Hallo,
ich möchte familienbedingt meine Arbeitsstunden reduzieren. Von 40 auf 30 Stunden (ca. 7 bis 13 Uhr, Montag bis Freitag) Ich arbeite bei der Stadt im öffentlichen Dienst, Bereich Entsorgung und habe eine Stelle als Standortleiterin. Über mir befindet sich noch ein Prokurist.
Mein Antrag auf Stundenreduzierung wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt, da ansonsten der reibungslose betriebliche Ablauf nicht mehr gewährleistet werden könnte und ich als Standortleiterin auch eine Zentrale Funktion in der Organisation etc. habe.
Ich habe 2x den Antrag eingereicht. Beim 1. Mal wollte zeitgleich ein weiterer Mitarbeiter meines Standortes Stunden reduzieren. Da hies es, dass das für beide nicht geht, aus betrieblichen Gründen. Ok, der eine Mitarbeiter hat extra den Standort gewechselt, um seine Stunden dort reduzieren zu können. Hat bei ihm geklappt. Ein neuer Mitarbeiter in Vollzeit wurde bei mir angestellt. Jedoch wurde mein zweiter Antrag erneut aus o. G. Gründen abgelehnt.
Die Absagen erfolgten ausschließlich als Email der Personalabteilung, Beide Male.
- Greift diese Ablehnung der Stundenreduzierung rechtlich gesehen? (Ich habe die Anträge immer formgerecht eingereicht).
Ferner, ist der Betrieb in meinem Standort ab 13 Uhr, spätestens 14 Uhr sehr überschaubar. Tätigkeiten, die meinem Aufgabenbereich im speziellen betreffen, sind weitestgehend vorher abgearbeitet und so gut wie nicht mehr vorhanden. Es heisst quasi "Daumen drehen". Ich wäre auch mit reduzierter Stundenzahl an jedem geöffnet Werktag in meinem Standort präsent, sodass ich meine Aufgaben erfüllen kann.
Ich find die Ablehnung meines Antrages auf Stundenreduzierung nicht verhältnismäßig, zumal sehr wohl der Betrieb darunter nicht leiden würde, wenn ich meine Stunden reduziere. Zumal wurde absprachewidrig meine Stundenreduzierung beim 2 Mal nicht genehmigt, obwohl der Kollege den Standort extra gewechselt hatte.
Weiterhin sehe ich es als unverhältnismäßig, die Arbeitszeit über die Familienzeit (2 Kita Kinder) zu erheben. Zumal der öffentliche Doenst ja angeblich so familienfreundlich sein soll.
Jetzt wurde ein Gespräch zu diesem Thema, seitens der Personalabteilung und des Teilbetriebsleiters terminiert. Hier geht es laut deren Aussagen darum, eine Lösung zu finden für meinen Antrag auf Stundenreduzierung.
Welche Lösungen könnten das sein?
Standortwechsel? Kommt nicht in Frage für mich. Ich werde dieses Gespräch jedoch annehmen, da ich befürchte, dass mir eine Absage negativ ausgelegt werden könnte. Der Betriebsrat ist ebenfalls mit dabei.
Handelt der Betrieb rechtens?
Wie sehen die Chancen aus, mit dem vorgelegten Sachverhalt zum Arbeitsgericht zu gehen, um meine Stundenreduzierung durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Mit freundlichen Grüßen, Spinelli
Ablehnung Arbeitszeitreduzierung
22. Mai 2026
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Frage vom 22. Mai 2026 | 11:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Arbeitszeitreduzierung
#1
Antwort vom 22. Mai 2026 | 11:32
Von
Status: Unbeschreiblich (40398 Beiträge, 6571x hilfreich)
Grundsätzlich ja.Zitat :Greift diese Ablehnung der Stundenreduzierung rechtlich gesehen?
Fragst du wegen der Ablehnung per E-Mail?
Na, du wirst dir doch anhören, was man dir als Lösung anbietet.Zitat :Jetzt wurde ein Gespräch zu diesem Thema, seitens der Personalabteilung und des Teilbetriebsleiters terminiert. Hier geht es laut deren Aussagen darum, eine Lösung zu finden für meinen Antrag auf Stundenreduzierung.
Welche Lösungen könnten das sein?
Was du willst und was du bereits begründet beantragt hast, wissen deine Gesprächspartner doch aus deinen Anträgen.
Ja.Zitat :Handelt der Betrieb rechtens?
Warte doch das Ergebnis des Gesprächs ab und entscheide dann, ob du die Reduzierung gerichtlich einklagen möchtest.Zitat :Wie sehen die Chancen aus, mit dem vorgelegten Sachverhalt zum Arbeitsgericht zu gehen, um meine Stundenreduzierung durchzusetzen?
#2
Antwort vom 22. Mai 2026 | 13:48
Von
Status: Heiliger (20256 Beiträge, 7334x hilfreich)
... das Argument 'Däumchen drehen' ab einer gewissen Tageszeit würde ich dem AG nicht vortragen, wohl aber, dass alle wesentlichen Dispositionen für den Tag am Vormittag getroffen sind, oder zumindest die Weichen dafür gestellt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Mai 2026 | 20:51
Von
Status: Legende (19189 Beiträge, 10332x hilfreich)
Zitat :Handelt der Betrieb rechtens?
Es gibt aus dem TVöD jedenfalls keinen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung.
In §11 TVöD steht nur "soll ..., wenn dringende betriebliche Belange nicht entgegen stehen".
Also kein "muss", sondern nur "soll".
Zitat :Welche Lösungen könnten das sein?
Standortwechsel?
Ihnen muss immer bewusst sein, dass im öffentlichen Dienst eine Versetzung innerhalb der gleichen politischen Gemeinde ohne Zustimmung des Mitarbeiters stets möglich und zulässig ist.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Stundenreduzierung nur bei gleichzeitigem Standortwechsel anbietet, hat der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt. Mehr muss er nicht anbieten.
Zitat :Wie sehen die Chancen aus, mit dem vorgelegten Sachverhalt zum Arbeitsgericht zu gehen, um meine Stundenreduzierung durchzusetzen?
Das hängt davon ab, was das Gespräch ergibt:
- Wenn der Arbeitgeber weder eine Stundenreduzierung an einem anderen Standort noch eine gute Begründung, warum Stundenreduzierung am bisherigen Standort unmöglich ist, stehen die Chancen gut.
Wenn der Arbeitgeber eine gute Begründung liefert oder(!) Stundenreduzierung an einem anderen Standort angeboten wird, sinken Ihre Chancen deutlich.
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