Abfindung Sperrzeiten

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)
Abfindung Sperrzeiten

Hallo zusammen,

ich habe eine Abfindung mit meinem AG vereinbart die weit ueber Faktor 0,5 legt.
Jetzt ist die Frage:

Der AG kann die ganze als Abfindung ausbezahlen, der ist aber auch bereit eine Abfindung mit Faktor 0,5 zu bezahlen und der Rest als Bonus oben auf Monatsgehalt drauf zu zahlen.

Ich glaube wenn es mehr als Faktor 0,5 ist, kreige ich automatisch eine Sperre beim Arbeitsamt, kriegt man eine auch bei 0,5 oder wie sieht es hier aus?

Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

kurz und knapp: wird ein AN gekündigt und bietet der AG gleichzeitig einen abfindungszahlung an, bleibt es ohne sperrzeit, wenn die abfindung nicht 0,5 überschreitet.
aber:
falls der AN nicht an einer kurrektur einer zu unrecht ausgesprochenen kündigung mit wirkt (klage ), um eine abfindung zu erhalten, wird es mit sicherheit einen sperrzeit geben.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arbeitserlaubnis
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Sprich, wegen Kuendigungschutzklage die schon eingereicht ist, wenn der AN das Angebot nimmt, bekommt der AN auf jeden Fall eine Sperre?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

nicht unbedingt, denn:

quote:<hr size=1 noshade>Endet das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf Grund eines Vergleichs beim Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, erhält der Arbeitnehmer keine Sperrzeit, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte und die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Dies gilt selbst dann, wenn die Abfindung höher ist als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Dies gilt nur dann nicht, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher die Arbeit-geberkündigung mit anschließender Klage vor dem Arbeitsgericht abgesprochen hatten mit dem Ziel, den Eintritt einer Sperrzeit zu verhindern (Bundessozialgericht vom 17.10.2007, B 11 a AL 51/06 R und Durchführungsanweisung 144.19). <hr size=1 noshade>

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@arbeitserlaubnis

das wäre eine frage fürs sozialrecht

schau in sgb III, §143a

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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