Abfindung - Wann wird sie gezahlt ?

7. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Peter223123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung - Wann wird sie gezahlt ?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich des Termins meiner Auszahlung der Abfindung. Folgende Informationen:

Ich war bis zum 31.10.2024 bei einer Firma angestellt und habe dann die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Es wurde eine Abfindung zugesagt.

In der Firma habe ich 13 Jahre gearbeitet. Zum 01.11.24 habe ich bei einer Transfergesellschaft angefangen mit der ich auch einen dreiseitigen Vertrag habe, alter Arbeitgeber, Transfergesellschaft und mir. Dieser Vertrag ist/war bis zum 31.10.2025 befristet.

Ich habe zum 01.03.2025 bei der Transfergesellschaft gekündigt und bei einer neuen Firma angefangen. Außerdem habe ich eine Sprinterprämie erhalten.

Ich habe mich an die Transfergesellschaft bezüglich meiner Abfindung gewendet weil sie die Abfindung zahlen werden. Per email bekam ich dann die Aussage dass ich die Abfindung erst zum Ablauf des „offiziellen" Termins also zum 31.10.2025 bekomme, dies stände wohl auch im dreiseitigen Vertrages. Habe nachgeschaut - steht nichts.

Dann habe ich im Sozialplan der alten Firma nachgeschaut und da steht folgendes:

" Abfindungen werden unabhängig vom tatsächlichen Beendigungstermin erst mit dem Ende der individuellen (auch fiktiven) Arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist fällig. Bei einem Wechsel in die Transfergesellschaft wird die Abfindung beim endgültigen Austritt aus der Transfergesellschaft fällig, frühestens jedoch auch hier mit dem Ende der individuellen ( auch fiktiven) arbeitgeberseitigen
Kündigungsfrist"

Was heißt das für mich? Wann bekomme ich meine Abfindung ? Jemand eine Ahnung?

So wie ich es verstehe muss ich die fiktive Kündigungsfrist meines Arbeitgebers berücksichtigen, das wären dann 4(?), 5(?) Monate, also ab dem 01.11 4 oder 5 Monate rechnen und da sollte die Abfindung ausgezahlt werden.

Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2580x hilfreich)

Zitat (von Peter223123):
dass ich die Abfindung erst zum Ablauf des „offiziellen" Termins also zum 31.10.2025 bekomme


Da hast du doch deine Antwort

Zitat (von Peter223123):
Bei einem Wechsel in die Transfergesellschaft wird die Abfindung beim endgültigen Austritt aus der Transfergesellschaft fällig, frühestens jedoch auch hier mit dem Ende der individuellen ( auch fiktiven) arbeitgeberseitigen
Kündigungsfrist"


Befristeter Vertrag -> keine arbeitgeberseitige Kündigungsfrist, sondern (fiktiver) Lauf des Vertrages bis 31.10.2025, damit Fälligkeit zu diesem Zeitpunkt.

-- Editiert von User am 7. Mai 2025 19:26

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#2
 Von 
Peter223123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da hast du doch deine Antwort


mit dieser Antwort gebe ich mich leider nicht zufrieden, da darauf verwiesen wurde dass es so im dreiseitigen Vertrag steht. dort steht davon aber nichts. lediglich im Sozialplan. und die Dame die mir die Mail verfasst hat kam auch so rüber als wäre sie sich nicht ganz sicher.

Zitat (von hiphappy):
Befristeter Vertrag -> keine arbeitgeberseitige Kündigungsfrist, sondern (fiktiver) Lauf des Vertrages bis 31.10.2025, damit Fälligkeit zu diesem Zeitpunkt.


ich weiß nicht ob ich das richtig verstehe. aber wenn du damit meinst dass ein befristeter vertrag mit der Transfergesellschaft keine arbeitgeberseitige Kündigungsfrist mitbringt dann ist das wohl nicht richtig denn im Vertrag steht dass die Kündigungsfrist 2 Wochen bei bis zu 6 monatigen verbleib besteht und 4 Wochen ab 6 Monaten (Wenn der Arbeitgeber mich kündigt).

Signatur:

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2580x hilfreich)

Dann mal die praktische Frage: was willst du tun?

Wenn du nun ein kurzfristiges Datum ansetzt, Zahlung kommt nicht, du musst auf Zahlung klagen (Kosten), und vor Ende Oktober gibt es da eh keine Entscheidung.

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#4
 Von 
Peter223123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Dann mal die praktische Frage: was willst du tun?


nun erstmal wollte ich nichts tun außer hier mal nachfragen und schauen ob jemand weiß wie sowas geregelt wird und was nun stimmt.

Zitat (von hiphappy):
Wenn du nun ein kurzfristiges Datum ansetzt, Zahlung kommt nicht, du musst auf Zahlung klagen (Kosten), und vor Ende Oktober gibt es da eh keine Entscheidung.


ich werde morgen mal mit der transfergesellschaft reden und schauen was die dazu sagen. müsste ich denn noch ein Datum für die Zahlung setzen wenn das (?) eigentliche Zahlungsziel verpasst wurde. Außerdem bin ich versichert, ich müsste nichts zahlen. Aber warum vor Oktober keine Entscheidung? weil sich das alles zögert?

Signatur:

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18362 Beiträge, 9955x hilfreich)

Zitat (von Peter223123):
So wie ich es verstehe muss ich die fiktive Kündigungsfrist meines Arbeitgebers berücksichtigen, das wären dann 4(?), 5(?) Monate, also ab dem 01.11 4 oder 5 Monate rechnen und da sollte die Abfindung ausgezahlt werden.

Im Prinzip würde ich das auch so sehen.
Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers wären (wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht) 5 Monate zum Monatsende.
D.h. 31.10.24 plus 5 Monate = 31.3.25

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18362 Beiträge, 9955x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von Peter223123):
Aber warum vor Oktober keine Entscheidung? weil sich das alles zögert?

Deutsche Gerichte sind halt nicht so schnell. Weil es ja "nur" um Geld und nicht um Existenzielles (wie z.B. eine unrechtmäßige Kündigung) geht, müssen Sie schon mit mehreren Monaten Wartezeit rechnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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