Hallo!
Anstellung zum 01.04.13 lt. Arbeitsvertrag.
- unbefristet
- 6 Mo Probezeit im AV verankert (mit Hinweis gesetzliche Fristen)
- nach der Probezeit kann sowohl AG als auch AN mit einer Frist von 3 Mo kündigen.
Zu meiner Frage: bis zu welchem Datum muss die Probezeitkündigung ausgesprochen werden? Wenn ich es richtig gerechnet habe, so ist das letzte Datum für eine fristgerechte Kdg. innerhalb der PZ am 17.09. abgelaufen, oder? Was würde nun geschehen, wenn AG sich doch dazu entschließen sollte, mir die PZ-Kdg. / "normale" Kdg. auszuhändigen. So müsste doch die Frist von 3 Mo eingehalten werden, oder?
Mein Urlaub geht über das offizielle Probezeitende, sprich 17.09.
Danke für eure Mühe
Gruß,
fsm
Ablauf der Probezeit - mögliche Kündigung
20. September 2013
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Frage vom 20. September 2013 | 19:28
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf der Probezeit - mögliche Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 20. September 2013 | 19:48
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Zu meiner Frage: bis zu welchem Datum muss die Probezeitkündigung ausgesprochen werden?
Der letzte Tag für den Zugang der schriftlichen Kündigung ist der letzte tag der Probezeit, also der 30.9.2013
Das Arbeitsverhältnis würde in dem Fall 14 Tage später enden.
quote:
Wenn ich es richtig gerechnet habe, so ist das letzte Datum für eine fristgerechte Kdg. innerhalb der PZ am 17.09. abgelaufen, oder?
Nein, da irren Sie.
quote:
So müsste doch die Frist von 3 Mo eingehalten werden, oder?
Auch das ist nicht der Fall. Die vereinbarte Frist 3 Monate zum Monatsende greift erst ab dem 1.10.
Und jetzt?
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