Abgeltungsklausel sittenwidrig/nichtig?

22. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
tiger77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 11x hilfreich)
Abgeltungsklausel sittenwidrig/nichtig?

Hallo..

Ich habe meinem Arbeitgeber ordnungsgemäß zum 30.6.22 gekündigt. Zwischenzeitlich habe ich eine neue Anstellung gefunden und kann dort ab dem 1.3.22 meine Tätigkeit aufnehmen.. Daher habe ich mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum 28.2.22 geeinigt. In der Folge habe ich die neue Anstellung zum 1.3.22 verbindlich zugesagt. Nunmehr liegt mir endlich der Aufhebungsvertrag vor zum 28.2.22 vor. Dieser beinhaltet nun die Klausel, dass ich auf alle Rechtsansprüche und offene Forderungen verzichte. Ich streite ich mich jedoch seit 2 Jahren mit meinem Arbeitgeber über eine Nachzahlung von mittlerweile 40.000 EUR. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir gestern noch einmal schriftlich mitgeteilt, dass der Aufhebungsvetrtag nicht zustande kommt, wenn ich nicht auf meine Forderung und weitere rechtliche Schritte verzichte.
Blöderweise weiß der AG, dass ich bereits zum 1.3.22 eine neue Stelle antreten soll und nutzt dass nun für sich aus..

Meine Frage, ist dass nicht schon Nötigung? Wie soll ich mich nun verhalten? Zumal jetzt Montag aufgrund meines üppigen Resturlausanspruchs mein letzter Arbeitstag wäre..


Übrigens der Arbeitgeber ist eine Kommune, also öffentlicher Dienst..



-- Editiert von tiger77 am 22.01.2022 19:44

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von tiger77):
Daher habe ich mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum 28.2.22 geeinigt.

Ganz offenbar nicht ...



Zitat (von tiger77):
Meine Frage, ist dass nicht schon Nötigung?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tiger77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir haben uns geeinigt, das Arbritsverhältniss zum 28.2.22 zu beenden.. Das ganze hab ich schriftlich per Mail.. Also kann diese Einigung wohl nicht in Frage gestellt werden..

Das der Aufhebungsvertrag jetzt jedoch den Verzicht auf alle Rechtsmittel gegenüber dem AG beinhaltet, war nie vereinbart.. Btw. es laufen gegenwärtig noch diverse Verfahren wegen Mobbing sowie eine Schadensersatzklage..

Der Arbeitgeber sagt nun, verzichte auf deine rechtlichen Schritte gegen uns, verzichte auf deine Forderungen, oder es gibt keinen Aufhebungsvertrag.. Dass soll wirklich rechtens sein?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von tiger77):
Das ganze hab ich schriftlich per Mail.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von tiger77):
Also kann diese Einigung wohl nicht in Frage gestellt werden.

Da müsste man mal den Wortlaut der Kommunikation kennen.
Denn wenn es tatsächlich eine solche Einigung gäbe, wäre der Aufhebungsvertrag überflüssig.
Vermutlich wurde sich aber nur darauf geeinigt, einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung zum 28.02.2022 vorzulegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

Es ist nicht zu verstehen, wie es dazu kommen konnte, für den Aufhebungsvertrag deine Forderung von 40.000 € außen vor zu lassen. Ist ja keine Kleinigkeit. Und das ist wesentlich dein Interesse, also dein Ding. Das Ganze nennt sich Verhandlung.
Es ist andererseits üblich, dass in einem Aufhebungsvertrag sämtliche Forderungen und Gegenforderungen als erledigt erklärt werden.
Ob der 'Preis' eines Verzichts auf eine strittige Summe zu hoch ist, ist die eine Frage, ob der AG damit 'sittenwidrig' handelt, müsste erst einmal festgestellt werden. Wenn es für so eine Konstellation überhaupt sowas wie eine Sitte gibt.

Es dürfte schwerfallen, einerseits das Datum der Aufhebung als gesetzt anzusehen, aber gegen die Verzichtsklausel als sittenwidrig vorzugehen. Gegen deine eigene Unterschrift zu klagen, im Grunde.

