Hallo,
wann ist eine AUFHEBUNGSVERTRAG (wobei einhalten der Kündigungsfristen .Betriebsschlissung Sozialplan..etc) + Abfindung 0,8 + 0,5 (verzicht auf Kündigungschutzklage), ohne Sperrzeit verbunden?
wäre es nicht besser eine Auszeit 6 Monaten (also bis 2014) als direkt ALG im gleichen Jahr 2013 zu bekommen (wegen Progressionsvorbehalt) ?
Danke
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Abfindung und ALG Sperre
2. Januar 2013
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Frage vom 2. Januar 2013 | 16:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und ALG Sperre
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2013 | 18:24
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo,
das Thema ist nicht Arbeits-, sondern Sozialrecht
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"MfG venotis
Anmerkung: Meine Antworten stellen keine Rechtsberatung dar."
-- Editiert venotis am 02.01.2013 18:25
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