Abgrenzung Klage vs. "bloßer" Vortrag

2. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)
Abgrenzung Klage vs. "bloßer" Vortrag

Warum sind einzelne Gründe zur Untermauerung einer Klage eines Klägers "nur" ein Vortrag und keine selbständigen Klagen oder Anträge, die eventuell zu einer Klagehäufung führen könnten i.S.d. § 260 ZPO . Wie grenzt man hier ab?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. du lieber himmel - du fragst nach prozesstechnik und prozessrecht, aber nichts arbeitsrechtliches. kann dir vmtl. ein jurastudent im fortgeschrittenen semester erläutern.
:forum:

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