"Abfindung" rechtens?

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
holwir
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
"Abfindung" rechtens?

Guten Tag,

ich bitte um rechtliche Bewertung des folgenden Falls:

Paul ist ein Computer-Nerd und -Genie.
Innerhalb von 10 Jahren ist es ihm gelungen,
eine ungeheuer profitable und somit wertvolle IT-Firma aufzubauen.

Unlängst haben sich seine Prioritäten aber in Richtung
Familie verschoben.
Deshalb hat er seine Firma für den Wahnsinns-Preis von
100 Mio. Euro an den Branchenprimus verkauft.

Pauls Firma war sehr schlagkräftig, er beschäftigte lediglich
20 Mitarbeiter.
Und Paul hatte das Bedürfnis, seinen Mitarbeitern zum Abschied
als Dankeschön noch eine Abfindung zukommen zu lassen.
Deshalb hat er jedem seiner 20 Mitarbeiter mit der letzten
Gehaltsabrechnung zusätzlich zum normalen Gehalt einmalig
100.000 Euro als Abschiedsgeschenk überwiesen.

(Paul dachte sich: 20 x 100.000 Euro = 2 Mio Euro.
Da bleibt ihm immer noch mehr als genug, um nie mehr arbeiten zu müssen).

Aber dadurch entstanden dann Probleme:

Mitarbeiter Max (IT-Spezialist) klagt: Mein Monats-Buttogehalt beläuft sich
auf 10.000 Euro und ist somit 3 x zu hoch, wie das von Erika (Sekretariat).
Somit sollte (muss!?) meine Abfindung doch auch 3 x so hoch sein, wie Erikas
Abfindung.

Und Mitarbeiter Georg (Vertrieb) klagt: Ich bin seit 8 Jahren in der Firma und
Klaus (ebenfalls Vertrieb) erst seit 2 Jahren. Da kann es doch nicht sein,
dass wir trotzdem die identische Abfindung bekommen!

Und Mitarbeiterin Monika (Verwaltung) klagt: ich habe eine Vollzeitstelle und
Gabi (ebenfalls Verwaltung) nur eine 50%-Stelle. Trotzdem sollen wir nun den
identischen Betrag bekommen. Das ist ungerecht?

Meine Frage:
Darf Paul jedem Mitarbeiter unabhängig von
- der Dauer der Beschäftigung,
- der Höhe des Gehalts,
- der Frage, ob jemand Vollzeit arbeitet oder nicht
den identischen Betrag bezahen?

Oder haben die genannten Mitarbeiter rechtliche Ansprüche auf höheren Abfindungsbeträge???

Falls ja: Kann Paul unter Umständen dazu gezwungen werden, dem einen oder anderen
Mitarbeiter noch weitere hunderttausende Euro auszubezahlen?

Abschließend sei erwähnt:
Der Begriff "Abfindung" ist vermutlich unzutreffend. Denn der Käufer der Firma
ist bereit und gewillt jeden Mitarbeiter der Firma weiterzubeschäftigen.
(Ist dieser Umstand für die Fragestellung überhaupt relevant)?

VG

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von holwir):
Ist dieser Umstand für die Fragestellung überhaupt relevant


Ja ist es, da dann ein Betriebsübergang stattgefunden hat.

Zitat (von holwir):
Der Begriff "Abfindung" ist vermutlich unzutreffend.


Ist er, es ist eine Sonderzahlung / Bonus / Geschenk und hat nichts mit Abfindung zu tun.

Zitat (von holwir):
Meine Frage:
Darf Paul jedem Mitarbeiter .......den identischen Betrag bezahen?


Er darf sogar jedem etwas anderes zahlen, wenn alle die gleichen Konditionen hätten.

Zitat (von holwir):
Oder haben die genannten Mitarbeiter rechtliche Ansprüche auf höheren Abfindungsbeträge???


Die ehemaligen Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu den alten Konditionen, das war es!

Zitat (von holwir):
Kann Paul unter Umständen dazu gezwungen werden, dem einen oder anderen
Mitarbeiter noch weitere hunderttausende Euro auszubezahlen?


Die querulanten Mitarbeiter sollten besser aufpassen, dass sie das Geschenk nicht wegen groben Undank wieder zurückgeben dürfen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die Geschichte erinnert mich an das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg. - Der Herr holt alle Stunden bis kurz vor Schluss einen neuen Arbeiter, damit die Arbeit getan wird, und zahlt am Ende jedem den gleichen Tageslohn. - Wenn ich mich recht erinnere, endet die Geschichte mit der Frage des Herrn an die Unzufriedenen Tagelöhner 'Schaut dein Auge böse, weil ich gut bin?' ( oder so ähnlich)

-- Editiert von blaubär+ am 03.06.2019 09:42

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von holwir):
Meine Frage:
Darf Paul jedem Mitarbeiter unabhängig von
- der Dauer der Beschäftigung,
- der Höhe des Gehalts,
- der Frage, ob jemand Vollzeit arbeitet oder nicht
den identischen Betrag bezahen?

