Abfindung nach ordentlicher Kündigung???

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Problemooo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung nach ordentlicher Kündigung???

Hallo, habe ein sehr grosses Problem. Bin seit 34 Jahren in einem Unternehmen in der Produktion tätig. Wurde letztes Jahr krank, dauerte 15 Monate, inkl. einer Kur. Unterschiedliche Ärzte haben nun bestätigt, dass ich nur noch im Sitzen etc...arbeiten kann.
Am 01.06. wurde ich vom Arzt wieder gesund geschrieben, bin am nächsten Tag sofort zur Arbeit. Der Arbeitgeber hat mich nach Hause geschickt, habe es auch schriftlich bekommen. Und zwar aus dem Grund, dass ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Bin sofort zum Anwalt. Habe den Behindertenschein, 50%. Das Integrationsamt wurde eingeschaltet...Fazit: der Arbeitgeber zahlt seit Juni keinen Lohn mehr, möchte mich ordentlich kündigen, will auch keine Abfindung zahlen. Der Arbeitgeber behauptet, er könne mir keinen andweitigen Aplatz anbieten, wobei ich anderer Meinung bin. Der Ingenieur war vor Ort und hat festgestellt, dass nach einem Umbau am Arbeitsplatz dass ich dann doch noch eingesetzt werden kann. Wie hoch sind meine Chancen, dass ich Erfolg haben kann beim Arbeitsgericht? Müssen die nicht nachweisen, dass ich an keinem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann? Ich bin der Meinung, dass die mir einen anderen Aplatz zur Verfügung stellen müssen. Die Umbaukosten, sprich einen Kran möchte sogar das Integrationsamt zur Verfügung stellen. Der AG bleibt aber sturr und verweigert alles! Sie meinten, es sei keine Pflicht, Umbaumaßnahmen zu machen. Bekomme seit Juni weder ALG noch etwas anderes. Habe ich nun Recht auf ALG1 oder doch nur auf ALG2? Der Richter beim Termin für die Güteverhandlung meinte, ich habe ein Recht auf ALG1. Das Arbeitsamt meint aber, ohne Kündigung kein Geld!!! PLEASE HELP

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Hallo, recht komplizierter Sachverhalt und mit so wenigen Infos auch nichts für ein Laienforum . Da es für dich um Zukunft und scheinbar auch ne Menge Geld geht, solltest du dazu jemanden einschalten, der kompetent ist ... und das ist z.B. ein Anwalt für Arbeitsrecht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Moin,
neben dem Tip von venotis mit dem Anwalt dürfte auch das Integrationsamt eine Sprechstunde abhalten.
Auch die Krankenkasse beraten bei Wiedereingliederung.

Den Lohn muss der AG sofort nachzahlen, da er sich in Annahmeverzug befindet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Problemooo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Problem ist, wir haben einen Anwalt. Aber es scheint, dass er nicht viel Ahnung zu haben...habe Angst, dass wir mit ihm das Verfahren verlieren werden. Der AG ist nämlich nicht im Verzug, wenn der AN seine bislang ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann! Das wusste er auch nicht! Noch so einiges wusste er nicht... bin verzweifelt...
Das Integrationsamt ist natürlich schon im Spiel.Aber auf wessen Seite ist es wohl, 3mal dürfte ihr raten...die werden der Kündigung zustimmen, obwohl nicht geprüft wurde, ob ein anderweitiger Aplatz besetzt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hier scheint mir der Hauptgrund zu sein, dass er Dir keine Abfindung zahlen will.Er hätte Dich doch während der Krankheit kündigen können.Da Du jetzt scheinbar eine Schwerbehinderung hast, wird es jetzt sehr schwer für den AG zu kündigen.Du mußt immer wieder deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, damit Dir dein Anspruch auf den Lohn nicht verloren geht.Er hat Dich ja freigestellt von der Arbeit, somit muss er eine Lösung für Dich finden und auf jeden Fall Lohn zahlen.Dein Problem wird sein, dass Du keinen Lohn bekommst.Da würde ich auf staatliche Hilfe zurück greifen.Ansonsten gibt es noch die http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/ dort wirst Du zumindest einige deiner Fragen beantwortet bekommen.Die werden Dir sagen was Du machen mußt um deine Rechte einzufordern.
Verliere nicht den Mut!
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Rufe da mal an!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Such Dir erstmal einen anderen Anwalt, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat.

0x Hilfreiche Antwort

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