Guten Morgen
Ich bin seit 25 Jahren im Landesamt als Arbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt.Durch Krankheit
kann es jetzt sein das ich gekündigt werde,wenn keine Weiterbildung möglich ist. Ich kann die Arbeit keine 3 Std. am Tag mehr ausüben.Ich habe mich einwenig informiert. Rentenanspruch unf Zusatzkasse bleiben erhalten. Wie sieht das mit einer Abfindung aus und in welcher Höhe steht mir diese zu ? Das ist bestimmt im öffentlichen Dienst geregelt und nachlesbar !
Grüße Jonny
Abfindung im öffentlicher Dienst?
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 08:15
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 103x hilfreich)
Abfindung im öffentlicher Dienst?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 10:52
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
... ein recht auf abfindung gibt es nicht von haus aus.
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#2
Antwort vom 9. Januar 2012 | 10:57
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Rechtlich gibt ein K E I N E N Anspruch auf eine Abfindung.
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#3
Antwort vom 9. Januar 2012 | 13:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Möglicherweise steht etwas in Deinem Tarifvertrag. Wie Du richtig feststellst, ist das dann nachlesbar. Also, such Deinen Tarifvertrag raus und lese nach. Es gibt auch im ÖD nicht nur einen Tarifvertrag!
wirdwerden
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