Abgeltung Urlaub

4. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
_Frage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeltung Urlaub

Hallo Forum,

Angenommen, ein Arbeitnehmer (AN) kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 30.06. eines Jahres. Er hat noch Anspruch auf 15 Tage Urlaub, die zum Ende der restlichen Vertragslaufzeit genommen werden, also ab 10.06.. Er wird nun innerhalb dieses Zeitraums krank. Müssen die Urlaubstage für die Länge der Krankschreibung dann wieder gutgeschrieben werden?
Da das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. endet, könnte der AN diese dann noch restlichen Urlaubstage ja nicht mehr nehmen. Müsste der Arbeitgeber (AG) diese dann in bar abgelten?
Oder muss der AG dem AN nichts mehr zahlen, da der AN ja sowieso Urlaub hatte und sich somit von der Krankheit erholen konnte?

Soweit mein _Frage

Vielen Dank im Voraus für Antworten.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Hallo, der Urlaub muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden, wenn der AN wieder arbeitsfähig ist . 2. Halbsatz klingt etwas seltsam, es ist aber nun mal Tatsache und gängige Praxis (vermutlich mal durch Rechtsprechung so eingeführt, im Gesetz steht dazu nämlich nichts).

MfG

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#2
 Von 
_Frage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort. Nehmen wir an, der AN war nicht für den gesamten Zeitraum des restlichen Urlaubs krank, sondern für 3 Tage, oder auch 5 Tage. War danach wieder arbeitsfähig und hat die restlichen Tage Urlaub gemacht bis zum 30.06.. Müsste der AG in so einem Fall dann die Abgeltung der Urlaubstage zahlen, die wegen der Krankschreibung wieder "zurückgeschrieben" werden müssen?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Ja, er muss die Tage abgelten, die übrig bleiben.

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#4
 Von 
_Frage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Information.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2337x hilfreich)

Hier die Grundlage http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html siehe ganz unten Absatz 4.

-- Editiert von venotis am 05.07.2008 00:01:41

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