Du bist in der schlechteren Position, weil und insofern du am 1/03/22 den neuen Arbeitsplatz willst und der AG dir hinsichtlich der Beendigung entgegenkommen soll. Sicher hingegen ist die Kündigung zu Ende Juni. Sieht also nicht gut aus mit dem Wechsel schon zum März.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Aufhebungsverträge sind Pakete. Man kann da in der Regel nicht einen Aspekt rausbrechen, der einem passt und den Rest offen lassen. Gerade im Arbeitsrecht ist das Ziel von Aufhebungsverträgen, das Arbeitsverhältnis umfassend und abschließend zu beenden.

Juristisch mal aufgetröselt: AN stellt Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum 1. März. Hinsichtlich dieses Teils kommt eine Einigung zustande, allerdings sind ja noch andere Sachen zu regeln, zu welchen der AN noch keinen Antrag gestellt hat. Korrespondierende Willenserklärungen, wie sie Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss sind, liegen nicht vor. Deshalb ist der Vertragsentwurf des AG als neuer Antrag zu werten. Den müsste der AN jetzt annehmen, was er wohl nicht tun wird. Jetzt wäre es an ihm, einen neuen Antrag zu stellen.

Dieses Hin- und Her kann beliebig oft geschehen. Kommt es zu keiner Einigung, dann gelten die bereits im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Gesetz festgelegten Kündigungsfristen.

wirdwerden

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#6
 Von 
tiger77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten..

Mal zum Hintergrund und Vertsändnis.

Mein zuständiger Senator und stv OB hat seine Freundin per Direktionsrecht auf meine Stelle (AbtL) gesetzt. Diese hat mich dann massiv gemobbt. Dieses Mobbing habe ich dann bei der Amtsleitung und dem Personalrat angezeigt. (Ohne bis dato zu wissen, dass sie die Freundin des Senators ist.) Darauf hin ist mir der Zugang zum Dienstgebäude verwehrt, mein Rechner eingezogen und verschlossen und der externe Zuagng zu meinen E-Mails blockiert worden. Diese ganze Vorgehen habe ich dann beim Personalrat und dem Personalchef angezeigt. In der Folge ist meine Stelle rückwirkend zu 2016 abgeändert und neu bewertet worden, von einer 11 auf eine 9c. (Das sind die 40.000 EUR auf die ich gegenwärtig Klage) Und dann bin ich gegen meinen Willen auf eine Stelle in einem anderem Amt (9c) umgesetzt worden.

Dieser ganze Terror hat mich richtig krank gemacht, sodass ich über ein Jahr aus psychischen Gründen nicht arbeitsfähig war.
Wohl verständlich, dass ich auf mein Recht, gegen diese massiven Fehlverhalten vorzugehen, nicht verzichten will..

Und dass dies nun mit einem Aufhebungsvertrag alles egalisiert wird,kann und will ich nicht akzeptieren.

Wie sieht es denn mit einer außerordentlichen Kündigung zum 1.3.22 aus? Gründe genug liegen vor.. (u.a. massives Mobbing, Fürsorgepflichtverletzung, Datenschutzverletzungen durch den AG und, und, und.. Es ist alles belegt und beim Personalrat stapeln sich die Anzeigen gegen den Personalchef, den Senator und seine Freundin)

Muss ich denn vorher erst abmahnen?

Und wie wäre es mit einer fristlosen Kündigung? Wäre diese sorfort wirksam?

Planmäßig war für heute Laufzettel und Ausstand geplant. Ab morgen wollte ich meine Resturlaubstage bis zum 28.02.22 abgelten.



-- Editiert von tiger77 am 24.01.2022 09:28

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

Du willst anscheinend einen ganzen Augiasstall ausmisten. Alleine gegen ein ganzes System.
Deine Erzählung klingt sehr danach, dass du es versäumt hast, für diesen Kampf Verbündete und Unterstützung zu sichern.
Dann pickst du dir Einzelaspekte heraus und stellst sie ohne Kontext (bis dato) in einem Forum ein - da kann nicht viel bei rumkommen.
Ohne einen guten Anwalt wirst du nichts erreichen, wenn es nicht ohnehin schon zu spät ist für irgendwelche Rettungsmaßnahmen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tiger77
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 11x hilfreich)

Dass ich gegen diese Personen nicht ankomme, hab ich bereits mitbekommen.. Der Personalrat hat aufgegeben.. Meine Anwältin hat mir nach 9 Monaten mitgeteilt, dass gegen den Senator nicht vorgehen wird (Geschäftsbeziehungen) und hat dass Mandat niedergelegt..

