Abgeltung Resturlaub nach Kündigung?

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Saras
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Abgeltung Resturlaub nach Kündigung?

Hallo,
ich bin im vergangenen Jahr vom Arbeitgeber am 21.11.06 fristgerecht zum 31.12.06 gekündigt worden. Die Kündigung erfolgte während meiner Krankschreibung, die auch noch über den 31.12. hinaus ging, so dass ich meinen Resturlaub für das Jahr nicht mehr nehmen konnte.

Habe ich einen Anspruch auf Abgeltung meines Resturlaubes? Wenn ja, wie lange gilt die Anspruchsdauer?

Wird das Geld für die abzugeltenden Urlaubstage in Höhe des ursprünglichen Bruttotageslohnes abgegolten? Weil meiner Meinung nach dürften ja keine Abzüge für soziale Leistungen mehr gemacht werden, da der ehemalige Arbeitgeber ja auch keine mehr für mich zu entrichten hat.

Spielt für den Anspruch auf Abgeltung eine Rolle, dass ich momentan noch bin zum 19.02.07 krankgeschrieben bin? Oder ist es rechtlich egal, ob ich kank, in Arbeit oder arbeitslos bin?

Es wäre schön, wenn mir jemand relativ schnell eine Antwort geben kann, da ich ja auch nicht weiß, ob es eine Frist für den Anspruch gibt.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
Sara

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Spielt für den Anspruch auf Abgeltung eine Rolle, dass ich momentan noch bin zum 19.02.07 krankgeschrieben bin?


Hallo, ja das spielt eine Rolle. Das ist eins der undankbaren Themen, weil keiner so richtig logisch nachvollziehen kann, dass auch nach Beendigung des AV erst eine Abgeltung erfolgen kann/darf, wenn derjenige wieder arbeitsfähig ist.
Eine 'Frist' gibt es in Bezug auf den Verfall des Urlaubs, der normalerweise ab 31.03. des Folgejahres gegeben ist (insofern da nichts anderes vertraglich/tarifvertraglich geregelt war. D.H. also, wenn du noch (wesentlich) länger krank geschrieben bist könnte es knapp werden mit der Abgeltung.

MfG

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Auf schriftlichen Antrag kann man (wenn man noch für die Firma arbeitet), den Urlaubsanspruch bis Ende Jun verlängern.

Ich weiß nicht ob das hier weiterhilft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saras
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon einmal für die Antworten.

Also die "Frist" bis 31.3.07 kann ich einhalten, da ich zum 1.3.07 wieder in einem neuen Arbeitsverhältnis sein werde und folglich dann auch nicht mehr krankgeschrieben bin.

Also habe ich definitiv einen Anspruch auf die Abgeltung?!

Kann mir noch einmal jemand was zu der Berechnung der Abgeltung sagen? Sprich welche Abzüge (Lohnsteuer, soz. Leistunge etc.)noch gemacht werden dürfen?


-- Editiert von Saras am 08.02.2007 10:21:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saras
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach und noch eine Frage. Wer hat die Nachweispflicht darüber, wieviele Urlaubstage noch offen sind? AG oder AN? Ich selbst weiß natürlich wieviele Tage ich bereits genommen habe. Allerdings wurden auf den Lohnscheinen nie die Urlaubstage aufgelistet. Sprich rein theoretisch gibt keine richtige Abrechnung der Urlaubstage.
Ich habe Angst, dass mein ehemaliger AG plötzlich behaupten kann, dass ich keinen Resturlaub mehr habe und ich dann irgendwie nachweisen muss, dass ich ja doch welchen habe.
Auf der anderen Seite, kann der AG mir ja auch nicht nachweisen, dass keinen Resturlaub mehr habe.
Wie ist da die Rechtslage?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Auf schriftlichen Antrag kann man (wenn man noch für die Firma arbeitet), den Urlaubsanspruch bis Ende Jun verlängern.


Mal abgesehen davon, dass das AV beendet ist: Auf welcher rechtlichen Basis basiert deine Behauptung?

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