Abfindung - 9 1/2 Jahre Beschäftigt, Vollzeit

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
luckyluck123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung - 9 1/2 Jahre Beschäftigt, Vollzeit

Guten Morgen !
Kann mir jemand auskunft geben,was einem Abfindungsmäßig
zustehen könnte: 9 1/2 Jahre Beschäftigt,Vollzeit,Brutto 2000 Euro .Netto 1290 Euro.
Danke vorab für jede Info

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn eine Abfindung gezahlt wird, beträgt sie üblicherweise ein halbes Brutto-Gehalt pro Beschäftigungsjahr. Auf die Abfindung sind Steuern zu zahlen.

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Nichts, denn einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Abfindungen werden nur bezahlt wenn eine Kündigung nicht möglich ist. Und je unmöglicher die Kündigung desto höher die Abfindung. Ein halbes Brutto-Gehalt pro Beschäftigungsjahr ist üblich.

Uwe

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Selbstverständlich kann ein Anspruch auf eine Abfindung bestehen, wenn dies z.B. in einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich vom Arbeitgeber zugesagt wurde. Es ist nicht unüblich, ein Kündigungsangebot mit einer Abfindung zu verbinden, um eine Klage des Arbeitnehmers zu vermeiden. Das hat den Vorteil, dass die Abfindung zu keiner Sperre des Alg führt.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das wäre mir aber neu, das man dann keine ALG Sperre bekommt :-) Bisher war mir bekannt das man immer eine Sperre bekommt wenn man den Job auch hätte behalten können. Da man aber genau deswegen die Abfindung bekam gibts die Sperre.
Aber lesen wir die Top-Quelle: Arbeitsamt

Und klar, wenn man einen Abfindung vereinbart dann hat man einen Anspruch auf diese Vereinbarung. Aber nur dann. Generell hat man keinen.

Uwe

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

warum sollte denn eine Abfindung zur ALG Sperre führen?

Die Sperre gibt es nur, wenn die Abfindung in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag gezahlt wird und das Ende des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist enden würde.

Wird dem AN fristgerecht gekündigt, kann der Agentur für Arbeit doch egal sein was der AN noch von seinem AG bekommt.

LG nero

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ja stimmt die AG gibt es oft die einem AN ohne erkennbaren Grund noch eine Abfindung schenken. Und deswegen fragt der @luckyluck123 wie viel man ihm schenken MUSS.

Aber stimmt, grundlose Geldgeschenke gefährden kein ALG

Uwe

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-- Editiert am 05.05.2011 11:15

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@Labersack,
die AGENTUR FÜR ARBEIT als Top-Quelle zu bezeichnen, ist sehr gewagt.

Ich halt mich da einfach an das Gesetz:
§ 143a SGB III - Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung

(1) Hat der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen
UND
ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld....

Das kleine Wörtchen UND macht hier den Unterschied.




-- Editiert am 05.05.2011 12:07

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