Hallo zusammen,
ist eine Ablehnung des Bildungsurlaubs mit der Begründung, dass dieser nicht vorrangig zu Fortbildungstagen auf Grundlage des persönlichen Wunsches genommen werden kann, möglich?
Der Fall:
Es wurde Bildungsurlaub für Zeitraum x beantragt. In diesem Zeitraum ist dem Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Beantragung nicht bekannt, dass zur gleichen Zeit eine Fortbildung stattfinden soll. Das Bundesland ist NRW.
Von der Fortbildung erfährt der Mitarbeiter erst mit der schriftlichen Ablehnung des Bildungsurlaubes, welche zudem 1 Tag nach Ende der 3 wöchigen Frist beim Mitarbeiter ankam. Der Mitarbeiter möchte den Bildungsurlaub aber vorrangig wahrnehmen, welches der Arbeitgeber aber ablehnt.
Darf der Mitarbeiter die Gleichwohl-Erklärung abgeben und dennoch zu der Bildungsveranstaltung fahren oder muss der Mitarbeiter die Fortbildung welche nicht dringlich erscheint wahrnehmen?
Ablehnung Bildungsurlaub
Wenn der AG die Fortbildung anordnet, hat AN teilzunehmen; seine pers. Einschätzung ist da nicht so relevant.
Zitat :Der Mitarbeiter möchte den Bildungsurlaub aber vorrangig wahrnehmen
Kommt ganz auf die Begründung an, die der MA liefert.
Wenn man nicht mehr als das
Zitat :welche nicht dringlich erscheint
vorzuweisen hat ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi zusammen,
die Begründung der Ablehnung ist nun etwas klarer geworden:
Anfang des Jahres wurden mehrere Bildungsveranstaltungen beim Arbeitgeber angefragt welche aber alle Zeitlich mittlerweile in der Vergangenheit liegen. Alle Wunschveranstaltungen sind demnach gelaufen und können nicht mehr wahrgenommen werden.
In der Begründung der Ablehnung des Bildungsurlaubes schreibt der Arbeitgeber:
"Gemäß Ihrer Fortbildungsplanung 2024 sind 5 Fortbildungstage geplant welche auf den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub anzurechnen sind."
Verwiesen wird auf den §10 Abs. 6 des Allgemeinen Teils zu dem AVR:
"Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an fachlichen Fortbildungskursen teilnimmt, erhält hierfür im Kalenderjahr bis zu 5 Arbeitstage und, wenn er regelmäßig mehr als 5 Arbeitstage in der Woche arbeitet, bis zu 6 Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen. Diese ist auf einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub anzurechnen."
Wie oben schon geschrieben, sind die Fortbildungsveranstaltungen welche angefragt wurden schon beendet und wurden nicht wahrgenommen, da der Arbeitgeber die Anfragen vom Anfang des Jahres nicht bearbeitet hatte und hier keine Kostenübernahme der Fortbildungen gewährt wurde.
Zitat :Alle Wunschveranstaltungen sind demnach gelaufen und können nicht mehr wahrgenommen werden.
Finden sich aber offenbar beim AG noch als "genommen" im Plan?
Zitat :"Gemäß Ihrer Fortbildungsplanung 2024 sind 5 Fortbildungstage geplant welche auf den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub anzurechnen sind."
D.h. Sie haben sich schon für 5 Tage auf (freiwillige) Fortbildungen angemeldet, die Ihr Arbeitgeber bereitstellt?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten