Normaler weise wäre sie auch schon da.
Ohne die Abrechnung wird man aber wohl kaum sagen können, was der AG jetzt tatsächlich abgerechnet hat und wo welches Geld noch fehlt. Sollte die Abrechnung nicht zeitnah eingehen, diese anfordern.
Habe heute die Papiere im Briefkasten gehabt.
Laut Abrechnung ist es doch der Lohn,dachte sie hätten alles auf die drei Monate die ich zu Hause war verteilt (resturlaub ,zeitausgleich und Urlaub).
Bis wann müssen sie die Abfindung zahlen?
Im Vertrag konnte ich nichts finden.
ZitatBis wann müssen sie die Abfindung zahlen? :
Antwort:
ZitatDann wäre die Abfindung in jedem Fall, mangels weiterer Regelung, auch fällig, sprich hätte dann mit dem letzten Abrechnungslauf gezahlt werden können. :
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