Hallo Forum,
Ich bräuchte da mal dringend einen Rat.Mein Mann ist Mit-Gesellschafter einer Firma, die kurz vor der Insolvenz steht.Es werden z.Z. Verhandlungen mit Banken betrieben und mit anderen Gesellschaftern.Es sollen Verträge unterschreiben werden, in dem mein Mann die Hälfte seiner Anteile der Bank überschreiben soll, auf 500,-€ Gehalt (ab Juni waren es schon 1000,-€ weniger)verzichten soll.Wir haben noch für die Firma Kerdite aufgenommen(die Firma bekam keine Kredite mehr), die wir ihr zur Verfügung stellten.(Wollte die Firma an uns zurückzahlen, ist schiftlich festgehalten!!)Es ist alles sehr kompliziert!
Auf jeden Fall wollen wir kein Risiko mehr eingehen uns priv. noch mehr für die Firma zu verschulden! Mein Mann hat einen sehr guten Arbeitsvertrag, in dem bei Kündigung seinerseits 50% seines Gehaltes/pro Dienstjahr als Abfindung gezahlt wird. Er ist 24 Jahre in der Firma! Diese Abfindung wäre dann so hoch, dass wir damit wenigstens den letzten Kredit tilgen könnten.
Macht es Sinn jetzt selber zu kündigen und wenigstens die Abfindung einzusteichen????
Oder soll man die Insolvenz abwarten? Ist dann nicht auch die Abfindung weg?
Wenn er selbst kündigt, wird er denn vom Arbeitsamt gesperrt? Die Firma ist mit den Lohnzahlungen 2 Monate im Rückstand, geschweige denn das es Urlaubs, oder Weihnachtsgeld gab, was es die letzten 23 Jahre ja auch immer gab.
Zur Info: Es sind 4 Gesellschafter, Firma ist marode und einer der Gesellschafter möchte möglichst viele Anteile haben. Mein Mann und ein anderer Gesellschafter möchten aussteigen!
Was sollte man tun?
Kann mir da jemand einen Tipp geben, ich wäre dankbar dafür
Abfindung auch noch nach Insolvenz?
oh oh... das ist wirklich komplex... durch den Sachverhalt dass dein Mann sowohl Gesellschafter (Mithaftender?) als auch Angestellter ist...
Zunächst würde ich dir empfehlen, deine Frage zusätzlich auch in das Forum für Gesellschaftsrecht einzustellen.
Als Arbeitnehmer muss er das Unternehmen in Verzug setzen, was die Gehaltszahlungen angeht. Als Gesellschafter/Arbeitnehmer gleichfalls seine Forderungen bez. Kreditgewährung/Lohnverzicht schriftlich einfordern (beides Einschr./RS mit Fristsetzung).
Der nächste Schritt ist dann der Gang zur BA um die Sachlage darzulegen und sich zunächst arbeitssuchend zu melden, da er ja ebenfalls über interne Kenntnisse über Zahlungsrückstände etc. verfügt, damit ihm kein Verzug unterstellt werden kann.
Eigenkündigung - ich denke da muss er sich entscheiden - die BA wird ihm die Abfindung ohnehin - mindestens zu Teilen - anrechnen, also vermutlich weniger/später ALG1. Dafür könntet ihr euer Haus abzahlen.
Die Insolvenz abzuwarten halte ich für gefährlich, wer weiß an welcher Stelle dein Mann dann mit seinen Forderungen steht (?)
Ein zweischneidiges Schwert - bin gespannt, was die Spezialisten dazu schreiben.
LG nefertari1968
-- Editiert von nefertari1968 am 29.09.2004 15:34:32
Danke für die Antwort , aber wo finde ich das Forum für Gesellschaftsrecht?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich bins nochmal, habe das Forum für Gesellschaftsrecht gefunden und dort hineingesetzt.
Danke nochmals, wäre aber für weitere Tipps dankbar
Und jetzt?
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