Abfindung / Vergleich / Höhe / ein Monatsgehalt ?

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Frauge2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Abfindung / Vergleich / Höhe / ein Monatsgehalt ?

Liebe Foren-Mitglieder !
Eine Frage zur Abfindung.
Wenn der Arbeitgeber nicht mehr mit einem zusammen arbeiten möchte. In diesem Fall nach 10 Jahren.
Auf welche Abfindung soll man sich einlassen. Es ist ja nicht klar geregelt.
Manche sagen 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr, manche 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Was ist gängiger? Lehnt man sich zu sehr aus dem Fenster, wenn man ein ganzes Gehalt pro Jahr fordert? Immerhin muss ggf. eine längere Zeit der Arbeitssuche überbrückt werden.
Vielen Dank für erfahrene Meinungen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Dus2011 am 23.02.2015 13:45

Auf welche Abfindung soll man sich einlassen.

Nimm was du kriegen kannst.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nach §1a KSchG ist es 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dort ist zwar nicht der Fall "der Arbeitgeber mag nicht mehr mit mir zusammenarbeiten" geregelt, als ersten Ansatz kann man es nehmen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frauge2011
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt aber auch den § 10.
Es geht mir um TATSÄCHLICH erzielte Abfindeungen. Danke für die Bemühungen. Googeln kann ich selber. Möchte mich eher mit Betroffenen austauschen. !!!!!!!!!!!!
__________________________



Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die "Höhe der Abfindung"?

Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber stellt sich im Zusammenhang mit einer Kündigung häufig die Frage: wenn schon Abfindung, wie hoch kann/muss sie dann sein?

Der häufig in diesem Zusammenhang angeführte § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) liefert dafür nur eine Orientierung:
Wie steht das genau im Gesetz?

"§ 10 Höhe der Abfindung

Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen

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""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es geht mir um TATSÄCHLICH erzielte Abfindeungen. <hr size=1 noshade>

Die liegen bei uns zwischen 0-2 Monatsgehältern.
Je nach dem wie schwierig und wie dringend die Entlassung des AN ist.

Aufteilung:
ca. 80%: 0 Monatsgehälter
ca. 10% 0,5 Monatsgehälter
ca. 5% 1 Monatsgehalt
ca. 5% 1-2 Monatsgehälter





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Abfindung zahlen kann. Die zweite Frage dann, ob er will. So, und erst dann kommen wir auf die Höhe der Abfindung. Letztlich ist sie frei verhandelbar. Deshalb gibt es da auch wenig Anhaltspunkte. Ich würde erst einmal schauen, ob sich aus einem Tarifvertrag, vielleicht auch aus einem zusätzlichen "Schutz-TV" was ergibt. Vielleicht gibt es ja auch eine Betriebsvereinbarung? Und dann mal schauen, was andere aus der Firma so erhalten haben.

Das wäre mein Einstieg in die Problematik. Mit den Zahlen könnte man dann frei verhandeln.

wirdwerden

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""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

nach ca. 2 jahren als leiharbeiter 15.000 € erstritten !!
nein kein tippfehler !!!
(klar war allerdings: eine betriebsbedingte kündigung wäre sehr zweifelhaft gewesen), "die" wollten mich einfach loswerden weil ich meine rechte eingeklagt habe)

also möglich ist vieles: kommt auf den anwalt und das "durchsetzungsvermögen" an

2x Hilfreiche Antwort

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