Abgeltung Urlaubstage öfft. Dienst

28. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kolibri7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeltung Urlaubstage öfft. Dienst

Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Frage helfen könnt, da ich nach einigen Recherchen immernoch nicht im Klaren darüber bin, wie sich der folgende Fall nun wirklich darstellt:
Meine Mutter hat nach langjähriger Erwerbsminderung und damit verbundenem gesundheitsbedingtem Ferbleiben von einer Stelle im öffentlichen Dienst als Erzieherin ab dem 01.01.2013 unbegrenze Erwersminderungsrente zugesprochen bekommen. Seit 2008 konnte sie die Arbeit nicht mehr antreten.

Nun geht es um die Abgeltung des Urlaubsanspruchs in dieser Zeit. Nach Pressemitteilung 56/12 des Bundesarbeitsgerichts (http://www.einzelhandel.de/index.php/themeninhalte/arbeitundsoziales/nachrichten/item/download/400_62a7cc40891443795b302d6a4cf7d633.html) und dem Hinweis auf das Urteil 9 AZR 353/10 , 07.08.12 vom Bundesarbeitgericht, das dem Schreiben des Arbeitgebers beiliegt, hat dieser nun folgende Regelung angeboten:

"Nach aktueller Rechtssprechung verfällt der gesetzliche Urlaub (20 Tage) 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres..."

"Gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. c vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel. Für die Jahre 2011 und 2012 haben Sie demnach nur einen Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen pro Jahr. Der tarifliche Mehrurlaub in Höhe von 10 Tagen steht Ihnen nicht zu."

Dazu habe ich einige Fragen:
1) Wie sieht es mit den angesetzten Tagen aus? In der beiliegenden Pressemitteilung ist von dem gesetzlichen Urlaub die Rede, aber nicht davon, ob der Fall auch auf den öffentlichen Dienst gemünzt war. Wären in dem Fall meiner Mutter 20 Tage (gesetzl. Mindesturlaub) oder 30 Tage (öfftl. Dienst) richtig?
2) Wäre bei einem Anspruch von 30 Tagen Urlaub trotzdem nur der Mindesturlaub von 20 Tagen anzusetzen? In diesem Fall verstehe ich auch nicht ganz die im TVÖD § 26 Abs. 2 Buchst. c angesprochene Zwölftelung bzw. die Begründung des Arbeitgebers in dem Schreiben: Wären es dann nicht 30 Tage * 1/12 = 27,5 Tage Anspruch im Jahr?
3) Besteht beim Ruhen des Arbeitsverhältnis nach TVÖD § 20 Absatz 4 hier nicht auch ein Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung oder wird dieser etwa durch eine etwaige Zwölftelung "aufgefressen"?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Gruß
Martin

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Deine Fragen sind so speziell, dass sie auf eine Rechtsberatung hinauslaufen.
Du könntest aber auch erst einmal die Personalvertretung im Betrieb deiner Mutter kontakten.

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