Abfindung / Elternzeit - auf was achten - Rat gesucht !

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
sauvage
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)
Abfindung / Elternzeit - auf was achten - Rat gesucht !

Meine Bank hat mir - ich befinde mich noch in Elternzeit (noch 1 1/2 Jahre) eine Abfindung angeboten / w. Stellenabbau (bis Ende der Elternzeit wäre ich 11 1/2 Jahre dort angestellt).

Ich weiß, daß ich unter Kündigungsschutz stehe und das Angebot nicht annehmen muß. Trotzdem möchte ich mir alle Pro und Contras durch den Kopf gehen lassen und da ich mich nicht allzu gut auskenne, hoffe ich auf Hilfe auf dieser Website.

Was passiert, wenn ich die Abfindung annehme und:

- ich nach der Elternzeit arbeitslose bleibe. Bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder gilt dann erst die 12 Wochensperre ?

- muß ich mich privat (aus eigener Tasche) versichern lassen, oder werde ich automatisch in der Krankenkasse meines Mannes aufgekommen (auch meine Tochter?)

- Ich habe z.Zt. Lohnsteuerklasse 5 (w/ Elternzeit). Wie hoch beläuft sich die Steuerabgabe an den Staat.

- Wie hoch ist der Steuerfreibetrag ?

- Wenn ich mehr Abfindung aushandle als angeboten wird, gelten dann andere Rechte (Sperrfrist Arbeitslosengeld entfällt und ich kann gar keins beantragen? - wurde mir von privat mitgeteilt)

Für Tips und Hilfestellungen wäre ich dankbar.



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"Vielen Dank

sauvage"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
ich nach der Elternzeit arbeitslose bleibe. Bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder gilt dann erst die 12 Wochensperre ?


Hallo sauvage, das gibt erst mal ne Sperre. Zu wann soll den das Arbeitsverhältnis mit dem Aufhebungsvertrag enden?

quote:
muß ich mich privat (aus eigener Tasche) versichern lassen, oder werde ich automatisch in der Krankenkasse meines Mannes aufgekommen (auch meine Tochter?)


Bei deiner Kase bist du noch 4 Wochen 'nachversichert', aber eine Familienversicherung dürfte kein Problem sein. Wenn du alg bekommst, dann bist du über die Agentur versichert.

quote:
Ich habe z.Zt. Lohnsteuerklasse 5 (w/ Elternzeit). Wie hoch beläuft sich die Steuerabgabe an den Staat.


Keine Ahnung.

quote:
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag ?


Für die Abfindung? Das findest du im Einkommensteuergesetz § 3.

quote:
Wenn ich mehr Abfindung aushandle als angeboten wird, gelten dann andere Rechte (Sperrfrist Arbeitslosengeld entfällt und ich kann gar keins beantragen? - wurde mir von privat mitgeteilt)


Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. --> http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x143a.htm

MfG

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

- Der Steuerfreibetrag beträgt 7.200,-- Euro

- Meines Wissens wird eine Abfindung ab einer gewissen Höhe auch bei ALG angerechnet. Hierzu würde ich mich beim Arbeitamt erkundigen, ebenso bezüglich Sperrfrist.

- Bezüglich der Höhe der Abfindung: Üblich ist ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei 11 1/2 Jahren dürfte da ja schon einiges zusammenkommen. Außerdem bist Du m.E. in einer sehr guten Verhandlungsposition, da der AG Personal abbauen will, aber keinerlei Handhabe hat, Dir regulär zu kündigen. Wenn Du Dich auf eine Abfindung einlassen willst, dann hol soviel wie möglich für Dich raus. Wie gesagt, vorher ein informatives Gesrpäch mit dem AA führen.

- Krankenversicherung ist wie gesagt kein Problem. Die Aufnahme in die Versicherung Deines Mannes dürfte reibungslos klappen, allerdings nicht automatisch, sondern Du, bzw. Dein Mann, muss dieses bei der Kasse beantragen.

Viel Erfolg

Axel

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Dass ein ganzes Monatsgehalt Abfindung pro Jahr Betriebszugehörigkeit üblich sein soll, halte ich aber für ein Gerücht.

Minimum ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Das ist die Summe, die üblicherweise von Gerichten zugesprochen wird.

Wer ein ganzes Monatsgehalt ausgehandelt hat, hat erstklassig verhandelt und liegt deutlich über dem Durchschnitt der üblicherweise gezahlten Anfindungen.

Für die Steuerbelastung der Abfindung ist übrigens die Steuerklasse nicht so interessant. Die tatsächliche Steuerbelastung wird erst mit der Einkommensteuererklärung ermittelt und richtet sich sehr stark nach dem Einkommen Deines Mannes.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sauvage
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis wird mir bis zum Ende der Elternzeit "genehmigt", sprich die Verhandlung eventl. Aufhebung erfolgt jetzt, entgültiger Schlussstrich wäre dann aber Ende Januar 2007 (so kann ich auch meine Betriebsrente "mitnehmen")

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"Vielen Dank

sauvage"

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