Abfindungsangebot ablehnen - Folgen?

18. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
go617857-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindungsangebot ablehnen - Folgen?

Guten Tag,

nehmen wir an Person A arbeit im Vertriebsinnendienst.
Die Firma hat entschieden sich strukturell zu verändern und den Vertrieb komplett aufzulösen.

Person A ist seit 1,5 Jahren im Unternehmen, dieses hat ein Abfindungsangebot angekündigt.

Was passiert wenn Person A das Angebot ablehnt, kann die Firma hier ein Sonderkündigungsrecht aussprechen?

Vielen Dank

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Was passiert wenn Person A das Angebot ablehnt, kann die Firma hier ein Sonderkündigungsrecht aussprechen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von go617857-21):
Die Firma hat entschieden sich strukturell zu verändern und den Vertrieb komplett aufzulösen.

Dann dürfte sich eine normale, betriebsbedingte Kündigung anbieten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Die Firma hat entschieden sich strukturell zu verändern und den Vertrieb komplett aufzulösen.

Klartext: es gibt eine unternehmerische Entscheidung mit der Konsequenz, dass dein Arbeitsplatz wegfällt; es wird also zu einer Kündigung aus betrieblichen Gründen kommen. Wenn der AG nun ein Abfindungsangebot macht, sollte dir klar sein, dass er das nicht muss.
Ob mit oder ohne Abfindung: Sonderkündigungsrecht ist rundum nicht in Sicht.

Angemerkt: bei anderthalb Jahren Betriebszugehörigkeit wird nicht viel rumkommen bei einer Abfindung; ein Zuckerl - mehr nicht.

-- Editiert von User am 18. September 2024 19:36

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#3
 Von 
go617857-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorab Vielen Dank!

Im Vertrag stehen 3 Monate Kündigungsfrist. Gelten diese auch bei einer betriebsbedingten Kündigung?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Im Vertrag stehen 3 Monate Kündigungsfrist. Gelten diese auch bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Ja, ohne irgendein Sonderkündigungsrecht wäre dem durchaus so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Im Vertrag stehen 3 Monate Kündigungsfrist. Gelten diese auch bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Ja - woraus denn sollte sich was anderes ergeben? Wobei diese 3 Monate Mindestwerte sind - es spricht also nichts dagegen, wenn die Firma zu einem späteren Termin kündigt.
Sollte es aber so kommen, dass du früher was Neues hast (und das der Hintergrund deiner Rückfrage wäre), würde mich sehr wundern, wenn die Firma dir Steine in den Weg legen würde - es sei denn, du würdest bis zum letzten Tag gebraucht.

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#6
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(346 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Person A ist seit 1,5 Jahren im Unternehmen, dieses hat ein Abfindungsangebot angekündigt.


Dann solltest Du jetzt schon einen neuen Job suchen.....

Zitat (von go617857-21):
Was passiert wenn Person A das Angebot ablehnt, kann die Firma hier ein Sonderkündigungsrecht aussprechen?


Nein, aber dann wird eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen und es wird vermutlich gar keine Abfindung geben. Die Abfindung bietet man ja an, um Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.

Zitat (von go617857-21):
Die Firma hat entschieden sich strukturell zu verändern und den Vertrieb komplett aufzulösen.


Dann entfällt also der jetzige Arbeitsplatz

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#7
 Von 
go617857-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weis das aus dem Vertrieb einzelnen Personen andere Stellen angeboten wurden.
Macht es Sinn gegen die betriebsbedintge Kündigung zu klagen?

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#8
 Von 
go617857-21
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weis das aus dem Vertrieb einzelnen Personen andere Stellen angeboten wurden.
Macht es Sinn gegen die betriebsbedintge Kündigung zu klagen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(346 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Macht es Sinn gegen die betriebsbedintge Kündigung zu klagen?


Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Welches Ziel verfolgst Du damit?
Eine Weiterbeschäftigung wird nach einer Klage sicherlich nicht auf einer guten Basis laufen.



Zitat (von go617857-21):
Ich weis das aus dem Vertrieb einzelnen Personen andere Stellen angeboten wurden.


Dann haben die halt zu den Stellen gepasst.

Grundsätzlich ist eine unternehmerische Entscheidung in diese Richtung jederzeit möglich, es geht nur darum, ob dann auch gewisse Regelungen (Sozialauswahl z.B.) richtig eingehalten wurden.

Wenn Dein Arbeitsplatz wegfällt, fällt er weg. Mann kann dann nur vergleichen, ob evtl. ein anderer Kollege gekündigt werden müsste und Du bleiben kannst.

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40541 Beiträge, 14368x hilfreich)

Bei Wegfall eines ganzen Aufgabenbereichs kann man natürlich die Arbeitsplatze entsprechend reduzieren. Sei es durch Aufhebungsvertrag oder aber betriebsbedingter Kündigung. Die einzige Frage, die sich da stellt, ist doch, ob eine Sozialauswahl erforderlich war, wenn ja, ob diese durchgeführt wurde und das in der vorgesehenen Form.

Wobei ein Mitarbeiter mit so geringer Zugehörigkeitsdauer wahrscheinlich ohnehin auf der Liste derer steht, die gehen müssen.

wirdwerden

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#11
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von go617857-21):
Ich weis das aus dem Vertrieb einzelnen Personen andere Stellen angeboten wurden.
Macht es Sinn gegen die betriebsbedintge Kündigung zu klagen?


Das wird man allgemein nicht beantworten können.

Zum AHV sollte man man folgendes Bedenken:
- ist die Abfindung so hoch das andere Nachteile mindestens ausgeglichen werden
- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das man zeitnah eine adequate neue Arbeitsstelle findet
- bei einem AHV könnte eine ALG-Sperre beim Arbeitsamt folgen. Hier sollte man Kontakt zum Jobcenter aufnehmen um den AHV im Vorfeld einer anstehenden betriebsbedingten Kündigung darzulegen um sie Sperre zu vermeiden.
-sieht man für sich selbst eine andere verfügbare Stelle im Unternehmen

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40541 Beiträge, 14368x hilfreich)

Was hat das Jobcenter mit einer anstehenden betriebsbedingten Kündigung zu tun? Mach mich schlau.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was hat das Jobcenter mit einer anstehenden betriebsbedingten Kündigung zu tun? Mach mich schlau.


Das weißt du doch selber.

Bei drohender Kündigung führt ein AHV nicht unbedingt zu einer ALG-Sperre. Dies muss einerseits der AG glaubhaft bestätigen, und in diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll dies mit den Jobcenter abzuklären.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40541 Beiträge, 14368x hilfreich)

Das Job-Center? Bürgergeldbehörde für mögliche anstehende Kündigungen zuständig? Wo steht das?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Job-Center? Bürgergeldbehörde für mögliche anstehende Kündigungen zuständig? Wo steht das?


(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 19. September 2024 16:40

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#16
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1657 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
nd in diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll dies mit den Jobcenter abzuklären.
Das ist einfach Unfug. Das Jobcenter hat damit gar nichts zu tun.

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#17
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das Jobcenter hat damit gar nichts zu tun.


OK, dann ersetzte Jobcenter mit Bundesagentur für Arbeit.

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