Abfindung zu niedrig - Arbeitsgericht?

26. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Abfindung zu niedrig - Arbeitsgericht?

Mein Mann hat die betriebsbedingte Kündigung bekommen und ihm wurde eine Abfindung angeboten. Laut Regelhöhe steht ihm aber eine höhere Abfindung zu.
Einen Anwalt können wir uns beim besten Willen nicht leisten. Kann mein Mann zum Arbeitsgericht gehen und eine höhere Abfindung verlangen? Oder kommen da auch Kosten auf uns zu in so einem Fall?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Man klagt nicht wegen der Höhe der Abfindung, man klagt gegen die Kündigung - Selbst wenn man nicht mehr dort arbeiten will.
Dies ist aber nur bis zu 3 Wochen nach erhalt der Kündigung möglich!

Siehe http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/11/22/klage-auf-abfindung-oder-kundigungsschutzklage/

Es wäre taktisch unklug sich um eine höhere Abfindung zu streiten, man will natürlich weiter arbeiten u. wenn der AG weiß das er mit der Kündigung nicht durch kommt, dann wird er vermutlich ein besseres Angebot machen!

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mein Mann hat die betriebsbedingte Kündigung bekommen und ihm wurde eine Abfindung angeboten.


Wurde die Abfindung im Kündigungsschreiben angeboten, wie es der § 1a KschG vor sieht?

quote:
Laut Regelhöhe steht ihm aber eine höhere Abfindung zu.


Was wurde angeboten und was ist die Regelhöhe?

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