Hallo,
ich bin seit Monaten krank geschrieben, aus der Lohnfortzahlung heraus und beziehe Krankengeld, bin aber ungekündigt.
Da ich weiterhin krank geschrieben bin, kann ich den Resturlaub 2018 nicht mehr bis zum Stichtag 31.03.2019 nehmen. Daher möchte ich diesen auszahlen lassen.
Mein Arbeitgeber
meint aber, dass Urlaubsgewährung vor Abgeltung gilt und das nach neuer Rechtssprechung der Resturlaub über den Stichtag 31.03.2019 hinaus übertragen werden kann. Dies teilt er mir aber nur telefonisch mit ...
Ich möchte aber lieber die Auszahlung, wer hat nun Recht?
MfG
Mark
Abgeltung Resturlaub bei Krankheit, AG verneint Auszahlung
2. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2019 | 15:15
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 15x hilfreich)
Abgeltung Resturlaub bei Krankheit, AG verneint Auszahlung
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#1
Antwort vom 2. Februar 2019 | 15:39
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Hallo Mark,
der Arbeitgeber hat hier recht.
Etwas anderes würde sich lediglich dann ergeben, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden würde bzw. worden ist. So wird der Urlaubsanspruch weiter übertragen.
Gruß
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 02.02.2019 15:40
#2
Antwort vom 2. Februar 2019 | 19:24
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Ebenso. Der Urlaub geht dir nicht verloren, auch nicht nach dem 31/03/19. Neuere EU-Rechtsprechung hat das zugunsten der AN geklärt.
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