Abfindung wird nicht überwiesen

6. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Frederiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung wird nicht überwiesen

Guten Tag zusammen,

Seit Juni 21 arbeitete ich für das Unternehmen. Mitte August 23 hatte ich einen Arbeitsunfall und war bis jetzt arbeitsunfähig.
Kurz nach dem Unfall gab es die Mitteilung, dass unser Standort geschlossen wird, die betriebsbedingte Kündigung zum 30.9 wurde per Kurier am 31.8 eingeworfen.

Ich selbst wurde operiert und kam erst am 10. September wieder nach Hause.
Dort las ich dass mir eine Abfindungen von etwas unter 3k angeboten wird (zahlbar mit dem letzten Lohn am 15.10), jedoch mit einer Frist es bis 08.09 an die Zentrale zu schicken. Ich schickte es am 11. mit einer schriftlichen Erklärung, dass ich es annehmen würde und dass ich die Frist aufgrund des Unfalls nicht einhalten konnte.
Gleichzeitig schickte ich eine Email an die zuständige Abteilung. Darin bat ich um Antwort ob das so durchgeht, da ich ansonsten natürlich eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehe.
Es gab keine Antwort, Telefonnummern gibt es in dieser Firma nicht.
Ich fragte meine Managerin nach einem anderen Kontakt um das zu klären, sie meinte es sollte okay sein, andere hätten auch ohne Grund die Frist verpasst. Okay gut dachte ich.
Am 01. Oktober fragte mich meine ehemalige Regionalmanagerin(Chefin meiner Chefin) per Mail, ob die Abfindung schon da ist. War sie nicht. Sie meinte sie gibt der Payroll Abteilung bescheid (denen ich schon schrieb) und dass es dann am 15. kommen soll. Kam es natürlich wieder nicht. Die Managerin meinte jetzt könne sie nichts mehr weiter machen und ich solle das mit denen klären. Aber seit der ersten Mail von vor zwei Monaten bekomme ich keinerlei Rückmeldungen von zwei Abteilungen (Payroll&HR), nach mehreren Mails.

Da ich jetzt ohne Arbeit bin würde ich nur ungern einen Anwalt nehmen und evtl verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben.
Denkt Ihr ich habe (gute) Chancen das Geld notfalls vor Gericht zu erhalten?
Auch wenn ich die Frist überschritten habe, gleichzeitig habe ich alles versucht mit Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen und auf Rechte verzichtet, während mir gleichzeitig mehr oder weniger zugesagt wurde ich erhalte die Abfindung.

Ich bedanke mich im voraus und liebe Grüße, Frederiko






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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

War denn auf der letzten Gehaltsabrechnung (für September) die Abfindung mit aufgeführt?

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#2
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 63x hilfreich)

Ich sehe hier keine realistische Chance. Die Frist wurde versäumt, Punkt. Gleichzeitig ist auch die dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage schon längst abgelaufen, es fehlt also jegliches Druckmittel.

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#3
 Von 
Frederiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
War denn auf der letzten Gehaltsabrechnung (für September) die Abfindung mit aufgeführt?


Nein, das war sie nicht.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18423 Beiträge, 6762x hilfreich)

Zitat (von Frederiko):
... kam erst am 10. September wieder nach Hause.
Dort las ich, ....

Dass die Fristversäumnis solche harschen Folgen haben soll, ist dann schon bitter - um ein paar Tage.
Andererseits liegt der Fehler darin, dass du nicht organisiert hast, dass deine Post zu dir gelangt, oder jemand die Post für dich liest und nach Dringlichkeit handelt.

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#5
 Von 
Frederiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist natürlich ärgerlich.
Dass ich die Frist versäumt habe verstehe ich ja, aber es kann doch nicht sein dass ich die Thematik mit den Verantwortlichen Leuten zeitgleich besprechen und klären will und ich nie eine Antwort bekomme, während mir zwei direkte Vorgesetzte ein gutes Gefühl geben, ich trotz Nachfrage jedoch keine Telefonnummer oder Email Adresse von besagten Abteilungen bekomme.
Hätte ich ich einen Kontakt oder eine Absage erhalten, dann hätte ich ja zumindest die Möglichkeit einer Schutzklage gehabt.

Schon sehr enttäuschend.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18423 Beiträge, 6762x hilfreich)

Zitat (von Frederiko):
Hätte ich ich einen Kontakt oder eine Absage erhalten, dann hätte ich ja zumindest die Möglichkeit einer Schutzklage gehabt.

Weinen über vergossene Milch. Und ein Trugschluss - du hättest rechtzeitig Klage einreichen können, wenn du aus den ersten Anzeichen der Unerreichbarkeit den richtigen Schluss gezogen hättest, nämlich, dass nur eine Klage denen Beine macht.
Abgesehen davon: dass Vorgesetzte dir 'ein gutes Gefühl geben', könnte durchaus Taktik gewesen sein. Und vor allem: Was in aller Welt wolltest du mit 'den Verantwortlichen besprechen' - es geht doch nicht um eine Sacherörterung wie weiland in der Schule!

