Ich habe gehört, dass es üblich ist, ein halbes Monatsgehalt pro Jahr zu bekommen - ist das richtig?
Ich habe aber von jemand gehört (7 Jahren Betriebszugehörigkeit), der "nur" ein Monatsgahelt vor dem Gericht bekommen hat. Sein AG war fast pleite.
Ist diese halbes Monatsgehalt immer noch üblich, wenn es der AG finanziell gut geht? Oder sind die Gerichte heutzutage ein Bißchen strenger geworden?
Bitte mein schlechtes Deutsch entschuldigen, ich tue mein Bestes!!
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Abfindung? Ein halbes Monatsgehalt pro Jahr?
dieser richtwert von 0,5 monatsgehälter unter bestimmten vorrausetzungen findet sich im
§ 1a KSchG
ein genereller anspruch auf abfindung bei jeder art von kündigung besteht nicht
und wenn der AG kein geld mehr hat, wird auch nichts mehr zu holen sein..
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'üblich' ist eine abfindung keinesfalls, üblich ist - wenn es eine abfindung per gericht gibt - eher der satz von einem halben monatsgehalt pro jahr betriebszugehörigkeit.
der ag wird sich auf abfindung einlassen, um einem unsicheren rechststreit aus dem weg zu gehen oder um überhaupt rechststreit zu vermeiden. nicht jedoch, wenn eine kündigung rechtlich einwandfrei ist. und wenn der ag pleite ist, gilt: einem nackten kann man nicht in die tasche greifen.
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"... nach bestem Wissen
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