Abgeltung Resturlaub bei Krankheit, AG verneint Auszahlung

2. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)
Abgeltung Resturlaub bei Krankheit, AG verneint Auszahlung

Hallo,

ich bin seit Monaten krank geschrieben, aus der Lohnfortzahlung heraus und beziehe Krankengeld, bin aber ungekündigt.

Da ich weiterhin krank geschrieben bin, kann ich den Resturlaub 2018 nicht mehr bis zum Stichtag 31.03.2019 nehmen. Daher möchte ich diesen auszahlen lassen.

Mein Arbeitgeber meint aber, dass Urlaubsgewährung vor Abgeltung gilt und das nach neuer Rechtssprechung der Resturlaub über den Stichtag 31.03.2019 hinaus übertragen werden kann. Dies teilt er mir aber nur telefonisch mit ...

Ich möchte aber lieber die Auszahlung, wer hat nun Recht?

MfG
Mark

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hallo Mark,

der Arbeitgeber hat hier recht.

Etwas anderes würde sich lediglich dann ergeben, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden würde bzw. worden ist. So wird der Urlaubsanspruch weiter übertragen.

Gruß

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 02.02.2019 15:40

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ebenso. Der Urlaub geht dir nicht verloren, auch nicht nach dem 31/03/19. Neuere EU-Rechtsprechung hat das zugunsten der AN geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.080 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen