Abgeltung Minusstunden, wenn Vertrag ausgelaufen

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jonaaah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeltung Minusstunden, wenn Vertrag ausgelaufen

Verlängert sich der Vertrag dann? Gehaltskürzung kann nicht stattfinden, da feste Stundenzahl vorgegeben. Konkret:

Arbeitsvertrag wurde im zum 1.5 2008 bis 30.4.2009 abgeschlossen mit einem sachlichen Grund und zwar als Urlaubs-und Krankenvertretung ohne Stundenangabe. Zum 1.5.2009 verlängert bis 30.4.2010 . Im Okt2009 wurde bestehender Arbeitsvertrag auf festgelegter Stundenbasis - 120 Std - umgestellt, diese werden garantiert bezahlt, ob gearbeitet wird oder nicht. Die sonstigen Vertragsbestandteile des Vertrages von 2008 (Befristung bis 30.4.2010) bleiben bestehen. (Allerdings steht in dem Arbeitsvertrag von 2008 nicht die Befristung bis 2010, sondern bis 30.4.2009.)

Die entstandenen Minusstunden können in anderen Monaten durch Arbeit + Mehrarbeit oder durch Anrechnung von Urlaub abgegolten werden. Von Okt 2009 bis Jan. 2010 betrug die reguläre Arbeitszeit 8 Std/Tag., ab Februar wird die reguläre Arbeitszeit je Arbeitstag um eine halbe Stunde gekürzt .
Weiß das jemand? Was passiert, wenn bei Vertragsende noch Minusstunden vorhanden sind? Urlaubsansprüche sind nicht mehr vorhanden, gearbeitet werden darf auch nicht mehr, da sonst ein Anspruch auf Festeinstellung besteht. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag, der einmal verlängert wurde.

Der sachliche Grund ist nicht weggefallen, es wurde im Dez eine neue Kollegin eingestellt, die die gleiche Arbeit macht. Die Arbeitsverträge laufen alle als Teilzeit, aber gearbeitet wird oft von den Stunden her wie in Vollzeit, es gibt Monate mit mehr als 160 Stunden Arbeit.


Danke...






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... 120 Std - umgestellt, diese werden garantiert bezahlt, ob gearbeitet wird oder nicht.

........ es ist mir nicht ersichtlich, woraus die minusstunden herrühren. wenn der ag dich mit einer bestimmten stundenzahl anstellt, ist es seine sache, dich so einzuteilen und einzusetzen, wie es gedacht ist. wenn er dir weniger stunden zukommen lässt, geht das auf seine kappe. minusstunden musst du dann nacharbeiten, wenn du sie verursacht hast (z.b. behördengänge, arztbesuche, handwerkertermine ..)

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"... nach bestem Wissen :) .
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#2
 Von 
Jonaaah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Januar arbeite ich 80 Std, im Februar 100 Std. im März 110 Std, weil nicht so viel zu tun ist. Dadurch resultieren die Fehlstunden. Wenn mein Vertrag Ende April nicht auslaufen würde, hätte ich im Laufe des Jahres kein Problem, die bisher aufgelaufenen Minusstunden auszugleichen, indem ich als Beispiel in den Monaten Mai bis September 160 Stunden/Monat arbeiten würde/könnte. Die Minusstunden ergeben sich nicht durch Behördengänge, Arztbesuche oder Ähnlichem

Es war eine generelle Frage. Bisher kann ich die Minusstunden durch Urlaubstage abgelten. Nur wenn ich im April ebenfalls nur 80 Std arbeite, entstehen einfach Minusstunden beim Auslaufen des Vertrages... Um diese Minusstunden dann abzudecken, fehlen mir Urlaubstage...

Zusätzlich zu der Ursprungsfrage frage ich mich, ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin, die Urlaubstage dazu zu verwenden, um durch den Arbeitgeber "verursachten " Minusstunden aufgrund von wenig Arbeit auszugleichen.

Fragen über Fragen. Vielleicht sollte ich da doch lieber einen Anwalt aufsuchen, da ja noch andere Komponenten eine Rolle spielen, ob z.B sich durch die Umstellung auf Stundenbasis nicht auch ein neuer Spielraum für die Verlängerung des Vertrages ergibt,

Auch stellt sich weiterhin die Frage für mich, ob durch den Nicht- Wegfall des sachlichen Grundes ( der Bedarf für die ursprüngliche Einstellung ist ja nach wie vor gegeben, sie wird jetzt nur durch eine andere Person abgedeckt, die ebenfalls wieder befristet eingestellt wurde) nicht eine Verlängerung drin ist...

Edit u.a. RS-Fehler

-- Editiert am 09.02.2010 13:33

-- Editiert am 09.02.2010 13:35

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... wie gesagt: ich bin der meinung, dass du keine minusstunden zu tragen und dass du einen unbefristeten AV hast. wenn dein prof aber uneinsichtig ist, bleibt dir wohl nur der weg über den anwalt, nimm dir aber einen ausgewiesenen fachanwalt für arbeitsrecht.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#4
 Von 
Jonaaah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
wie gesagt: ich bin der meinung, dass du keine minusstunden zu tragen und dass du einen unbefristeten AV hast. wenn dein prof aber uneinsichtig ist,


Kann es sein, dass du gerade 2 Beiträge mit ähnlicher Thematik durcheinanderbringst? Ich habe keinen Prof, und wie begründest du, dass ich meinem Falle - ich hoffe, du hast dir mein Posting durchgelesen:) - ich auf einmal einen unbefristeten AV habe? Ok, das mit den Minusstunden sehe ich ähnlich, es ist mir plausibel.

Ich habe nächste Woche einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht...

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