Abfindung - Habe ich mich wirklich reinlegen lassen?

2. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)
Abfindung - Habe ich mich wirklich reinlegen lassen?

Es handelt sich um einen Fall der schon erledigt ist, aber mir wird immer wieder von Bekannten, die meinen es besser zu wissen, gesagt, ich wäre reingelegt worden, deshalb frage ich Euch mal dazu.
Ich wurde im Jahr 2005 aus betriebsbedingten Gründen entlassen, habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht, wurde freigestellt und kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist zu neuen Bedingungen (80 % des biserigen Gehalt und andere Arbeitsbedingungen) wieder weiterbeschäftigt. Es kam also nicht zur Verhandlung.
Daraufhin wurde ich schlecht behandelt (arbeitsmässig, habe Abmahnungen bekommen und wurde wiederum betriebsbedingt gekündigt.
Also wieder Kündigungsschutzklage. Dieses Mal kam es zu der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und ich habe eine kleine Abfindung erstritten, also es kam zu einem Vergleich.
Die Abfindung war 12000 Euro nach 28 Jahren betriebszugehörigkeit. Mein Anwalt und auch der Richter sagten beide, ich könne nicht auf eine Abfindung klagen.
Nun wird mir von Bekannten gesagt, die einen Bericht von WISO gesehen haben, dass ich sehr wohl für eine Abfindung die höher gewesen wäre (mindestens 14000,- Euro) hätte klagen können, dies würde mir nach dem Gesetz zustehen.
Habe ich mich wirklich reinlegen lassen?
Ich wollte nun ja wirklich nicht mehr bei dieser Firma arbeiten und war froh alles hinter mir zu haben.
Vielleicht weiss jemand etwas dazu, rein informativ, weil jetzt kann man ja eh nichts mehr machen.
Danke für Euer Nachdenken und evtl. Antwort

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Hallo, eine Abfindungsklage gibts auch nicht. Deine Bekannten meinen vielleicht, dass du im Rahmen der Kündigungsschutzklage hättest eine höhere Abfindung aushandeln können. Vermutlich meinte dein Anwalt (er kennt die Hintergründe besser als wir), dass aufgrund der Umstände da nicht mehr rauszuholen war.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo Venotis,
danke für die Antwort. So war mir das bisher auch bekannt. Die Verhandlung war ziemlich zäh, mein Arbeitgeber wollte garnichts zahlen, weil die Firma (eine kleine Dienstleistungsfirma)einen Grosskunden verloren hatte, was auch der Grund für meine Kündigung war. (alles zu erzählen, wäre zuviel)
Es ist blöd, wenn einem dann hinterher gesagt wird, man hätte alles falsch gemacht, man hätte den falschen Anwalt usw.Leider habe ich die Sendung nicht gesehen.
Grüsse
Salfena

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen