Abfindung - Wie soll ich reagieren?

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
urbi36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung - Wie soll ich reagieren?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Folgendes: ich wurde zum 30.06.04 betriebsbedingt gekündigt. Ich habe keine Klage erhoben und demzufolge wurde auch keine Abfindung ausgehandelt.
Im Juli wurde mir dann aber nochmals eine korrigierte Gehaltsabrechnung zugeschickt mit einer nicht unerheblichen Abfindung, die auch auf mein Konto überwiesen wurde. Einerseits dachte ich mir schon, dass da wohl etwas schief gelaufen sei, habe mich aber hierzu nicht bei meinem Ex-Arbeitgeber gemeldet. Jetzt nach 4 Wochen bekam ich ein Schreiben von ihm, dass das Lohnbüro mir irrtümlich diesen Betrag überwiesen hat und fordert nun den Betrag, der im Schreiben nicht mehr als Abfindung deklariert ist, zurück.
Wie soll ich reagieren?

Schon mal danke für eure Antworten.

Gruß
Urbi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Urbi

Falls es ist wirklich ein Irrtum war müssen Sie natürlich den Betrag wieder überweisen, bei Zweifell ich wurde die Sache an einer Fachmann weitergeben zur Überprüfung.

LG

Cats

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ist das Geld verbraucht?
Dann freue dich!
Du hattest eine Abrechnung bekommen, du bekamst eine korrigierte Abrechnung mit Abfindung, dir wurde das Geld überwiesen.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Alida dürfte Recht haben, es sei denn, die Abfindung war so extrem hoch, daß sie in keinem Verhältnis zum Lohn/Gehalt und zurBeschäftigungsdauer steht.
Was Cats schreibt, ist natürlich wieder völlig unverständlich.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Also um vielleicht Klarheit in die Sache zu bringen:

In manchen Verträgen oder Betriebsvereinbarung ist vereinbart, dass falsche Gehaltsabrechnungen nur innerhalb von z. B. 6 Monaten korrigiert und Geld zurückgefordert werden kann. Ist dies bei dir der Fall?

zum Anderen gibt es mittlerweile die "Kölner Regel", dass der AG eine Abfindung direkt zahlen kann. Nimmt der AN diese an, hat der AN keinen Anspruch auf Klage. Ich denke, der Fall ist dann so gelaufen: Kündigung, Klage, sofort Anbietung von Abfindung (damit du die Klage zurückziehst). Du hast nicht reagiert, die Klage besteht weiterhin. Richtig soweit? Der AG sieht ein, dass er so nicht weiterkommt (außergerichtlich) und will nun sein Geld zurückhaben, da die Höhe der Abfindung nun vom Gericht festgelegt oder per Vergleich zwischen Euch vereinbart wird.

Nun hast du meines Erachtens 2 Möglichkeiten:
1. du behältst das Geld und lässt es auf weiteren Streit ankommen. Wird sich auf eine Abfindung geeinigt, wird das bereits erhaltene Geld angerechnet.

2. Du überweist es zurück, forderst eine korrigierte neue Abrechnung und wartest ganz locker auf das Ergebnis bei der Verhandlung.

Ist die gerichtl. Abfindung höher, hast du gewonnen, ist sie niedriger, wirst du dich eh ärgern. Aber im Grunde steht dir das Geld erst einmal nicht zu.

Gruß
Marion

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#5
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

ich vermute mal, die karten stehen eher schlecht.
das geld verbrauchen und sich dann auf die oben angesprochene entreicherung berufen? das würde ich bei dieser sachverhaltsschilderung niemandem empfehlen.
die neue rechtslage, d.h. anfindungszahlung gegen klageverzicht dürfte schwerlich greifen, wenn es ausser der zahlung kein indiz für ein solches angebot gibt.

vielleicht hilft verhandeln und der hinweis, das geld sei verbraucht, nachdem sie darauf vertrauten, eine abfindung erhalten zu haben.
am besten fachmann einschalten (und vorher kosten klären).

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#6
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Läuft die Klage denn noch? Oder wurde sie von dir zurückgezogen?

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Es lief keine Klage und es wurde eine berichtigte Abrechnung mit Abfindung erstellt, sowie dieses Geld überwiesen. 4 Wochen später soll auf einmal diese Abrechnung fehlerhaft sein.

Liege ich wirklich so falsch mit meiner Annahme, dass hier für den Arbeitnehmer die Einrede des Vertrauensschutzes gilt?
Nachträgliche Abrechnung mit Abfindung, Überweisung des Differenzbetrages, Verbrauch des unverhofften Geldsegens.

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#8
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Sorry, habe teilweise Bockmist geschrieben!

Hatte gelesen, dass Klage erhoben worden sei, darauf habe ich meine beiden Antworten geschrieben. Musste gerade feststellen, dass ich das Wort "keine Klage" überlesen habe.

Tut mir leid!

Mein Kommentar: "In manchen Verträgen oder Betriebsvereinbarung ist vereinbart, dass falsche Gehaltsabrechnungen nur innerhalb von z. B. 6 Monaten korrigiert und Geld zurückgefordert werden kann. Ist dies bei dir der Fall?" bleibt bestehen.

Dann frag doch einfach mal deinen ehem. AG, was das Verhalten soll. Warum plötzlich der Geldsegen, der anschl. wieder zurückgezogen wird.

Gruß
Marion

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