Hallo,
mein Mann ist jetzt seit 10 Jahren in ein und der selben Firma beschäftigt. Allerdings mit 2 Unterbrechungen , da hat er Saisonbedingt die Kündigung bekommen. Aber gleichzeitig eine Wiedereinstellungszusage ( schriftlich) . Meine Frage ist ob er Anspruch auf Abfindung hat da sein Chef ihn jetzt endgültig kündigt? Was mir mal so aufgefallen ist das alle Mitarbeiter dieser Firma nach genau 10 Jahren betriebszugehörigkeit gemobbt werden ( sogar Verwante ) solange bis sie mit einer Kündigung einverstanden sind. Gibt es nach 10 Jahren betriebszugehörigkeit irgendetwas besonders das der Chef anfängt diese Leute zu mobben damit er sie los wird ?
Vielen Dank
VG
Abfindung - immer nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, im Gegensatz zu weit verbreiteten Meinungen, gibt es keinen 'automatischen' gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Interessant wäre in dem Zusammenhang die Mitarbeiterzahl, deren jeweilige regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die jeweilige Beschäftigungsdauer.
Insofern es keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt, dass z.B. nach 10 Jahren ein AN unkündbar ist, gibts ansonsten keine gesetzlichen Fristen von Bedeutung in dieser Richtung.
MfG
-- Editiert von venotis am 07.09.2008 00:52:50
Hallo,
es ist eine populärer Rechtsirrtum, dass gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung hätten.
Es gibt nur Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfristen.
Den Abfindungsansprich gibt es nur wenn der Arbeitgeber sowas freiwillig anbietet. Z.B. im Rahmen eines Sozialplanes. Aber meistens weil ihm das Risiko eine Kündigungssschutzklage vor Gericht zu verlieren zu hoch erscheint.
Denn sonst muss er dem AN nicht nur den Lohn auch für die Zeit bis zum u.U. monate entfernten Ferichtstermin bezahlen sondern ihn auch wieder einstellen.
Letzteres kommt vor, wenn es auch ziemlich selten ist.
In der Firma gibt es was Besonderes, und zwar einen Chef, der nichts von erfahrenen Mitarbeitern hält, die mehr wissen und mehr können als er.
Ansonsten könnten es sein, dass dem AG die Kündigungsfristen zu lang werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Der nächste Schritt wäre erst bei 12 Jahren. Demnach ist eher Nr. 1 zu vermuten. Es gibt häufiger solche Chefs.
Ob jetzt die tatsächlich die Unterbrechungen mit Zusage dazu gereichen eine solche lange Betriebszugehörigkeit abzuleiten, kann ich nicht sagen. Habe nichts dazu im Netz gefunden.
Mit dem Mobbing ist das immer so eine Sache.
Wenn die Firma aufgrund der Branche dazu befugt ist saisonbedingt die Leute an die Luft zu setzen, dann wird das eben nach der nächsten Saison geschehen.
Würde auf jeden Fall nach einem Zwischenzeugnis fragen, denn dann vermutet der AG dass der AN von selber weg will. Dann kann er sich einiges sparen.
Er darf das letzte Zeugnis dann auch nicht deutlich schlechter machen.
Es wäre auch unbedingt umgehend eine Suche nach einer neuen Stelle einzuleiten, auch wenn es wegen Altersdiskriminierung problematisch wird.
Aus einer ungekündigten Stelle bewirbt es sich um ein Vielfaches leichter als wenn man bereits die Kündigung in der Hand hält.
quote:
Was mir mal so aufgefallen ist das alle Mitarbeiter dieser Firma nach genau 10 Jahren betriebszugehörigkeit gemobbt werden ( sogar Verwante ) solange bis sie mit einer Kündigung einverstanden sind.
Wenn ein AN selber kündigt und keinen Anschlussjob hat gibt es bis zu 12 Wochen ALG1-Sperre.
Bei Mobbing muss zu einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund unbedingt vorher die schriftliche Zusage der AfA eingeholt werden, dass wegen dem wichtigen Grund nicht das ALG1 gesperrt wird.
Würde mal in eine Erstberatung durch einen Fachanwalt investieren, ob die 10 Jahre jetzt verwertbar sind. Wenn ja, wäre beim nächsten Saisonende mit betriebsbedingten Kündigungen ohne Wiedereinstellungszusage eine Sozialauswahl vorzunehmen. Die hat Kollegen zu treffen die kürzer im Unternehmen sind und insbesondere weniger Unterhaltspflichten zu leisten haben als ein verheirateter Ehemann für seine Frau und womöglich noch Kinder.
Das wäre ein Angriffspunkt für das Erzielen einer Abfindung. Bei 10 Jahren liegt die sog. Regelabfindung bei rund 5 Bruttogehältern.
Es wird alsno neben der eigenen Stellensuche zweigleisig gefahren.
Es sollte auch unbedingt angefangen werden ein Mobbingtagebuch mit Datum,Tageszeiten, Ereignissen insb. Chefverhalten und anwesenden Zeugen zu führen.
Kann die Verhandlungsmasse erhöhen.
Gemobbte Mitarbeiter werden auch viel schneller krank und fehlen immer mal für ein oder mehrere Wochen, wenn ein Arzt das entsprechend beurteilt.
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Mein Mann hat sich schon arbeitssuchend gemeldet, da sein Chef ihm schon im Juli gesagt hat er solle sich nach etwas anderem umschauen. Werden jetzt einen Anwalt aufsuchen da sein Chef ihm schon den zweiten Monat kein Gehalt gezahlt hat. Dann werde ich mal klären was man da noch so machen kann. Mein Mann ist schon ganz fertig wegen der ganzen Sache und hat jetzt seit 14 Tagen einen Krankenschein.
Vielen Dank
Hallo,
haben die Kollegen denn ihr Gehalt bekommen ?
Danach zu fragen wäre vollkommen legitim.
Das Problem bei Mobbing ist meist das Beweisen.
Eine Vorenthaltung von Gehalt ist leicht zu beweisen.
Mal mit dem Anwalt drüber sprechen.
Sollte aber ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht bzw. Fachanwalt sein.
Hallo,
mein Mann muss laut Vertrag 150 stunden im Monat machen. Da aber zur Zeit wenig zutun ist hat sein Chef ihn nach Hause geschickt. Mein Mann sitzt auf Abruf zu Hause während Aushilfen seine Arbeit machen. Sein Chef meint er müsse ihm kein gehalt zahlen weil mein Mann ja auch nicht arbeiten muss. Alle anderen in der Firma arbeiten und bekommen Geld. Werden diese Woche zum Anwalt gehen und Klage einreichen.
VG
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