Oder haben die genannten Mitarbeiter rechtliche Ansprüche auf höheren Abfindungsbeträge???


Ja.
Nein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von holwir):
Der Begriff "Abfindung" ist vermutlich unzutreffend.

Ja, sehr sogar. Denn daraus können dann durchaus handfeste rechtliche Ansprüche erwaschsen.

Paul sollte das überaus löbliche Bedürfnis, seinen Mitarbeitern zum Abschied ein Dankeschön zukommen zu lassen anders benennen - z.B. als das was es ist, eine Schenkung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

... wobei sich Paule mit einer Schenkung in der Höhe vmtl. weiteren Ärger einhandeln wird, weil das Finanzamt dabei kräftig abkassieren wird. Aber das fällt nicht in das Gebiet Arbeitsrecht.

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Auf jeden Fall sollte sich Computer-Paul davor hüten, die genannten Zahlungen als Personalkosten und damit als Betriebsausgaben zu verbuchen, damit er auch tatsächlich die erhoffte Zeit künftig mit der mittlerweile liebgewonnen Familie verbringen kann.

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1283 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Auf jeden Fall sollte sich Computer-Paul davor hüten, die genannten Zahlungen als Personalkosten und damit als Betriebsausgaben zu verbuchen, damit er auch tatsächlich die erhoffte Zeit künftig mit der mittlerweile liebgewonnen Familie verbringen kann.


Warum?
Wenn die Zahlungen ganz normal als Bonus laufen, davon Steuern, Sozialversicherung etc... korrekt abgeführt werden, warum sollten das dann keine Betriebsausgaben sein?

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Auf jeden Fall sollte sich Computer-Paul davor hüten, die genannten Zahlungen als Personalkosten und damit als Betriebsausgaben zu verbuchen

Diese Antwort ist Quatsch. Natürlich darf der alleinige Inhaber einer Firma seinen Angestellten aus vorhandenem Vermögen freiwillige Boni in ihm genehmer Höhe zahlen und diese als Personalkosten verbuchen, eine ordnungsgemäße Abrechnung von Steuern und Versicherungsbeiträgen vorausgesetzt.

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wenn die Zahlungen ganz normal als Bonus laufen, davon Steuern, Sozialversicherung etc... korrekt abgeführt werden, warum sollten das dann keine Betriebsausgaben sein?


Weil hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Man verfolge in diesem Zusammengang beispielsweise die Porsche- und VW-Affären um ihre (Ex-)Betriebsratsvorsitzenden und deren Gehälter.

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#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Porsche- und VW-Affären um ihre (Ex-)Betriebsratsvorsitzenden und deren Gehälter

Ich habe im initialen Post des TE nichts von Gehältern für Betriebsratsvorsitzende gelesen, sondern von einer einmaligen freiwilligen Bonuszahlung an alle Mitarbeiter. Daher fehlt mir hier völlig der Zusammenhang beider Themenkomplexe. Kannst du bitte etwas ausführlicher ausführen worauf Du hinaus willst?

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Diese Antwort ist Quatsch. Natürlich darf der alleinige Inhaber einer Firma seinen Angestellten aus vorhandenem Vermögen freiwillige Boni in ihm genehmer Höhe zahlen und diese als Personalkosten verbuchen, eine ordnungsgemäße Abrechnung von Steuern und Versicherungsbeiträgen vorausgesetzt.


Ich muss mich schon sehr wundern, mit welchem Selbstbewusstsein hier falsche Meinungen vertreten werden.

Nicht jede Ausgabe stellt auch eine Betriebsausgabe dar. Zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen beispielsweise nicht nur Parteispenden und Geschenke ab einer bestimmten Höhe, sondern auch Zahlungen an Mitarbeiter ohne einen Rechtsgrund.

An der Mildtätigkeit aus dem Eingangsbeispiel beteiligt sich das Finanzamt jedenfalls nicht.

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#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Ich habe im initialen Post des TE nichts von Gehältern für Betriebsratsvorsitzende gelesen


Kein Wunder, davon stand auch nichts dort.

Zitat (von Osmos):
sondern von einer einmaligen freiwilligen Bonuszahlung an alle Mitarbeiter.


Davon allerdings stand auch nichts in dem Eingangspost.

Zitat (von Osmos):
. Daher fehlt mir hier völlig der Zusammenhang beider Themenkomplexe.


Das mag wiederum richtig sein.

Zitat (von Osmos):
Kannst du bitte etwas ausführlicher ausführen worauf Du hinaus willst?


Sehr gerne sogar. Sofern - wie in dem Beispiel - Zuwendungen ohne Gegenleistungen (ab einer bestimmten Höhe) erfolgen oder aber weit überzogene Gehälter an Betriebsratsvorsitzende gezahlt werden und diese sodann als Betriebsausgaben verbucht werden, handelt es sich um eine Steuerhinterziehung.

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#13
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Da das Geld für die "Abfindungen" (die Schreibweise stammt vom TE) aus dem Verkauf der Firma und damit aus dem (versteuerten) Privatvermögen des ehemaligen Firmeninhabers und nicht aus dem Kapital der Firma stammt, ist das alles kein Problem.

Ob er das Geld dann besser privat als Schenkung zahlt, oder es temporär ins Vermögen der Firma einbringt und danach als Bonuszahlung an seine ehemaligen Mitarbeiter weitergeben lässt kann er mit seinem Steuerberater klären. Eine Steuerhinterziehung ist es so oder so nicht. Daher kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen wo Du hier irgendwelche Parallelen zu VW oder Porsche siehst...

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Da das Geld für die "Abfindungen" (die Schreibweise stammt vom TE) aus dem Verkauf der Firma und damit aus dem (versteuerten) Privatvermögen des ehemaligen Firmeninhabers und nicht aus dem Kapital der Firma stammt, ist das alles kein Problem.


So ein Unsinn!

Denn der Fragesteller schrieb:

Zitat (von holwir):
Deshalb hat er jedem seiner 20 Mitarbeiter mit der letzten Gehaltsabrechnung zusätzlich zum normalen Gehalt einmalig 100.000 Euro als Abschiedsgeschenk überwiesen.


Selbstverständlich wollte der Fragesteller die Beträge als Personalkosten verbuchen.

Davon bist ja offensichtlich auch Du selbst ausgegangen.

Zitat (von Osmos):
Ob er das Geld dann besser privat als Schenkung zahlt, oder es temporär ins Vermögen der Firma einbringt und danach als Bonuszahlung an seine ehemaligen Mitarbeiter weitergeben lässt kann er mit seinem Steuerberater klären.


Zuvor schriebst Du aber dies:

Zitat (von Osmos):
Diese Antwort ist Quatsch. Natürlich darf der alleinige Inhaber einer Firma seinen Angestellten aus vorhandenem Vermögen freiwillige Boni in ihm genehmer Höhe zahlen und diese als Personalkosten verbuchen, eine ordnungsgemäße Abrechnung von Steuern und Versicherungsbeiträgen vorausgesetzt.


Offensichtlich hast Du mittlerweile verstanden, dass die Zahlungen keine Betriebsausgaben darstellen. Quatsch ist insofern lediglich vorstehendes Zitat.

Zitat (von Osmos):
Eine Steuerhinterziehung ist es so oder so nicht.


Sofern die Zahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, liegt sehr wohl eine Steuerhinterziehung vor. Im Übrigen fällt Schenkungssteuer an.

Zitat (von Osmos):
Daher kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen wo Du hier irgendwelche Parallelen zu VW oder Porsche siehst...


Dann kann ich Dir nur anempfehlen, meine Antworten, insbesondere die Antwort #12, noch einmal langsam durchzulesen.

Was bleibt:

Mein Vortrag, dass die Zahlungen keine Betriebsausgaben darstellen und es sich für den Fall, dass sie doch als solche geltend gemacht werden, um Steuerhinterziehung handelt, ist richtig. Quatsch ist hier lediglich Deine Antwort #8.

Anstatt die Größe zu besitzen und zu sagen, ich habe mich geirrt - was selbstverständlich menschlich ist -, konstruierst Du einfach einen neuen Sachverhalt, ohne Dich um Deine vorherige Antwort zu scheren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
konstruierst Du einfach einen neuen Sachverhalt

Ja ne, ist klar. :grins:

Ein finaler Tip meinerseits: Bitte einfach den Kontext im initialen Posting des TE beachten, auf den ich bereits mehrfach referenziert habe. Ach weißt Du, ich zitiere das hier nochmal, damit Du es nicht selbst komplett durchlesen musst:

Zitat (von holwir):
Deshalb hat er seine Firma für den Wahnsinns-Preis von
100 Mio. Euro an den Branchenprimus verkauft.
[...]
(Paul dachte sich: 20 x 100.000 Euro = 2 Mio Euro.
Da bleibt ihm immer noch mehr als genug, um nie mehr arbeiten zu müssen).


Und um - im Sinne des TE und dieses Forums und fernab persönlicher Eitelkeiten - nochmals auf die eigentlichen Fragen des TE zurückzukommen:

Zitat:
Meine Frage:
Darf Paul jedem Mitarbeiter unabhängig von
- der Dauer der Beschäftigung,
- der Höhe des Gehalts,
- der Frage, ob jemand Vollzeit arbeitet oder nicht
den identischen Betrag bezahlen?


Ja er darf.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Im Gegensatz zu manch anderen hier habe ich mir den Ausgangssachverhalt sowie die - teilweise - falschen Antworten vollständig durchgelesen.

Zitat (von Osmos):
Ja er darf.


Nicht auf die wie in meiner Antwort #6 dargelegten Art und Weise (Verbuchung als Betriebsausgaben). Auch wenn Du das - ohne Begründung und ohne offensichtlich vorhandenen steuerlichen Sachverstand - als "Quatsch" erachtest (siehe Antwort #8).

Auf die Erhebung von Schenkungssteuer habe ich in diesem Zusammenhang bereits hingewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

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