Abfindung Recht - Kundigung unwirksam wegen Sozialauswahl?

4. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
oscar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung Recht - Kundigung unwirksam wegen Sozialauswahl?

Guten Tag und Danke im Voraus an diejenigen dich sich Mühe machen mir zu antworten!!

ich arbeite seit 01.02.1998 als Bauzeichner in einem Architektürbüro, ich bin verheiratet mit 2 kinder.Am 27.02.2004 wurde ich gekündigt,nach meiner Information ist die Kundigung unwirksam wegen den Sozialauswahl. In Betrieb ist noch eine Bauzeichnerin, sie ist Junger als ich,nicht verh., ohne Kinder und 5j. in Betrieb( ich bin 6j. in Betrieb).
Darüber habe ich mit meinem Chef gesprochen aber er argumentiert, daß es geht darum ob ich die andere Bauzeichnerin ersetzen kan und nicht um Lebensalter und die Dauer der Betriebzugehörigkeit. In seiner meinung, ich kann sie nicht ersetzen weil "sie besser ist".
Hat er Recht mit diesem Argument oder versuch er mich Irrezu führen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stinker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Anwalt suchen, Kündigungsschutzklage einreichen. Der Betrieb wird dann die Begründung für diese Auswahl erklären müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

nicht so schnell: wie viele mitarbeiter sind in diesem büro insgesamt tätig? eine sozialauswahl ist nur fällig, wenn mind. 5 oder 10 mitarbeiter angestellt sind (glaube ich).
bei 2 oder 3 mitarbeitern gilt das nicht.

wenn nicht genügend aufträge vorhanden sind, kann ihnen ihr arbeitgeber betriebsbedingt kündigen. selbstverständlich kann er den in seinen augen besser qualifizierten mitarbeiter behalten.


grüße

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#3
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Ihr beiden fleissigen Antworter: Der Thread ist ein Jahr alt!
Gruß
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

danke für den hinweis Olympia,

grüße

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