Ich wurde im April gekündigt und mir wurde ein Abfindung gezahlt.
Ich habe mich zurückgeklagt und bin wieder eingestellt, nun muss ich die Abfindung zurück zahlen.
Die Abfindung habe ich leider nicht mehr komplett und nun will mein Arbeitgeber mir so lange kein Gehalt zahlen, bis die restliche Abfindung verrechnet ist.
Ist das rechtens?
Liebe Grüße
Abfindungsrückzahlung wird mit Gehalt verrechnet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Warum nicht?ZitatDie Abfindung habe ich leider nicht mehr komplett und nun will mein Arbeitgeber mir so lange kein Gehalt zahlen, bis die restliche Abfindung verrechnet ist. :
Laut anderem Thread (https://www.123recht.de/Forum-__f591077.html) lag die Abfindung doch auf Deinem Konto rum:
ZitatSie haben mir bereits eine Abfindung gezahlt, die ich jedoch im Vorfeld mehrfach abgelehnt habe. Haben Sie mir einfach mit dem letzten Gehalt überwiesen. :
Liegt jetzt dumm aufm Konto rum.
ZitatWarum nicht? :
Ich weiß zwar nicht, was das zu der Sache beiträgt, aber mein Pferd musste operiert werden und da ich wegen Arbeitslosigkeit so schnell keinen Kredit bekommen konnte, musste ich da ran.
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Jetzt bist du nicht mehr arbeitslos, also kannst du einen Kredit aufnehmen und den Betrag zurückzahlen. Dann muss der Arbeitgeber nichts mehr einbehalten.
ZitatJetzt bist du nicht mehr arbeitslos, also kannst du einen Kredit aufnehmen und den Betrag zurückzahlen. Dann muss der Arbeitgeber nichts mehr einbehalten. :
Ich bekomme aber durch die Verrechnung weder Gehalt noch eine vernünftige Abrechnung.
Da wird es schwierig, einen vernünftigen Kredit zu bekommen.
Die Verrechnung darf aber nicht so brutal ausfallen, dass dir nicht einmal der pfändungsfreie Betrag bleibt; lies
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/
Den pfändungsfreien Betrag wiederum kannst du beim Arbeitsgericht einklagen, wenn dein AG uneinsichtig bleibt.
-- Editiert von blaubär+ am 07.12.2021 14:04
ZitatDie Verrechnung darf aber nicht so brutal ausfallen, dass dir nicht einmal der pfändungsfreie Betrag bleibt; lies :
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/
Vielen lieben Dank!
ZitatIch bekomme aber durch die Verrechnung weder Gehalt :
Das dürfte illegal sein, der pfändungsfreie Betrag wäre zu zahlen.
Zitatnoch eine vernünftige Abrechnung. :
Und was konkret bekommt man?
Mal wider ab zum Gericht, Lohnklage und Klage auf "vernünftige Abrechnung".
ZitatDie Verrechnung darf aber nicht so brutal ausfallen, dass dir nicht einmal der pfändungsfreie Betrag bleibt; lies :
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/
Den pfändungsfreien Betrag wiederum kannst du beim Arbeitsgericht einklagen, wenn dein AG uneinsichtig bleibt.
Ich habe jetzt eine Rückmeldung vom AG bekommen, dass es sich ja nicht um eine Pfändung, sondern um eine Rückrechnung handeln würde. Ist das korrekt?
Vielleicht gebe ich es doch direkt mal meinem Anwalt... Mal wieder... Es nervt.
Ja, das ist korrekt. Es ist keine Pfändung. Es geht um die Beachtung der Pfändungsfreigrenze.Zitatdass es sich ja nicht um eine Pfändung, sondern um eine Rückrechnung handeln würde. Ist das korrekt? :
Gibs deinem Anwalt, der formuliert es korrekt.
ZitatJa, das ist korrekt. Es ist keine Pfändung. Es geht um die Beachtung der Pfändungsfreigrenze. :
Vielen Dank für die schnelle Antwort, also habe ich trotzdem Anspruch auf Teile meines Gehaltes?
... nach meiner und anderer TN hier im Forum hast du Anspruch auf den nicht pfändbaren Betrag.
Andererseits verlängert es den Ausgleich der Abfindung freilich, wenn die Zahlungen in kleineren Happen verrechnet werden müssen. Wenn du also angewiesen bist auf das Geld, bleibst du bei deiner Forderung. Ansonsten schaust du, dass du das so schnell als möglich hinter dich bringst.
Gibs deinem Anwalt, der formuliert es korrekt.
So, dass es auch dein Arbeitgeber versteht.
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