Liebe Foren-Mitglieder !
Eine Frage zur Abfindung.
Wenn der Arbeitgeber nicht mehr mit einem zusammen arbeiten möchte. In diesem Fall nach 10 Jahren.
Auf welche Abfindung soll man sich einlassen. Es ist ja nicht klar geregelt.
Manche sagen 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr, manche 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Was ist gängiger? Lehnt man sich zu sehr aus dem Fenster, wenn man ein ganzes Gehalt pro Jahr fordert? Immerhin muss ggf. eine längere Zeit der Arbeitssuche überbrückt werden.
Vielen Dank für erfahrene Meinungen
Abfindung / Vergleich / Höhe / ein Monatsgehalt ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
von Dus2011 am 23.02.2015 13:45
Auf welche Abfindung soll man sich einlassen.
Nimm was du kriegen kannst.
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""
Nach §1a KSchG
ist es 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dort ist zwar nicht der Fall "der Arbeitgeber mag nicht mehr mit mir zusammenarbeiten" geregelt, als ersten Ansatz kann man es nehmen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
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Es gibt aber auch den § 10.
Es geht mir um TATSÄCHLICH erzielte Abfindeungen. Danke für die Bemühungen. Googeln kann ich selber. Möchte mich eher mit Betroffenen austauschen. !!!!!!!!!!!!
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Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die "Höhe der Abfindung"?
Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber stellt sich im Zusammenhang mit einer Kündigung häufig die Frage: wenn schon Abfindung, wie hoch kann/muss sie dann sein?
Der häufig in diesem Zusammenhang angeführte § 10
des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) liefert dafür nur eine Orientierung:
Wie steht das genau im Gesetz?
"§ 10 Höhe der Abfindung
Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen
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""
quote:<hr size=1 noshade>Es geht mir um TATSÄCHLICH erzielte Abfindeungen. <hr size=1 noshade>
Die liegen bei uns zwischen 0-2 Monatsgehältern.
Je nach dem wie schwierig und wie dringend die Entlassung des AN ist.
Aufteilung:
ca. 80%: 0 Monatsgehälter
ca. 10% 0,5 Monatsgehälter
ca. 5% 1 Monatsgehalt
ca. 5% 1-2 Monatsgehälter
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Die erste Frage ist doch, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Abfindung zahlen kann. Die zweite Frage dann, ob er will. So, und erst dann kommen wir auf die Höhe der Abfindung. Letztlich ist sie frei verhandelbar. Deshalb gibt es da auch wenig Anhaltspunkte. Ich würde erst einmal schauen, ob sich aus einem Tarifvertrag, vielleicht auch aus einem zusätzlichen "Schutz-TV" was ergibt. Vielleicht gibt es ja auch eine Betriebsvereinbarung? Und dann mal schauen, was andere aus der Firma so erhalten haben.
Das wäre mein Einstieg in die Problematik. Mit den Zahlen könnte man dann frei verhandeln.
wirdwerden
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nach ca. 2 jahren als leiharbeiter 15.000 € erstritten !!
nein kein tippfehler !!!
(klar war allerdings: eine betriebsbedingte kündigung wäre sehr zweifelhaft gewesen), "die" wollten mich einfach loswerden weil ich meine rechte eingeklagt habe)
also möglich ist vieles: kommt auf den anwalt und das "durchsetzungsvermögen" an
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