Abfindungsrückzahlung wird mit Gehalt verrechnet

7. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Abfindungsrückzahlung wird mit Gehalt verrechnet

Ich wurde im April gekündigt und mir wurde ein Abfindung gezahlt.
Ich habe mich zurückgeklagt und bin wieder eingestellt, nun muss ich die Abfindung zurück zahlen.
Die Abfindung habe ich leider nicht mehr komplett und nun will mein Arbeitgeber mir so lange kein Gehalt zahlen, bis die restliche Abfindung verrechnet ist.
Ist das rechtens?
Liebe Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von fantaprincess):
Die Abfindung habe ich leider nicht mehr komplett und nun will mein Arbeitgeber mir so lange kein Gehalt zahlen, bis die restliche Abfindung verrechnet ist.
Warum nicht?

Laut anderem Thread (https://www.123recht.de/Forum-__f591077.html) lag die Abfindung doch auf Deinem Konto rum:
Zitat (von fantaprincess):
Sie haben mir bereits eine Abfindung gezahlt, die ich jedoch im Vorfeld mehrfach abgelehnt habe. Haben Sie mir einfach mit dem letzten Gehalt überwiesen.
Liegt jetzt dumm aufm Konto rum.

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#2
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Warum nicht?


Ich weiß zwar nicht, was das zu der Sache beiträgt, aber mein Pferd musste operiert werden und da ich wegen Arbeitslosigkeit so schnell keinen Kredit bekommen konnte, musste ich da ran.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Jetzt bist du nicht mehr arbeitslos, also kannst du einen Kredit aufnehmen und den Betrag zurückzahlen. Dann muss der Arbeitgeber nichts mehr einbehalten.

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#4
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Jetzt bist du nicht mehr arbeitslos, also kannst du einen Kredit aufnehmen und den Betrag zurückzahlen. Dann muss der Arbeitgeber nichts mehr einbehalten.


Ich bekomme aber durch die Verrechnung weder Gehalt noch eine vernünftige Abrechnung.
Da wird es schwierig, einen vernünftigen Kredit zu bekommen.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Verrechnung darf aber nicht so brutal ausfallen, dass dir nicht einmal der pfändungsfreie Betrag bleibt; lies
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/

Den pfändungsfreien Betrag wiederum kannst du beim Arbeitsgericht einklagen, wenn dein AG uneinsichtig bleibt.


-- Editiert von blaubär+ am 07.12.2021 14:04

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Verrechnung darf aber nicht so brutal ausfallen, dass dir nicht einmal der pfändungsfreie Betrag bleibt; lies
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/


Vielen lieben Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fantaprincess):
Ich bekomme aber durch die Verrechnung weder Gehalt

Das dürfte illegal sein, der pfändungsfreie Betrag wäre zu zahlen.



Zitat (von fantaprincess):
noch eine vernünftige Abrechnung.

Und was konkret bekommt man?


Mal wider ab zum Gericht, Lohnklage und Klage auf "vernünftige Abrechnung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Verrechnung darf aber nicht so brutal ausfallen, dass dir nicht einmal der pfändungsfreie Betrag bleibt; lies
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/arbeitsentgelt/

Den pfändungsfreien Betrag wiederum kannst du beim Arbeitsgericht einklagen, wenn dein AG uneinsichtig bleibt.


Ich habe jetzt eine Rückmeldung vom AG bekommen, dass es sich ja nicht um eine Pfändung, sondern um eine Rückrechnung handeln würde. Ist das korrekt?
Vielleicht gebe ich es doch direkt mal meinem Anwalt... Mal wieder... Es nervt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fantaprincess):
dass es sich ja nicht um eine Pfändung, sondern um eine Rückrechnung handeln würde. Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Es ist keine Pfändung. Es geht um die Beachtung der Pfändungsfreigrenze.

Gibs deinem Anwalt, der formuliert es korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das ist korrekt. Es ist keine Pfändung. Es geht um die Beachtung der Pfändungsfreigrenze.


Vielen Dank für die schnelle Antwort, also habe ich trotzdem Anspruch auf Teile meines Gehaltes?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... nach meiner und anderer TN hier im Forum hast du Anspruch auf den nicht pfändbaren Betrag.
Andererseits verlängert es den Ausgleich der Abfindung freilich, wenn die Zahlungen in kleineren Happen verrechnet werden müssen. Wenn du also angewiesen bist auf das Geld, bleibst du bei deiner Forderung. Ansonsten schaust du, dass du das so schnell als möglich hinter dich bringst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Gibs deinem Anwalt, der formuliert es korrekt.
So, dass es auch dein Arbeitgeber versteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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