Abfindung - Elternzeit Aufhebungsvertrag

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
dorftrulli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung - Elternzeit Aufhebungsvertrag

Hallo,hab da mal ne Frage,
ich bin zur Zeit in der Elternzeit.Mein AG hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten da ich nach der Elternzeit nicht mehr in der FA arbeiten kann.Bekomme ich trotz das er mir eine Abfindung zahlt denn nach der Elternzeit Arbeitslosengeld?Wann muss ich mich dann überhaupt Arbeitslos melden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Hallo,

einfach so in einer solchen familiären Situation einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen ist wahrscheinlich so ziemlich das Dümmnste was ein Arbeitnehmer überhaupt machen kann. Nur grobe Verstöße die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden, hätten schlechtere Konsequenzen.

Du kündigst ja auch nicht Deine Feuerversicherung und zündest dann Dein Haus an.

Es drohen 12 Wochen Arbeitslosengeldsperre sowie volle Anrechnung der Abfindung auf Arbeitlosengeld, was bedeuten kann dass noch viel länger gesperrt wird. Die Abfindung ist dann futsch wenn man nicht schnell eine neue Stelle findet.
Also Hartz-IV-Niveau und das mit Kind(ern).
Wenn dann nicht schnell ein neuer Job gefunden wird, wirds bitter.

Also es ist unbedingt kurzfristig eine anwaltliche Erstberatung angeraten(Anwalt für Arbeits-und am besten auch noch Sozialrecht, die regionale Anwaltskammer kann Adressen nennen), ansonsten droht Ungemach.

Übers Wochenende können wir hier noch ein paar Tips geben.

Das Angebot des AG ist in Wahrheit sondern im allgemeinen eine Frechheit.

Es gibt nur zwei Gelegenheiten wo AN Arbeitsverhältnisse mit Aufhebungsvertrag beenden sollten : 1) Man hat neue Stelle, aber die Kündigungsfrist ist zu lang. Der alte AG spielt aber mit.
2) Man hat Straftaten in der Firma begangen und der AG verspricht (wie gesagt verspricht nur) nichts anzuzeigen.

In den meisten anderen Fällen freut sich der Chef dass er einen Mitarbeiter billig entsorgen konnte. Es ist ihm egal ob der dann ohne Einkommen darsteht oder nich.



Wir brauchen bitte weitere Informationen;

1) Was soll bedeuten 'kann nachher nicht in der Firma weiterarbeiten' ?

2) Wieviele feste Mitarbeiter hat die Firma ?

3) Wie wird die Elternzeit verbracht ? Wieviele Stunden ? Null Stunden oder Teilzeit in der Firma ?

4) Wurde jemand als Ersatz eingestellt ?

5) Wann endet die Elternzeit ?



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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hallo Dorfdrulli, kann mich nur dem Kommentar
von Maestro1000 anschließen.Dein AG will Dir ganz sicher nichts Gutes tun.Auf keinen Fall einen Abfindungsvertrag unterschreiben.
So ein Vertrag sollte immer in jeden Fall auch Vorteile für Dich haben und ich kann mir nicht vorstellen, was ein bessserer Vorteil für Dich sein soll, als Dein Arbeitsplatz!

0x Hilfreiche Antwort

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