Abfindung und Resturlaub nach Kündigung

29. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
RonB
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und Resturlaub nach Kündigung

Hallo,

nach fast genau 24 monatiger Tätigkeit im Betrieb wurde mir gekündigt. Hintergrund der Kündigung ist, dass die Firma Kosten einsparen muss und daher das Projekt, für das ich innerhalb der Firma tätig bin einstellt. In der Kündigung selber ist kein Grund angegeben. Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich nicht speziell für eine Abteilung/ein Projekt eingestellt.

- Ist diese Kündigung formal so dennoch haltbar? Oder lässt sich dagegen rechtlich etwas unternehmen?
- Steht mir eine Abfindung zu?
- Wie erfolgt die Berechnung meines Resturlaubs? Wird dieser zurückgerechnet bis zu meinem Austritt (31.7.), oder steht mir der Jahresgesamturlaub zu?

Bin gerade sehr traurig, enttäuscht und sauer und freue mich über jede Hilfe.

Viele Grüße,
Ron

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Deine Darstellung deutet auf eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Dagegen kannst du i.d.R. nicht viel machen, weil die betriebliche Entscheidung selbst nicht zu hinterfragen ist. Allenfalls könnte z.B. bei der Sozialauswahl ein Fehler passiert sein und die Kündigung deswegen nicht richtig sein - dazu müsste der Betrieb mehr als 10 MA haben, damit das KSchG greift.
In den K-Schreiben steht praktisch nie der K-Grund - auf Verlangen muss er aber genannt werden.
Urlaub kannst du nehmen, auch den ganzen Jahresurlaub, wenn er dir genehmigt wird.

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