Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit

17. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit

Hallo zusammen,

mein Rechtsfall ist schon beendet, aber ich quäle mich nach Informationen, die ich im Nachhinein erhalten habe. Daher würde ich mich über eine Einschätzung freuen.

Der Fall:
3 Jahre beschäftigt, ca. 10.500 EUR brutto mtl.
1 Jahr am Arbeitsplatz massiv unter Druck gesetzt worden, leider nicht dagegen vorgegangen, keine Abmahnungen vorliegend, keine Fehler.
Dann unerwartet Auflösungsangebot vorgelegt bekommen, ordentliche Kündigungsfrist als Freistellungszeitraum, Freistellung gültig ab sofort. Endgeräte usw. wurden mir sofort abgenommen.
Nach Anwaltberatung Vergleichsangebot erarbeitet, 5,5 Monate Freistellung bei vollem Gehalt mit Sprinterklausel sowie Umwandlung in Kündigungsschutzklage und betriebliche Kündigung, um Sperrung durch die BA zu vermeiden. Wurde vom AG angenommen. Daher keine Güteverhandlung in der Folge, Gericht akzeptierte den Vergleich. Da mehrere Kollegen betroffen waren hinterher erfahren, dass zusätzlich noch Abfindungen gezahlt wurden und längere Freistellungen ohne Arbeit akzeptiert wurden. Anwälte waren wohl auf den Unternehmenstyp spezialisiert (öffentlicher AG) und hatten Insiderwissen, meiner nicht.

Hat mein Anwalt schlecht verhandelt? Habe keine Erfahrungen. Denke rückwirkend meine soziale Situation hätte auch besser einbezogen werden müssen, habe ein eingeschränktes Kind und keinen Partner im Haus, was die Suche nach einem passenden Job erschwert. Abgesehen von dem Schock.

Vg und danke für eure Einschätzungen.

Tuni




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Warum bei Euch unterschiedliche Bedingungen ausgehandelt wurden, das können wir hier doch nicht abschätzen. Es scheint da ja sehr individuell vorgegangen worden sein. Faktoren für die Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses sind u.a. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Schwerbehinderung, Leistung, Ausfälle. Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, sich auch beim zuständigen Personalrat beraten zu lassen. Jetzt ist es müßig, ohne Kenntnis der individuellen Faktoren der Kollegen irgendwelche Überlegungen anzustellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert):
ich quäle mich

Lass es bleiben. Tote zu beerdigen, hat schon seinen Sinn.

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#3
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, sich auch beim zuständigen Personalrat beraten zu lassen.

Ich war da, aber die Situation wurde nicht richtig eingeschätzt, kein aktives Hilfsangebot.

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#4
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jetzt ist es müßig, ohne Kenntnis der individuellen Faktoren der Kollegen irgendwelche Überlegungen anzustellen.

Ihr gebt ja hier oft grobe Einschätzungen ab, was meint ihr zu meinen Konditionen?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Nicht unüblich.

wirdwerden

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#6
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert):
was meint ihr zu meinen Konditionen?


Bei den Konditionen einer einvernehmlichen Beendigung spielen für den Arbeitgeber eigentlich nur zwei Dinge eine Rolle:

- Wie hoch ist das Risiko, dass eine Einigung/Kündigung nicht zustandekommt bzw. Bestand hätte

- Wie sehr will er den AN loswerden

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#7
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Matrose74 ):
spielen für den Arbeitgeber eigentlich nur zwei Dinge eine Rolle

Ja, das ist schwer einzuschätzen. Mobbing wegen Loswerdenwollen ist wohl ein Indikator. Ich finde es unbefriedigend, dass der Anwalt sich damit wenig beschäftigt hat. Ich sagte ihm nur ich halte das alles nicht mehr aus. War 2 Wochen gar nicht zurechnungsfähig. Die Stelle wurde jetzt wieder ausgeschrieben, drei Stufen billiger.

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#8
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert):
Ich sagte ihm nur ich halte das alles nicht mehr aus.

Was rückblickend merkwürdig war, AG hat keinen Gegenvorschlag gemacht, Ergebnis siehe oben. Deshalb vermute ich heute Anwalt lag zu niedrig.

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert):
mein Rechtsfall ist schon beendet, aber ich quäle mich nach Informationen, die ich im Nachhinein erhalten habe.


Würde ich lassen, bringt dich nicht weiter.

