Abfindung bei Filialschließung

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
udo_s.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung bei Filialschließung

Hallo zusammen,

es wäre toll, wenn ich hier zu einem fiktiven Sachverhalt eine fundierte Einschätzung erhalten würde:

- Kündigung aller Angestellten der Filiale A (6 Festangestelle, 5 Aushilfen)
- die GmbH besteht insgesamt aus zwei Filialen (insgesamt ca. 20 Festangestellte)
- der Kündigungsgrund ist in der Kündigung nicht erwähnt
- die Filiale schließt, weil der Pachtvertrag statt Ende 2026 bereits Ende 2023 im Einverständnis zwischen Filiale A und dem Eigentümer ausläuft
- es gibt einen Angestellten XY, der bereits seit gut 10 Jahren im Unternehmen tätig ist
- ein Angebot für Filiale B, die 40km entfernt liegt, liegt wohl mündlich vor

Würde hier im Falle des Angestellter XY eine Kündigungsschutzklage mit der Hoffung auf eine Abfindung Sinn ergeben?

Ich bin sehr gespannt und bedanke mich im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40725x hilfreich)

Zitat (von udo_s.):
Würde hier im Falle des Angestellter XY eine Kündigungsschutzklage mit der Hoffung auf eine Abfindung Sinn ergeben?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18389 Beiträge, 6748x hilfreich)

Eine Filiale wird geschlossen; manche AN erhalten das Angebot, in der anderen Filiale zu arbeiten, aber offenbar reichen die Stellen nicht für alle AN - folglich Kündigung. Klassischer Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Kündigungsgründe nennt ein Kündigungsschreiben in aller Regel nicht.
Langjährige Betriebszugehörigkeit mag zu einer Prämie führen, begründet aber keinen Anspruch auf eine Abfindung. 'Abfindung' besagt, dass da etwas sein muss, was rechtlich abgefunden bzw. abgegolten werden könnte - Betriebstreue ist da kein Grund.
Hier hat AN das Angebot, in die andere Filiale zu wechseln. Das kann er annehmen - wenn nicht, ist er draußen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40133 Beiträge, 14287x hilfreich)

Die Einstiegsfrage ist doch, ob bei nur ca. 40 km Entfernung eine Sozialauswahl bei allen Mitarbeitern hätte durchgeführt werden müssen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von udo_s.):
ein Angebot für Filiale B, die 40km entfernt liegt, liegt wohl mündlich vor
LIegt das für ALLE vor? Oder nur für xy?
Wenn ein AN sich dieses Angebot nicht schriftlich geben lässt, ist das vermutlich gar nichts wert.
Wenn er dieses Angebot schriftlich hat und annimmt, ist die Kündigung vom Tisch.

Ein KS-Klage und eine Abfindungs-Hoffnung aus einem mündlichen Angebot?---> Ich sehe darin keinen Sinn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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