Abgabe eines Gewinns, öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme?

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bluecat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Abgabe eines Gewinns, öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme?

Hallo,
ich habe eine etwas knifflige Situation. Ich bin teilzeitbeschäftigt und studiere die andere Hälfte der Woche berufsbegleitend. Bei einer Tagung habe ich bei einem Wettbewerb den ersten Platz mit einem wiss. Poster belegt. Das Poster hat Inhalte aus meiner Tätigkeit gezeigt, ich habe es aber zu Großteilen im Rahmen meines Studiums (das ich privat finanziere) erstellt und zu Hause angefertigt, da ich im Büro gar nicht die entsprechenden Programme habe. Gedruckt wurde das Poster von meinem Arbeitgeber, ich musste es kurz vor knapp auch ans Corporate Design meines Arbeitgebers anpassen, weil dies so von mir verlangt wurde.
Nun frage ich mich: Muss ich den kompletten Gewinn (vierstelliger Betrag) an meinen Arbeitgeber abgeben?
Ich ärgere mich, weil ich die Bereiche nicht sauber getrennt habe und hätte im Nachhinein nicht so viel Privatzeit investiert.
Vielen Dank für eure Ideen und Meinungen zu dieser Situation!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Nun frage ich mich:
Verlangt das denn jemand? Hast du dazu etwas unterschrieben?
Und handelt es sich um eine Tagung im Bereich Studium oder der TZ-Tätigkeit?
Eine Forderung - rückwirkend - würde ich ablehnen, denke ich.

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#2
 Von 
Bluecat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Vorgesetzte erwartet, dass ich den Gewinn abgebe, d.h. die Kontoverbindung meiner Einrichtung angebe.
Die Tagung habe ich beruflich besucht, Übernachtung, Anreise etc. wurden bezahlt; meinen Beitrag habe ich jedoch als studentisches Projekt eingereicht. Z.B. habe ich im Studium einen Projektmanagementkurs absolviert, dessen Ergebnisse in meine Arbeit und dann auch in das Poster geflossen sind. Generell profitiert mein Arbeitgeber sehr von den Fähigkeiten und Kenntnissen, die ich in meinem selbstfinanzierten Studium erwerbe, vermutlich bin ich auch deshalb so genervt. Mit dem Gewinn könnte ich zumindest die Kosten für 1 Semester decken.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Meine Vorgesetzte erwartet
Das ist so eine Sache mit Erwartungen. Erwarten kann eine/r viel, aber mit welcher Berechtigung?
Mir scheint, du hast gute Argumente auf deiner Seite - die deiner Chefin wären zu eruieren und zu prüfen:
a) die gestalterische Idee und Leistung hast du alleine erbracht und außerhalb des Arbeitskontextes - das ist schon Mal ein Pfund. Ganz wichtig auch, dass/wenn die Teilnahme an diesem Wettbewerb nicht Teil deines Arbeitsauftrags ist/gewesen sein dürfte (daraus allein sollte ein Anspruch zu begründen sein in dem Sinne, wie Erfindungen aus einer Tätigkeit i.d.R. der Firma gehören).
b) den Interessen der Firma hast du entsprochen, indem du das Poster noch der CI der Firma angepasst hast. Nebenher: diese Phase wäre der Moment gewesen, in der die Fa. spätestens hätte Ansprüche anmelden müssen, wenn sie denn gewollt hätte.
c) der Preis würdigt die gestalterische Idee, denke ich, und steht dir persönlich zu, aber nicht der Firma.
d) die Firma kann stolz darauf sein, dass so etwas aus ihr hervorgeht. Da sollte sie zufrieden stellen.

[ggf. kannst du ihr ja Verwertungsrechte einräumen, wenn die nicht übergehen auf den Wettbewerbsveranstalter.]
Vielleicht schaust du dir auch noch die Wettbewerbsbedingungen genauer an - vielleicht ergeben sich daraus noch Argumente.

-- Editiert von blaubär+ am 01.10.2019 16:09

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Bluecat):
Das Poster hat Inhalte aus meiner Tätigkeit gezeigt,
War die Erstellung des Posters eine Anforderung deines Arbeitgebers oder hast du das gemacht einfach weil du Lust darauf hattest?
Im ersten Fall würde ich die Rechte und den Gewinn beim Arbeitgeber sehen, im zweiten Fall bei dir.

Zitat (von Bluecat):
ch musste es kurz vor knapp auch ans Corporate Design meines Arbeitgebers anpassen, weil dies so von mir verlangt wurde.
Das ist der Passus mit dem ich nicht so ganz klar komme. Wenn du das Plakat aus Lust und guter Laune erstellt haben solltest, wie kann dann der Arbeitgeber irgendetwas verlangen? Es wäre dann deine Entscheidung wie du etwas machst.

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#5
 Von 
Bluecat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Bluecat):
Das Poster hat Inhalte aus meiner Tätigkeit gezeigt,
War die Erstellung des Posters eine Anforderung deines Arbeitgebers oder hast du das gemacht einfach weil du Lust darauf hattest?
Im ersten Fall würde ich die Rechte und den Gewinn beim Arbeitgeber sehen, im zweiten Fall bei dir.