Die einzige Frage von Interesse: steht oder stand dir die Abfindung zu oder nicht?
Wenn nicht ohnehin alles zu spät ist (verfristet), könnte es hilfreich sein, dieses Angebot einer Abfindung im Wortlaut zu kennen.

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#7
 Von 
Frederiko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, ich wollte besprechen ob sie es so akzeptieren oder nicht, denn hätte ich ein nein bekommen wäre es ja klar gewesen. Deswegen hab ich nachgefragt und ein paar Tage später ohne Antwort, noch während der Frist in der eine Schutzklage zulässig war, bei meiner Chefin nach anderweitigen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme gefragt. Da ich theoretisch zufrieden mit dem Angebot bin und "beruhigt" wurde, sah ich keinen Grund mehr zu klagen.
Und auch deren Chefin schrieb dann in diversen Mails, auch nach der die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen ist, dass das Geld quasi unterwegs sei.
Weiß jetzt nicht was an der versuchten Kontaktaufnahme so verkehrt sein soll.

Hier der exakte Wortlaut laut Abwicklungsvertrag:
"1.2. Die Gesellschaft zahlt an den Arbeitnehmer für den Verlust des sozialen Besitzstandes eine Abfindung in Höhe von EUR 2750 brutto, fällig und zahlbar mit dem Gehaltlauf für September 2023."

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2480 Beiträge, 387x hilfreich)

Zitat (von Frederiko):
denn hätte ich ein nein bekommen wäre es ja klar gewesen


Und der Fehler war, dass Du "keine Antwort" eben nicht als "einstweiliges Nein" interpretiert hast und die entsprechenden Konsequenzen gezogen hast.

Fragende Mitarbeiter zu vertrösten und in die Verfristungsfalle laufen zu lassen ist leider im Personalwesen mittlerweile eine Lehrbuchstrategie, wenn es darum geht Leute loszuwerden.

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#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Frederiko):
Und auch deren Chefin schrieb dann in diversen Mails, auch nach der die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen ist, dass das Geld quasi unterwegs sei.


Je nach Stellung der Chefin und Wortlaut der Mails könnte man damit trotz Fristablauf einen Anspruch auf die versprochene Abfindung haben.

Es käme halt darauf an ob eine getätigte mündliche Aussage (allerdings schwer nachweisbar) oder halt der Inhalt der EMails als eine Zusage der Abfindungszahlung gewertet werden kann.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18423 Beiträge, 6762x hilfreich)

Zitat (von Frederiko):
was an der versuchten Kontaktaufnahme so verkehrt sein soll.

... an dem Kontaktversuch an sich ist nix 'verkehrt' - außer dass dir die Zeit zerronnen ist.

Abwicklungsvertrag: die Sache mit der Fristsetzung würde mehr interessieren - da sollte doch was stehen der Art, dass man sich an das Angebot gebunden sieht bis Datum x, 12 Uhr o.dgl.
Wenn dazu nichts geschrieben steht, kannst du es immer noch mit eine Klage versuchen, denn diese Abfindung ist nicht an die 3-Wochen-Frist gebunden, die für die Kündigung gilt.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40169 Beiträge, 14295x hilfreich)

Ich denke, das Konstrukt sollte sich ein Fachmann ansehen. Es geht ja um keine Kündigungsschutzklage; es wäre also die Verjährungsfrist zu überprüfen. Auch das ganze vertragliche Konstrukt; ebenso, incl. aller Fristen. Das kann kein Forum leisten. Ab zum Anwalt!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht ja um keine Kündigungsschutzklage; es wäre also die Verjährungsfrist zu überprüfen.


Der angekündigte Auszahlungstermin war der 15.10, insofern werden Verjährung noch Ablauf von Ausschlussfristen eingetreten sein. Dennoch sollte man hinsichtlich der Dauer von eventuell vereinbarten Ausschlussfristen in den Arbeitsvertrag, ggf. auch Tarifvertrag schauen.

Einen Anwalt kostet auf jeden Fall nicht unerheblich Geld. Geld das man unabhängig von Verfahrensausgang selbst zu tragen hat.

Man könnte eine Klage auch selbst eingereicht werden.
https://www.123recht.de/ratgeber/arbeitsrecht/Arbeitsgerichtliches-Verfahren-ohne-Rechtsanwalt-__a156412.html

Praktisch wird es darauf ankommen ob der nachweisbare Mailverkehr als eine Zahlungszusage zu werten ist oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127075 Beiträge, 40760x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
es wäre also die Verjährungsfrist zu überprüfen

Verjährungsfrist von was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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