Warum sind einzelne Gründe zur Untermauerung einer Klage eines Klägers "nur" ein Vortrag und keine selbständigen Klagen oder Anträge, die eventuell zu einer Klagehäufung führen könnten i.S.d. § 260 ZPO . Wie grenzt man hier ab?
Abgrenzung Klage vs. "bloßer" Vortrag
2. April 2007
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Frage vom 2. April 2007 | 16:15
Von
Status: Schüler (197 Beiträge, 68x hilfreich)
Abgrenzung Klage vs. "bloßer" Vortrag
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#1
Antwort vom 2. April 2007 | 18:12
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. du lieber himmel - du fragst nach prozesstechnik und prozessrecht, aber nichts arbeitsrechtliches. kann dir vmtl. ein jurastudent im fortgeschrittenen semester erläutern.
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