Habe mal eine Frage zum v.g. Thema.
Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden nicht bezahlt werden, hat man auch keinen Anspruch drauf - ist klar.
Aber was ist, wenn Mitarbeiter regelmäßig Mehrarbeit/Überstunden machen müssen, z.B. bei Messeveranstaltungen od. sonstigen regelmäßigen Veranstaltungen, die u.a. auch Wochenendarbeit beinhalten?
Es handelt sich dabei nicht ein paar Stunden, sondern um komplette Arbeitstage.
Der AG steht auf dem Standpunkt, dass er hierfür keinen Zeitausgleich gewährt, da er auch sonst (angeblich) großzügig "wegschaut", wenn der AN mal zum Arzt muss oder so. Der Haken an der Sache: die AN trauen sich nicht, während der regulären Arbeitszeit mal zum Doc zu gehen, denn sollte man dies doch mal tun, sind sofort 2-3 Kollegen (inkl. Chef) über den- oder diejenige am "herziehen".
Wir sind übrigens ein Betrieb mit 10,5 Mitarbeiter im Dienstleistungssektor. Kein Betriebsrat und auch kein Tarifvertrag.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
Abgeltung von Überstunden/Mehrarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht konkret im AV zu Wochenstunden, Arbeitsort und Überstunden (Wortlaut)?
Hallo Ortilla,
da steht nur, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Von daher ist m.M. nach kein Anspruch gegeben.
Nur: wie weit geht das? Unter Überstunden verstehe ich gelegentlich einige Stunden Mehrarbeit. Aber hier sind es regelmäßig Arbeiten am Wochenende und zwar sehr oft mehr als ein "normaler" Arbeitstag hat.
Irgendetwas in mir sträubt sich hier ziemlich massiv. Ich finde das ist Ausbeutung des AN.
Wir haben die 40 Stunden Woche.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
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Hallo,
ich denke Ihr habt die beste Chance wenn Ihr einen BR gründet um zu Euer Recht zu kommen.
Diese vorgehensweise des AG ist nicht zulässig. Viele AGs lassen Überstunden mit dem Gehalt abgelten, aber hier muß eine Zahl beziffert werden:
Zwei interessanten Links zum nachlesen:
** Mehr Geld gibt es für die Mehrarbeit nicht unbedingt. In manchen Arbeitsverträgen findet sich zum Beispiel der Satz, dass mit dem Gehalt zehn bis zwanzig Überstunden pro Monat abgegolten sind.
Doch Vorsicht gilt bei der pauschalen Formulierung, dass mit dem gezahlten Monatsgehalt alle Überstunden abgegolten seien. „Das ist nicht wirksam“, sagt Eckert. Denn der Arbeitnehmer könne dann ja gar nicht berechnen wie viel seine Arbeit wirklich wert ist. **
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/special/240/51189/7/index.html/jobkarriere/erfolggeld/artikel/600/98502/article.html
** Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie viele Überstunden zulässig sind. Ausgegangen wird von einer werktäglichen Arbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden pro Tag - 60 Stunden pro Woche - ausgedehnt werden kann (auch der Samstag ist ein "Werktag")**
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/special/240/51189/7/index.html/jobkarriere/erfolggeld/artikel/543/84459/article.html
-- Editiert von ortillia am 26.02.2007 17:27:50
Ganz herzlichen Dank, Ortilla.
Das mit dem BR gründen wird wohl nicht funktionieren, da hier auch unter den Kollegen keine Einigkeit besteht und jeder im Grunde ein Feigling ist und sich nicht in die Nesseln setzen will.
Ich hatte hier mal vor ca. 1,5 Jahren über einen Mobbingfall berichtet. Da hat der Chef noch fleißig mitgemobbt. Jetzt darfst Du drei Mal raten, wer von den Kollegen mal den Mund aufgemacht hat und sich für die gemobbte Kollegin einsetzte. Hat am Ende nix genutzt.
Aber es ist gut zu wissen, dass mein Gefühl nicht getrogen hat und dass es dazu auch was "Handfestes" gibt.
Nochmals vielen Dank.
Herzliche Grüße
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
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