Hallo,
nach betriebsbedingter Kündigung soll mir lt. AG eine Abfindung mit der letzten Gehaltsabrechnung im September i. H. v. EUR 25.000,00 überwiesen werden. Wie sieht es hier mit der Versteuerung aus?
Wird die 1/5-Regelung direkt vom AG angewandt, oder erst bei der Steuererklärung vom FA?
Mein Jahresbruttogehalt beläuft sich auf ca. 32.000,00 EUR. Wie hoch ist hier der mir verbleibende Nettobetrag?
Danke für die Antwort...
Abfindung - Wie sieht es hier mit der Versteuerung aus?
6. Mai 2005
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Frage vom 6. Mai 2005 | 09:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung - Wie sieht es hier mit der Versteuerung aus?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2005 | 15:56
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 8x hilfreich)
Dein AG wird die Abfindung ganz normal versteuern. D.h. ein Teil wird steuerfrei sein (kommt auf Dein Alter und Betriebszugehörigkeit an, wieviel) und der Rest wird normal versteuert.
Die Fünftelungsregelung musst Du bei der Steuererklärung anwenden.
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