Abgeltung des Urlaubsanspruchs

20. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
strudelbrain
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Abgeltung des Urlaubsanspruchs

Moin moin,

Ich habe zwei Fragen zur Abgeltung des Urlaubsanspruchs, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Nach Ende meines Arbeitsvertrages im öffentlichen Dienst hatte ich noch 25 Tage nicht genommenen Urlaub. Im Prinzip sei die Abgeltung kein Problem, sagte man mir, allerdings zieht sich das Prozedere nun schon deutlich über ein viertel Jahr hin.

Heute hatte ich ein Telefongespräch mit der Bezügestelle, die mir sagte, sie müssten mir auch einen neuen Gehaltsnachweis für das Arbeitsamt ausstellen. Ich bin nach dem Ende des Vertrages drei Monate arbeitslos gewesen, im Augenblick aber wieder angestellt. Wirkt sich die Vergütung des Urlaubsanspruchs irgendwie auf das gezahlte Arbeitslosengeld aus? Soweit ich das sehe, handelt es sich ja dabei um Ansprüche die entstanden sind, während ich noch angestellt war - die Frau von der Bezügestelle sagte gegenteiliges (wusste es aber selber nicht genau).

Zweite Frage: Wie verhält es sich in diesem Fall mit Sozialabgaben und Lohnsteuer? Gewiss muss ich das Geld dem Finanzamt melden, aber ergeben sich daraus noch zusätzlich erforderliche Sozialabgaben? Wer muss die abführen? - Auch hier konnte man mir bis dato keine Auskunft geben... (Vielleicht sollte man in unserem Bundesland doch nicht früher aufstehen...)

Vielen Dank für Eure Auskünfte.
S.

-- Editiert von strudelbrain am 20.10.2008 14:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

'Wirkt sich die Vergütung des Urlaubsanspruchs irgendwie auf das gezahlte Arbeitslosengeld aus?'

Da bei Bezug von Urlaubsageltung der Anspruch auf Alg I ruht, ist da vermutlich eine Rückzahlung des Alg I fällig.

MfG

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#2
 Von 
strudelbrain
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort - aber kann mir das mal bitte jemand näher erläutern? Wieso ruht der Anspruch auf ALG I - die Abgeltung des Urlaubs beruht doch auf einem Anspruch vor Bezug von ALG I?
Ich könnte das verstehen, wenn ich das Urlaubsgeld gewissermaßen durch Arbeit während meiner Arbeitslosigkeit erhalten hätte - was ja nicht der Fall ist. Und genau genommen: Zum Zeitpunkt der Zahl bin ich nicht mehr arbeitslos, das Geld hat mir während der Zeit des Bezugs von ALG I also nicht zur Verfügung gestanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html

Ansonsten frag im Forum Sozialrecht danach. Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun (ALG = Sozialleistung, deshalb Sozialrecht)

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