Zitat (von TuniTabbert):
Anwälte waren wohl auf den Unternehmenstyp spezialisiert (öffentlicher AG) und hatten Insiderwissen, meiner nicht.

Hat mein Anwalt schlecht verhandelt? Habe keine Erfahrungen.


Ob dein Anwalt schlecht verhandelt hat, vermag ich nicht zu beurteilen.

Du hast diesem Vergleich zugestimmt - daraus kannst du jetzt nur noch für die Zukunft lernen.

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#10
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert):
AG hat keinen Gegenvorschlag gemacht,


Wenn die AN-Seite keine Abfindung verlangt, dürfte fast jeder AG einschlagen. Wobei 5,5 Monate bezahlte Freistellung mit Sprinterklausel bei 3 Jahren Betriebszugehörigkeit auch nicht zu verachten sind.

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#11
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Du hast diesem Vergleich zugestimmt -

Das ist ja rückwirkend das was Fragen aufwirft. Schon klar, dass ich nicht gezwungen wurde. War aber auch völlig fertig zu der Zeit.

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#12
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert):
Das ist ja rückwirkend das was Fragen aufwirft.


Inwiefern wirft das Fragen auf?

Du warst anscheinend mit dem Betrag zufrieden.

Wenn andere Kollegen mehr bekommen haben als du, ist das ja so oder so nicht exakt vergleichbar.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#13
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Du warst anscheinend mit dem Betrag zufrieden.

Ich war nicht orientiert wegen dem psychologischen Zustand, siehe oben.

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#14
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Du warst anscheinend mit dem Betrag zufrieden.

Ich war nicht orientiert wegen dem psychologischen Zustand, siehe oben.

-- Editiert von User am 17. Dezember 2025 12:04

-- Editiert von User am 17. Dezember 2025 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 19x hilfreich)

Bei der kurzen Betriebszugehörigkeit ist die Freistellungszeit doch super.. die wollten die MA ja sehr dringend loswerden.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von TuniTabbert Bayern):
Hat mein Anwalt schlecht verhandelt?
Nö. Die Alternative (in deinem damaligen Zustand) hättest du nicht gekonnt. Ob Abfindung oder nicht, völlig unbekannt.

Zitat (von TuniTabbert Bayern):
Deshalb vermute ich heute Anwalt lag zu niedrig.
Nö. Der Anwalt hat relativ schnell das für dich bestmögliche rausgeholt, denn du hast das alles nicht mehr ausgehalten und warst völlig fertig.

Zitat (von TuniTabbert Bayern):
Denke rückwirkend tmeine soziale Situation hätte auch besser einbezogen werden müssen, habe ein eingeschränktes Kind und keinen Partner im Haus, was die Suche nach einem passenden Job erschwert.
Das ist Jammern über vergossene Milch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Anwalt hat relativ schnell das für dich bestmögliche rausgeholt, denn du hast das alles nicht mehr ausgehalten und warst völlig fertig.

Danke, das trifft es auf den Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Warum jammert man, wenn man weiß, dass das Bestmögliche rausgeholt wurde? Verstehe ich ch. Wenn wie hier wohl im Rahmen einer Umstrukturierung mehrere entlassen wurden, dann ist der Rahmen durch eine Betriebsvereinbarung doch festgezurrt. Und, drei Jahre dabei, das ist ja nun wirklich keine nennenswerte Zeit. Und wenn man dann möglicherweise noch öfters ausgefallen ist, das in Kombination, dann ist doch klar, dass der individuelle Spielraum relativ eng ist. Und Sprinterklausel längere Freistellung, das hat eben seinen Preis. Und bis heute weiß man hier nicht, wie die Lage der anderen Kollegen war, die auch gegangen sind. Und ohne Infos kann man auch nichts substantiiert einschätzen. Wie soll das gehen?

wirdwerden



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#19
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und wenn man dann möglicherweise noch öfters ausgefallen ist,

Bin nicht ausgefallen, das steht da auch nicht.

Ich jammere auch nicht, sondern hinterfrage ein Ergebnis, auf dass ich heute mit klarem Kopf schauen kann. Deshalb hatte ich dazu die Frage, wie ihr das Ergebnis einschätzt. Es gab keine Betriebsvereinbarung.

-- Editiert von User am 17. Dezember 2025 17:11

-- Editiert von User am 17. Dezember 2025 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TuniTabbert Bayern
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und Sprinterklausel längere Freistellung, das hat eben seinen Preis

Auf jeden Fall.

0x Hilfreiche Antwort

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