Abfindung und Rente

10. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Theorieundpraxis1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und Rente

Servus,

ich bin neu im Forum und schreibe im Namen meines Vaters.

Dieser ist schwerbehindert und seit 20 Jahren beim selben Arbeitgeber angestellt. Dieser sagte meinem Vater (55 Jahre alt) nun, er solle doch bitte vorzeitig in Rente gehen. Soweit so gut.

Wie sieht es beim Thema Abfindung aus und unter welchen Voraussetzungen erhält er diese? Vorzeitige Rente als Schwerbehinderter ist soweit möglich; aber auch eine Abfindung? Kündigung ist ja bei einem solchen Fall wohl kaum möglich, deshalb Aufhebungsvertrag samt Abfindung?

Ich freue mich auf Feedback.

Cheers


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mit 55 in Rente? Warum? Es gibt Schwerbehinderte, die auch weit über die Altersrentengrenze hinaus arbeiten. Warum sollte sich der Vater im Augenblick auf irgend etwas einlassen? Ist ja im Fall der Verrentung, sofern sie wirklich durchgeht, nicht nur so, dass er keine Rentenanwartschaften mehr aufbaut. Sein Rentenanspruch reduziert sich auch um bis zu 10%. Also, was soll das? Wenn der AG ihn loswerden will, dann soll er kündigen. Mit vollem Prozessrisiko. Da kommt dann üblicherweise noch eine Abfindung raus. Aber im Moment ist doch jeder, wirklich jeder Monat wertvoll, in welchem noch in die Rentenkasse eingezahlt wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Theorieundpraxis1):
Dieser sagte meinem Vater (55 Jahre alt) nun, er solle doch bitte vorzeitig in Rente gehen. Soweit so gut.
Ja. Soweit. so gut. Mehr aber auch nicht.
Ende.
Man braucht --jetzt--- weder als Vater noch als Kind weiter darüber nachdenken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Er kann, auch bei Inkaufnahme von 10,8 % Abschlag, frühestens mit 62 in Rente gehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es sei denn, er bekommt eine EM-Rente.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Es sei denn, er bekommt eine EM-Rente. Richtig - meine Antwort bezog sich auf die Altersrente für Schwerbehinderte, die dem EP nach ja anscheinend angestrebt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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