Abfindung Frist abgelaufen

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung Frist abgelaufen

Hallo

Ich habe von meine ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich zu meinen Gunsten erstritten.

Ich bekomme eine kleine Abfindung(für 2 1/2 Jahre) eine fristgerechte Kündigung , Nachzahlung der austehenden Löhne(3 Monate) und das mein ehemaliger Arbeitgeber mir die Verdienstbescheinigung zuschickt.
Die Frist ist nun abgelaufen und ich habe mein Anwalt telefonisch kontaktiert.
Es sagte mir das wir die Abfindung pfänden lassen können.
Mit den ausstehenden Löhnen gäbe es Schwierigkeiten, da mein Anwalt nicht die Höhe meines Nettoverdienstes weiß.

War schon einer von euch in einer ähnlichen Situation und wie seit ihr an euer Geld gekommen insbesondere an den austehenden Lohn?

MfG
Klaus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

dein Problem mit der Höhe deines ausstehenden Lohnes kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du mußt doch Verdienstbescheinigungen aus den Zeiten haben, in dem du noch Lohn bekommen hast, oder? Diese müßten als Grundlage für den Anwalt ausreichen. Ersatzweise kann ich mir auch vorstellen, dass Kontoauszüge oder ähnliches genügen.

Wenn der AG deinen Lohn nicht mehr zahlt, hast du auch als AN die Möglichkeit Insolvenz gegen den AG zu beantragen.

Gruß
Jörg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Kann ich Verzugszinsen erheben, da mein Arbeitgeber garnicht daran denkt zu zahlen.

Was hat das für mein Arbeitgeber für Kosequenzen wenn ich Insolvenz gegen mein AG beantrage.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

M.E. kannst du auch Zinsen geltend machen.

Die Konsequenz für deinen AG ist, dass, wenn die Ansprüche vom zuständigen Amtsgericht anerkannt werden, ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wird. Aber das sind Dinge, die dir dein Anwalt mit Sicherheit besser erläutern kann.

Gruß
Jörg

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