Abfindung bei Leiharbeit (Kündigungsgrund ist gesetzliche Regelung, max. 18 Monate)

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
arbeitsbiene12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung bei Leiharbeit (Kündigungsgrund ist gesetzliche Regelung, max. 18 Monate)

Hey Leute

Ich habe ein etwas kompliziertes Problem was in dieser Form wahrscheinlich noch keiner hatte bzw. bald viele haben werden. Zu mir: Ich Arbeite Teilzeit als Leiharbeiter seit über 3 Jahren. Mein Vertrag ist unbefristet.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung das ein Leiharbeiter nicht länger als 18 Monate in einem Betrieb bleiben darf wird mir jetzt gekündigt, da die Leiharbeitsfirma nur diesen einen Verleihbetrieb hat. Jetzt frage ich mich aber ob mir nicht sogar eine Abfindung zusteht? Welcher Kündigungsgrund ist das denn dann offiziel? Betriebsbedingt?

Wie gesagt. Mein Vertrag ist unbefristet und ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.

Danke euch.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120368 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sobald man die Kündigung bekommt, hier melden und mitteilen was genau als Begründung drin steht.

Oder direkt zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Das ist auf jeden Fall eine Klage wert. Ein Kündigungsgrund ist das sicher nicht.
Die Zeitarbeit muss dir dann eben einen neuen Einsatz suchen, das ist Zweck einer solchen Firma.

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#3
 Von 
arbeitsbiene12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Das ist auf jeden Fall eine Klage wert. Ein Kündigungsgrund ist das sicher nicht.
Die Zeitarbeit muss dir dann eben einen neuen Einsatz suchen, das ist Zweck einer solchen Firma.


ok danke. Kündigung hab ich bis jetzt noch nicht. Werde mich aber melden wenn ich sie habe.

Also in einer ersten Mitteilung hat mir die Zeitarbeitsfirma mitgeteilt das versucht wird an einem bestimmten Ort ein Ersatzbetrieb zu finden, es aber noch nicht sicher ist ob das klappt. Dieser wäre in Italien!!!!! (Ich arbeite in Hamburg) Wie ich geschrieben hab bin ich da nur Teilzeitbeschäftigt, und ich habe eben noch andere Sachen zu tun. Gibt es dazu irgendeine Regelung? Denn so könnte sich ja jede zeitarbeitsfirma rausreden. Bei Klage wird dann gesagt "Aber wir haben dem Mitarbeiter ja den Verleihbetrieb in Westafrika angeboten, wenn er da nicht hin will hat er pech gehabt". Und so umgehen sie dann eine mögliche Abfindung.

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#4
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Steht in deinem AV das du europaweit oder sogar weltweit einsetzbar bist? Das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Du solltest hart bleiben und bei Kündigung tatsächlich auf Weiterbeschäftigung bestehen. 1,5 bis 3 Gehälter sind nicht viel Abfindung.
So komische Einsätze sind auch oft fiktiv um AN abzuschrecken.

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#5
 Von 
arbeitsbiene12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Steht in deinem AV das du europaweit oder sogar weltweit einsetzbar bist? Das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Du solltest hart bleiben und bei Kündigung tatsächlich auf Weiterbeschäftigung bestehen. 1,5 bis 3 Gehälter sind nicht viel Abfindung.
So komische Einsätze sind auch oft fiktiv um AN abzuschrecken.


muss ich mal nachgucken.

Grade nochmal in die Nachricht geschaut. Auch ein neuer Verleihbetrieb in München ist wohl ganz eventuell Möglich. Aber auch stellt sich mir die selbe Frage. Soll ich jetzt als Teilzeitler gezwungen werden von Hamburg nach München zu ziehen? Soll ich jetzt jeden Tag 12 Stunden Pendeln????

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Das müsstest du, so in deinem Vertrag als "Arbeitsort" bundesweit steht. Aber warte erst Mal ab.

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