Ich will überhaupt gar nichts ausmisten.. Nur endlich meinen Seelenfrieden finden und abschließen mit allem.. Ich möchte doch nur nicht auch noch auf mein Geld (40.000 EUR) verzichten..

Also, der Aufhebungsvertrag kommt für mich in der derzeitigen Formulierung nicht infrage. Der Personmalchef hat mir am Freitag mitgeteilt, dass eine Anpassung der Abgeltungsklausel nicht infrage kommt.

Wie sieht dann mit einer außerordentlichen oder fristloder Kündigung aus?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

Du hast ja bereits zu Ende Juni ordentlich gekündigt. Das Nachschieben jetzt einer außerordentlichen Kündigung bedürfte schon eines äußerst beachtlichen Grundes - dein Wunsch, im März woanders anzufangen, gibt so einen Grund nicht her.
Und was da sonst noch alles zusammenkommt bei dir, schwelt nun schon zu lange, als dass es jetzt und heute plausibel wäre, darauf fußend die 'Fristlose' auszusprechen. Soweit die Rechtslage.
Praktisch könnte es gleichwohl sein, dass dein AG auch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung akzeptiert, nur um die endlich los zu sein. Denkbar nach allem freilich auch, dass die Stimmung so mies ist, dass man dir auch noch den Wechsel kaputt machen will.
Kaffeesatzleserei am Ende.

Anmerkung/Nachfrage:
Verstehe ich richtig in #6, dass dein Anspruch auf diese 40.000€ daher rühren, dass man deine Stelle neu und höher bewertet hat? Womöglich dieser Frau wegen? (Aus der Höherbewertung der Stelle allein einen Anspruch ableiten zu wollen, würde ich für reichlich kühn halten.)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von tiger77):
Wie sieht dann mit einer außerordentlichen oder fristloder Kündigung aus?


Es ist überhaupt kein Anlass zu erkennen, der dich jetzt zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde. Alle aufgezählten Vorgänge scheinen ja schon länger zu laufen.

Zitat (von tiger77):
Daher habe ich mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum 28.2.22 geeinigt. In der Folge habe ich die neue Anstellung zum 1.3.22 verbindlich zugesagt.


Entweder du hattest wirklich schon einen Aufhebungsvertrag zum 28.2. (die Kommunikation postest du ja trotz Nachfrage nicht) und zwar ohne Klauseln. Oder du hast einem Arbeitgeber eine Zusage gemacht, die du nicht erfüllen kannst.
Wenn du also den Aufhebungsvertrag nicht mehr willst, solltest du dem neuen AG mitteilen, dass du erst ab 1.7.22 zur Verfügung stehst und hoffen, das er auf seine Schadenersatzansprüche verzichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Verstehe ich richtig in #6, dass dein Anspruch auf diese 40.000€ daher rühren, dass man deine Stelle neu und höher bewertet hat?


Ich verstehe das genau andersrum. Man hat die Stelle niedriger bewertet und nur noch das niedrigere Gehalt gezahlt. Die Differenz zur ursprünglich höheren Gruppierung klagt er nun ein. So verstehe ich das

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

... da hast du wohl recht. Klingt plausibler.
Dann macht die Klage gegen die Herabstufung auch Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Abgesehen davon, dass ich bei meiner juristischen Bewertung bleibe, was die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter welchen Bedingungen angeht, ist doch der Sachvortrag nicht unbedingt erleuchtend. Wenn die Position neu klassifiziert wurde, dann ist das ein Vorgang, welcher gewissen Formalien unterliegt. Sind normalerweise im Tarifvertrag oder aber in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ob rückwirkend oder aber ab sofort ergibt sich auch daraus. Selbst wenn die Stelle, die der Fragesteller inne hatte, rückwirkend herabgestuft worden sein sollte, wieso sollte dadurch ein Anspruch auf Zahlung von 40.000,- € entstehen? Das wäre doch nur dann der Fall, wenn er da irgendwas hätte zurückzahlen müssen. Und davon lese ich aber wiederum nichts.

wirdwerden

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

Ja - tiger könnte dazu beitragen, dass der Nebel sich lichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Es ist überhaupt kein Anlass zu erkennen, der dich jetzt zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde. Alle aufgezählten Vorgänge scheinen ja schon länger zu laufen.

Richtig.
Da dürften alle Ansprüche auf "außerordentlich" oder gar "fristlose" Kündigung verwirkt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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