Ich habe es gemacht, weil ich Lust drauf hatte, aus Prestigegründen (macht sich gut im Lebenslauf) und auf den Gewinn gehofft hatte. Mein Arbeitgeber war bis zu dem Zeitpunkt, als ich meine Vorgesetzte pro forma über die Teilnahme informiert hatte, nicht involviert. Dann kam auf einmal der Einwand mit dem Corporate Design und ich war etwas verunsichert, was ich darf und was nicht (war zuvor 10 Jahre in der Privatwirtschaft tätig und blicke manchmal nicht durch bestimmte Regeln und Vorschriften im öD durch).

Zitat (von Bluecat):
ch musste es kurz vor knapp auch ans Corporate Design meines Arbeitgebers anpassen, weil dies so von mir verlangt wurde.
Das ist der Passus mit dem ich nicht so ganz klar komme. Wenn du das Plakat aus Lust und guter Laune erstellt haben solltest, wie kann dann der Arbeitgeber irgendetwas verlangen? Es wäre dann deine Entscheidung wie du etwas machst.


Es ist so, dass ein Kollege vor einiger Zeit einen Artikel verfasst hat (in seiner Privatzeit), für den er eine kleine Vergütung bekommen hat (400 € oder so). Die Inhalte des Artikels stammten aus Erkenntnissen, die er im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit erlangt hat, diese wollte er gern einer breiteren Öffentlichkeit in einer Fachzeitschrift zugänglich machen. Er musste damals auf den Betrag verzichten. Scheinbar hatte meine Vorgesetzte dies noch im Gedächtnis. Außerdem ist sie natürlich wild auf den Gewinn.

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#6
 Von 
Bluecat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

a) Nein, meine Motivation entstand nicht im Arbeitskontext. Zumal die meisten dargestellten Inhalte eben im Rahmen des Studiums entstanden sind (Projekt-Roadmap, Strukturplan, Gantt-Diagramm etc.).
b) Die Ansprüche hat sie m. E. nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht. Das kam erst, als ich gewonnen hatte.
c) Argument ist, dass die Inhalte nicht ohne meine Arbeit hätten entstehen können.
d) Ja, das ist so eine Sache. Ich fühle mich gerade einfach ausgenutzt und ärgere mich, dass ich das Ganze nicht sauberer trennen konnte.

Wettbewerbsbedingungen: Hier wird ebenfalls nicht sauber getrennt. Das Preisgeld fließt ins Projekt (Gewinner "erhalten für ihr Projekt einen Zuschuss"), andererseits werden studentische Arbeiten gefördert. Das Projekt behandle ich z.B. auch in meiner Masterarbeit.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Man sollte mal die Chefin fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Forderung stellt. Dürfte ganz schwer für die werden, eine zu finden.
Wenn ein Student ein studentisches Projekt einreicht, dann spricht das auch dagegen, dass der Firma da was zusteht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#8
 Von 
Bluecat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für all eure hilfreichen Antworten!
Das ist eine gute Idee; ich frage mich auch, wo das Ganze fixiert ist.

Ich habe erst Mitte Okt. mein MAG, werde aber berichten, wie es ausgegangen ist.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Bluecat):
Außerdem ist sie natürlich wild auf den Gewinn.
Zitat (von Bluecat):
Ich habe erst Mitte Okt. mein MAG, werde aber berichten, wie es ausgegangen ist.
Ja, das wäre nett.
-ICH- würde versuchen, das MA-Gespräch ganz normal und über alles mögliche sehr sachlich und freundlich und entgegenkommend zu führen.
Zum Ende würde -ICH- so nebenbei noch erwähnen, dass ich gern diese Sache mit dem Gewinn einvernehmlich regeln würde. Man möge mir doch bitte ein entspr. Schreiben zusenden. Fertich.
Soll sie schreiben, begründen, dann fordern. DANN gehts weiter. Vielleicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

a) völlig egal wann das war, ich sehe hier keine Anspruchsgrundlage
b) völlig egal wie deutlich das gemacht wurde, ich sehe immer noch keine Anspruchsgrundlage
c) das kann nicht ernst gemeint sein
d) ja, so etwas sollte man wirklich sauber trennen

Egal, ich sehe hier keinerlei Rechtfertigung für die Ansprüche deiner Vorgesetzten.

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#11
 Von 
Bluecat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen, nachdem sich mein MAG und die Gelegenheit, über mein Anliegen zu sprechen, auf die letzte Woche vertagt hat, möchte ich euch kurz schreiben, dass der Gewinn nun an mich ausgezahlt werden kann.
Ich freue mich natürlich darüber, habe aber von meinem AG nichts Schriftliches bekommen, etwa dass er darauf verzichtet o. Ä. Lieber wäre es mir gewesen, wenn das Ganze richtig sauber getrennt worden wäre, und das von Anfang an. Ich habe natürlich einiges daraus gelernt und werde - falls es dazu kommen sollte bzw. bei der nächsten Gelegenheit - von Beginn an schriftlich festhalten, dass ich den Beitrag als Privatperson im Rahmen des Studiums einreiche und werde mich nicht wieder dazu hinreißen lassen, ein Firmenlogo auf ein Poster zu setzen oder es an die CI anzupassen.
Vielen Dank für all eure hilfreichen Antworten, die mich bestärkt in das Gespräch haben gehen lassen!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Es ist immer interessant, zu hören, wie *das Spiel* ausgegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@bluecat, das hast du ja prima hingekriegt! Du brauchst wirklich keine Verzichtserklärung für eine haltlose Forderung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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