Schönen guten Abend,
undzwar habe ich folgendes Problem. Ich wäre um Rat sehr dankbar.
Ich habe 19 Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet welches nun geschlossen wurde. Ich bin nun seit dem 01.01 Arbeitslos.
Ich erhalte von dem Unternehmen eine Abfindung.
Ich habe meinen Anwalt gefragt ob das Arbeitsamt mir die Abfindung wegnehmen kann und er meinte das die damit nichts am Hut haben und das ich lediglich steuern dafür zahlen müsste.
Nun habe ich heute ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen in dem Stand das ich kein Recht habe eine abfindung zu erhalten wenn ich gleichzeitig arbeitslos gemeldet bin und das die komplette Abfindung an das Arbeitsamt übergehen muss.
Mein Anwalt ist leider im Urlaub. Ich werde Ihn kontaktieren sobald er wieder da ist.
Ich wollte aber einmal hier im Forum nachfragen ob das überhaupt rechtlich ist und auf welchem Gesetzt dies beruht?
Wenn es wirklich stimmen sollte, finde ich es eine Frechheit.
Ich habe 19zen jahre in dem Unternehmen gearbeitet und nun bekomme ich nichts? Wie kann das sein?
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.
PS: Es kann sein das ich den Brief falsch verstanden habe. Auf jedenfall Stand drin das ich kein Recht auf eine Abfindung habe wenn ich Arbeitslosen geld beziehe. Es stand mit fast exakt der selben Wortwahl im Brief.
Abfindung wird vom Arbeitsamt einkassiert?
Erstens: falsches Forum, das gehört ins Sozialrecht.
Zweitens, ich kann das nicht glauben. Am besten, Sie stellen den Inhalt mal nicht fast, sondern wörtlich hier ein.
Es gab einen Betriebrat in dem geschlossenen Betrieb und dieser hat mit dem AG einen Interessenausgleich ausgehandelt?
Der AG hat fristgerecht gekündigt? Das dürfte bei Ihnen 7 Monate vor dem 31.12. gewesen sein?
quote:
Ich habe 19zen jahre in dem Unternehmen gearbeitet und nun bekomme ich nichts? Wie kann das sein?
Na Sie haben doch bestimmt jeden Monat Lohn erhalten oder nicht? Ein Arbeitsverhältnis ist kein Sparvertrag. Das man bei Kündigung einfach so eine Abfindung erhält ist eher die seltene Ausnahme.
Hello,
ersteinmal danke für die antworten.
Hier der genau Wortlaut des briefes:
Sehr geehrter Herr ...
Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahle, dürfen Sie über Ansprüche aus ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen (§ 115
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch).
Im Schreiben an die Firma stand:
Die Ansprüche, Die Herr ... eventuell gegen Sie hat, gehen in Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes auf die Bundesagentur für Arbeit über.
Die Kündigung war auch fristgerecht. Ich habe 7 Monate vor Kündigung von meinem Unternehmen bescheid bekommen.
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Da der von der Arbeitsagentur genannte § nichts mit Ihrer Situation zu tun hat, dürfte der Anwalt das nach Rückkehr leicht klären können.
SGBX
§ 115
Ansprüche gegen den Arbeitgeber
(1) Soweit der Arbeitgeber [color=red]den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt[/color] und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.
Wann und wie eine Abfindung angerechnet werden darf, finden Sie u.a. hier:
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm
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Es gibt 2 Fälle, in denen das Arbeitslosengeld von der Abfindungszahlung beeinflusst wird: bei Ruhezeit und bei Sperrzeit (siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-arbeitslosengeld.html).
Einmal hat der Arbeitnehmer zugestimmt, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Im zweiten Fall hat er selbst gekündigt oder durch arbeitswidriges Verhalten den Anlass für die Kündigung gegeben.
Der § 115 SGB X
enthält nur die Regelung dafür, dass der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten hat, obwohl er noch Anspruch auf Lohn oder Gehalt hatte. Das kommt z.B. vor, wenn schon Arbeitslosengeld bei Insolvenz des Arbeitgebers gezahlt wurde, obwohl noch ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestand. Dann muss das erhaltene Arbeitslosengeld sozusagen "zurückgezahlt" werden - mehr aber nicht.
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