Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 10.01.2022 arbeitsunfähig. Ich möchte demnächst zum 31.03.2022 kündigen und habe noch ca. 17 Tage Urlaub sowie knapp 30 Überstunden. Ich werde voraussichtlich bis einschließlich 31.03.2022 weiterhin arbeitsunfähig sein. Inwieweit werden die Tage und Stunden abgegolten?
Ich bin AN im öffentlichen Dienst und Falle unter den TV-L und verdiene ca. 2870€ Brutto monatlich.
Vielleicht kann mir jemand helfen!
Abgeltung Überstunden und Urlaubstage
27. Januar 2022
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Frage vom 27. Januar 2022 | 05:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeltung Überstunden und Urlaubstage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2022 | 09:22
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
Zur Urlaubsabgeltung lies https://www.vboe.de/wie-berechnet-man-die-urlaubsabgeltung/#:~:text=Schritt%202%3A%20Die%20Abgeltung%20wird,vor%20Beendigung%20des%20Arbeitsverhältnisses%20ausschlaggebend.
Bei den 'Überstunden' wie immer die Frage: sind es echte Überstunden aus Anordnung oder inhärenter Notwendigkeit - oder nicht doch eher schlichte Plusstunden? Im ÖD würde ich erwarten, dass auch das geregelt ist, wie im Falle des Ausscheidens damit zu verfahren ist. Dein BR oder PR wird dir das fraglos sagen können.
Zitat... arbeitsunfähig. Ich möchte demnächst zum 31.03.2022 kündigen ... :
Während der AU zu kündigen, ist oft nicht die beste Idee - das hast du dir hoffentlich wirklich gut überlegt.
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